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   VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16 A   

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https://dejure.org/2018,39484
VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16 A (https://dejure.org/2018,39484)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.11.2018 - 8 K 633.16 A (https://dejure.org/2018,39484)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. November 2018 - 8 K 633.16 A (https://dejure.org/2018,39484)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    Ob die erforderliche Verknüpfung zwischen den Verfolgungsgründen einerseits und den erlittenen oder bevorstehenden Rechtsgutsverletzungen bzw. dem fehlenden Schutz vor solchen Handlungen andererseits besteht, ist im Sinne einer objektiven Gerichtetheit festzustellen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - juris, Rn.22).

    Es kommt demzufolge nicht auf die ohnehin kaum feststellbaren (künftigen) subjektiven Vorstellungen der jeweils für den Akteur im Sinne des § 3c AsylG handelnden Person(en) an (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 3 B 23.17

    Keine Flüchtlingseigenschaft für syrische Männer allein wegen

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    27 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ebenfalls geklärt, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft allein wegen einer Wehrdienstentziehung nicht in Betracht kommt, sondern von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängt und nicht generell bejaht werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 und OVG 3 B 28.17 - juris).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gibt es keine stichhaltigen Belege für die Annahme, die Herkunft aus einer bestimmten Region lasse allein oder in Verbindung mit der Tatsache, dass der Betreffende sich dem Wehrdienst entzogen habe, pauschal und ohne nähere Prüfung des Einzelfalls den Schluss zu, allen Gruppenangehörigen drohten Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a Abs. 1 und 2 AsylG aus den in § 3b Abs. 1 und 2 AsylG genannten Gründen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 - juris, Rn. 41).

  • VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    35 Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes kann ein Rückkehrer Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt sein, wenn das Regime davon ausgeht, dass sich die Person oppositionell betätigt hat (Auswärtiges Amt, Auskunft an das VG Düsseldorf zum Az. 5 K 7221/16 A vom 2. Januar 2017, S. 2).

    Diese Zivilpersonen würden daher von der Regierung als regierungsfeindlich angesehen (UNHCR, Auskunft an das VG Düsseldorf zum Az. 5 K 7221/16 A vom 24. April 2017, S. 16).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    Ein verständiger Betrachter wird bei der Abwägung aller Umstände daneben auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in seine Betrachtung einbeziehen (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118/90 - juris, Rn. 17 [zu Art. 16a GG]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    Die sunnitische Religionszugehörigkeit stellt dabei kein gefahrerhöhendes Merkmal dar (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2017 - OVG 3 B 12.17 - juris).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    Das Gericht muss auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage von der Richtigkeit seiner gewonnenen Prognose drohender Verfolgung die volle richterliche Überzeugung erlangt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6/13 - juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    Die Verknüpfung ist also anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - juris, Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 3 B 28.17

    Unverfolgt ausgereister Syrer aus Homs im wehrdienstfähigen Alter;

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    27 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ebenfalls geklärt, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft allein wegen einer Wehrdienstentziehung nicht in Betracht kommt, sondern von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängt und nicht generell bejaht werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 und OVG 3 B 28.17 - juris).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, dass dem Vortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann, es sei denn, die Widersprüche und Unstimmigkeiten können überzeugend aufgelöst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27/85 - juris, Rn. 11 ff.; Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 9 B 239/89 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2018 - 8 K 633.16
    Der Vortrag, insbesondere zu den in die eigene Sphäre fallenden Ereignissen, muss geeignet sein, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 321/85 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • VG Berlin, 24.05.2018 - 8 K 781.16
  • VG Berlin, 16.05.2018 - 8 K 952.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Wehrdienstentziehung eines syrischen

  • OVG Sachsen, 06.02.2019 - 5 A 1066/17
    26 Die vom Kläger im Hinblick auf einen Artikel in der Bild-Zeitung vom 4. August 2018 erwähnten Syrischen Geheim-Dokumente, die den Schluss nahelegten, dass das syrische Regime massenhaft zu liquidieren beabsichtige, werden in den vorliegenden aktuellen Auskünften, etwa im Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 13. November 2018, so nicht bestätigt, weshalb nicht von der Existenz solcher Dokumente auszugehen ist und es insoweit auch keiner weiteren Ermittlungen seitens des Senats bedarf (vgl. VG Berlin, Urt. v. 6. November 2018 - 8 K 633.16 A -, juris Rn. 29).
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