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   VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15   

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https://dejure.org/2017,4053
VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15 (https://dejure.org/2017,4053)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.02.2017 - 23 K 524.15 (https://dejure.org/2017,4053)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 23 K 524.15 (https://dejure.org/2017,4053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 7 Abs 1 Nr 1 PaßG, § 10 Abs 1 S 2 PaßG
    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein passrechtliches Ausreiseverbot gegen einen gewaltbereiten Fußballfan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    1 VwGO - nämlich durch Zeitablauf - erledigt; auf den hier gegebenen Fall der Erledigung vor Klageerhebung ist der seinem Wortlaut und seiner systematischen Stellung nach für Fälle der Erledigung nach Klageerhebung konzipierte § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7/98 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Denn bei der präventiven Abwehr von Gefahren dienenden Maßnahmen wie der streitgegenständlichen findet der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo", auf den sich der Antragsteller hiermit beruft, keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, juris Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Es kann außerdem offen bleiben, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung unter dem Gesichtspunkt einer sich typischerweise kurzfristig erledigenden, besonders schwerwiegenden Grundrechtsverletzung hat (dies in einem vergleichbaren Fall im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG bejahend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2004 - 1 S 2218/03 -, juris Rn. 18) bzw. ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse deshalb besteht, weil der Kläger beabsichtigt, den ihm durch die Ausreiseuntersagung entstandenen Schaden im Wege eines Amtshaftungsprozesses gegenüber der Beklagten gerichtlich geltend zu machen (wobei zu berücksichtigen gewesen wäre, dass diese Fallgruppe des Fortsetzungsfeststellungsinteresses in der Regel nur für - den hier nicht gegebenen - Fall der Erledigung eines Verwaltungsaktes nach Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage anerkannt ist, vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 7 ZB 12.2617 -, juris Rn. 11 m.w.N., OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 2012 - 1 A 1339/10 -, juris Rn. 56 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 1 A 1339/10

    Anforderungen an einen der Beförderungsauswahl vorgelagerten Bewerbervergleich

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Es kann außerdem offen bleiben, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung unter dem Gesichtspunkt einer sich typischerweise kurzfristig erledigenden, besonders schwerwiegenden Grundrechtsverletzung hat (dies in einem vergleichbaren Fall im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG bejahend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2004 - 1 S 2218/03 -, juris Rn. 18) bzw. ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse deshalb besteht, weil der Kläger beabsichtigt, den ihm durch die Ausreiseuntersagung entstandenen Schaden im Wege eines Amtshaftungsprozesses gegenüber der Beklagten gerichtlich geltend zu machen (wobei zu berücksichtigen gewesen wäre, dass diese Fallgruppe des Fortsetzungsfeststellungsinteresses in der Regel nur für - den hier nicht gegebenen - Fall der Erledigung eines Verwaltungsaktes nach Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage anerkannt ist, vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 7 ZB 12.2617 -, juris Rn. 11 m.w.N., OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 2012 - 1 A 1339/10 -, juris Rn. 56 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09

    Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Dabei ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann (VG Frankfurt, Urteil vom 22. Juli 2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 25, 26 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17. August 2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Es ist daher unerheblich, dass es sich bei der Annahme des Klägers, dass den Fluggästen, die seine zum Zweck der Prüfung der Ausreiseuntersagung erfolgte Verbringung auf die Dienststelle der Bundespolizei miterlebt hätten, auch aufgefallen sein "dürfte", dass er später den Flug nicht angetreten habe, was aber nur den Rückschluss zulasse, dass er aus Gründen der Gefahrenabwehr vom Flug ausgeschlossen worden sei, um eine bloße Vermutung handelt, so dass er ein Bedürfnis nach Rehabilitation seines durch die Maßnahme beeinträchtigten Ansehens in der Öffentlichkeit und ein aus diesen Gründen zu bejahendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht hinreichend konkret darlegt hat (zu einem ähnlich gelagerten Fall vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 10 ZB 13.629 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 7 ZB 12.2617

    "Hausverbot" gegen einen Schüler; Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Es kann außerdem offen bleiben, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung unter dem Gesichtspunkt einer sich typischerweise kurzfristig erledigenden, besonders schwerwiegenden Grundrechtsverletzung hat (dies in einem vergleichbaren Fall im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG bejahend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2004 - 1 S 2218/03 -, juris Rn. 18) bzw. ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse deshalb besteht, weil der Kläger beabsichtigt, den ihm durch die Ausreiseuntersagung entstandenen Schaden im Wege eines Amtshaftungsprozesses gegenüber der Beklagten gerichtlich geltend zu machen (wobei zu berücksichtigen gewesen wäre, dass diese Fallgruppe des Fortsetzungsfeststellungsinteresses in der Regel nur für - den hier nicht gegebenen - Fall der Erledigung eines Verwaltungsaktes nach Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage anerkannt ist, vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 7 ZB 12.2617 -, juris Rn. 11 m.w.N., OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 2012 - 1 A 1339/10 -, juris Rn. 56 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09

    Untersagung der Ausreise in das Ausland

    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Ebenso wenig kommt es daher darauf an, ob die Beamten auch aus dem Verhalten des Klägers anlässlich der Ausreisekontrolle und aus dem Umstand, dass er Kleidungsstücke mit sich führte, die theoretisch zur Vermummung geeignet gewesen wären, eine Gefahre prognostizieren durften (vgl. insoweit aber VG Stuttgart, Beschluss vom 04. April 2009 - 11 K 1296/09 -, juris Rn.13, wonach "angesichts des hohen Rangs der grundgesetzlich garantierten Reisefreiheit [...] irgendwelche der Polizei nicht genehmen Bekleidungsstücke [im konkreten Fall Schals und Kleidung mit Kapuzen] eine Ausreiseuntersagung nicht rechtfertigen [können].").
  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2014 - 5 K 4684/13
    Auszug aus VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15
    Dabei ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann (VG Frankfurt, Urteil vom 22. Juli 2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 25, 26 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17. August 2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.).
  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12258/17
    Es besteht daher eine staatliche Verpflichtung, anlässlich von sportlichen Großereignissen mit vielen Zuschauern gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen es regelmäßig zu Körperverletzungen und Landfriedensbruch in großem Umfang kommt, zu verhindern, vgl. VG Berlin, Urteil vom 7.02.2017 - 23 K 524.15 -, juris Rn. 26 m.w.N.

    Denn wer sich bei solchen eigentlich rein sportlichen Ereignissen an Gewalttätigkeiten beteiligt und dabei auch vor der körperlichen Verletzung anderer Personen nicht zurückschreckt, zeugt von Rücksichtslosigkeit und Unverstand, vgl. VG Berlin, Urteil vom 7.02.2017 - 23 K 524.15 -, juris Rn. 26; VG Frankfurt, Urteil vom 22.07.2014 - 5 K 4684/13 -, juris Rn. 26, 27, 37, was die Gefahr der Wiederholung eines solchen Verhaltens naheliegend erscheinen lässt.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2004 - 1 S 2218/03 -, juris Rn. 24, 25 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 7.02.2017 - 23 K 524.15 -, juris Rn. 26, m.w.N.

  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12259/17
    Es besteht daher eine staatliche Verpflichtung, anlässlich von sportlichen Großereignissen mit vielen Zuschauern gewalttätige Auseinandersetzungen, bei denen es regelmäßig zu Körperverletzungen und Landfriedensbruch in großem Umfang kommt, zu verhindern, vgl. VG Berlin, Urteil vom 7.02.2017 - 23 K 524.15 -, juris Rn. 26 m.w.N.

    Denn wer sich bei solchen eigentlich rein sportlichen Ereignissen an Gewalttätigkeiten beteiligt und dabei auch vor der körperlichen Verletzung anderer Personen nicht zurückschreckt, zeugt von Rücksichtslosigkeit und Unverstand, vgl. VG Berlin, Urteil vom 7.02.2017 - 23 K 524.15 -, juris Rn. 26; VG Frankfurt, Urteil vom 22.07.2014 - 5 K 4684/13 -, juris Rn. 26, 27, 37, was die Gefahr der Wiederholung eines solchen Verhaltens naheliegend erscheinen lässt.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2004 - 1 S 2218/03 -, juris Rn. 24, 25 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 7.02.2017 - 23 K 524.15 -, juris Rn. 26, m.w.N.

  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19

    Amtshaftung bei Ausreiseuntersagung

    Denn wer sich bei solchen eigentlich rein sportlichen Ereignissen an Gewalttätigkeiten beteiligt und dabei auch vor der körperlichen Verletzung anderer Personen nicht zurückschreckt, zeugt von Rücksichtslosigkeit und Unverstand (VG Frankfurt a.a.O. Rn. 30), was die Gefahr der Wiederholung eines solchen Verhaltens naheliegend erscheinen lässt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 07. Februar 2017 - 23 K 524.15 -, Rn. 26, juris).
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