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   VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12 OB   

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https://dejure.org/2012,46680
VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12 OB (https://dejure.org/2012,46680)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2012 - 85 K 7.12 OB (https://dejure.org/2012,46680)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 85 K 7.12 OB (https://dejure.org/2012,46680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 266 StGB, § 5 BDG, § 13 BDG, § 60 BDG, § 61 BBG
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens; Milderungsgrunds des Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation; Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 27. September 2000 - 1 D 24.98 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N.) kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte in einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat.

    Erfolgt der Zugriff im Rahmen einer solchen alltäglichen Tätigkeit, kommt der Milderungsgrund nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. September 2000, a.a.O. Rn. 19; speziell zur "Fundunterschlagung" Urteil vom 4. September 1996 - 1 D 1.96 -, juris Rn. 31) nur in Betracht, wenn der Beamte unter Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, sich eigennützig zu verhalten.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung entfällt nur dann, wenn gewichtige und im Einzelfall durchgreifende Entlastungsgründe festgestellt werden, die die Prognose rechtfertigen, das Dienstvergehen habe keinen endgültigen Vertrauensverlust zur Folge (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252, 261).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Gelangen diese zu der Überzeugung, dass ein Dienstvergehen vorliegt, bestimmen sie die erforderliche Disziplinarmaßnahme aufgrund einer eigenen Bemessungsentscheidung ohne in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - m.w.N. Rn. 18).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Entlastungsgründe sind bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012, - 2 C 38.10 - m.w.N. Rn. 15).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Juni 2007, - 1 D 2.06 -, Rn. 25; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. März 2007 - OVG 80 D 5.05 -, UA S. 12 f.; s. auch Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 f.).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695 ).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Denn jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 1 D 1.06 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Juni 2007, - 1 D 2.06 -, Rn. 25; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. März 2007 - OVG 80 D 5.05 -, UA S. 12 f.; s. auch Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 f.).
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 1 D 2.07 - Juris Rn. 57 ff m.w.N.; st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt Urteil vom 13. November 2012 - OVG 80 D 12.10 - UA S. 15 f.).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Der Milderungsgrund des Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation setzt voraus, dass bei dem Beamten durch ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis ein seelischer Schock ausgelöst wird, der für die Pflichtenverstöße zumindest mitursächlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 1 D 22.00 -, BVerwGE 114, 240, 243 ff.).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 10.98
  • BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 19.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

  • BVerwG, 13.10.1978 - 1 D 67.77

    Rechtsmittel

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