Rechtsprechung
   VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8715
VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20 (https://dejure.org/2023,8715)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.02.2023 - 10 K 4.20 (https://dejure.org/2023,8715)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 10 K 4.20 (https://dejure.org/2023,8715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,8715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 20.01.2022 - C-165/20

    Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20. Januar 2022 (Rs. C-165/20) die 1. und 3. Vorlagefrage dahingehend beantwortet, dass Art. 3e der Richtlinie 2003/87 dahin auszulegen ist, dass, wenn ein Luftfahrzeugbetreiber während der fraglichen Handelsperiode seine Luftverkehrstätigkeiten einstellt, die Anzahl der zugeteilten Luftverkehrszertifikate im Verhältnis zu dem Teil dieser Handelsperiode, in dem diese Tätigkeit nicht mehr ausgeführt wird, herabzusetzen ist.

    Dies gilt auch für Zertifikate, die an Luftfahrzeugbetreiber vergeben werden (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-165/20 vom 23. September 2021, Rn. 131).

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Vorlageverfahren C-165/20 (Urteil vom 20. Januar 2022) ist geklärt, dass Art. 3e der Richtlinie 2003/87 dahin auszulegen ist, dass wenn ein Luftfahrzeugbetreiber während der fraglichen Handelsperiode seine Luftverkehrstätigkeit einstellt die Anzahl der ihm zugeteilten Luftverkehrszertifikate im Verhältnis zu dem Teil dieser Handelsperiode, in dem diese Tätigkeit nicht mehr ausgeführt wird, herabzusetzen ist (a.a.O, Rn. 65).

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren C-165/20 hält die Kammer an ihren im Prozesskostenhilfeverfahren angeführten Zweifeln an der Einordnung der Zuteilungsentscheidung als Dauerverwaltungsakt nicht mehr fest.

    Für das Vorliegen des konstitutiven Merkmals eines Dauerverwaltungsakts - ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis, dessen Verwirklichung während eines bestimmten Zeitraums Eintritt - spricht die vom Europäischen Gerichtshof auch aufgegriffene Argumentation des Generalanwalts in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-165/20 vom 23. September 2021.

    Der Europäische Gerichtshof geht in seinem Urteil C-165/20 davon aus, dass die Zuteilung von Luftverkehrszertifikaten das Fortbestehen der Eigenschaft als Luftfahrzeugbetreiber zwingend voraussetzt.

    Hierzu hat der Generalanwalt in den Schlussanträgen im Vorabentscheidungsverfahren C-165/20 und der Rn. 78 ausgeführt, dass die Zertifikate, die aufgrund einer unionsrechtlichen Regelung kostenlos zugeteilt wurden, nicht aus dem Vermögen oder der Geschäftstätigkeit eines Luftverkehrsbetreibers stammten und keine durch die Unionsrechtsordnung geschützten Eigentumsrechte darstellten.

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Fällen, in denen die Voraussetzung eines auf laufende Geldleistung gerichteten oder ihnen zugrunde liegenden Verwaltungsaktes nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes wegfielen, die entsprechende Beseitigung des Verwaltungsaktes für die Zeit vom Wegfall der Voraussetzungen an als Rücknahme eines insoweit rechtswidrig gewordenen Verwaltungsaktes angesehen (vgl. dort im Zusammenhang mit Beihilfebescheiden: BVerwG, Urteil vom 16. November 1989 - 2 C 43/87 - juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt das schutzwürdige Vertrauen, wenn der Kläger die nicht fernliegende Möglichkeit des Wegfalls der Voraussetzungen für die ihm gewährten Leistungen kannte (BVerwG, Urteil vom 16. November 1989 - 2 C 43/87, - juris, Rn. 19).

  • VG Berlin, 20.11.2018 - 10 K 265.18

    Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen: Keine Prozesskostenhilfe für Air

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg bewilligte dem Kläger mit Beschluss vom 16. Dezember 2019 (OVG 12 M 8.19) unter Änderung des (ablehnenden) Beschlusses der Kammer vom 20. November 2018 (VG 10 K 265.18) Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten des Klägers.

    Die Kammer nimmt Bezug auf ihre Ausführungen im Nichtabhilfebeschluss im Prozesskostenhilfeverfahren VG 10 K 265/18, soweit dort ausgeführt wird:.

  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Diese Rezeption des EU-Rechts begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (SchochKoVwGO/Schoch, 2. EL April 2022, VwVfG § 48 Rn. 147, sowie bzgl. unionsrechtswidriger Subventionen: BVerfG, Beschluss vom 17.2.2000 - 2 BvR 1210/98 (EuZW 2000, 445, beck-online).
  • BVerwG, 19.11.2007 - 6 B 23.07
    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Der Ausgang des Rechtsstreits kann die Rechtsposition der Europäischen Kommission weder verbessern noch verschlechtern, da die Kommission keine Rechte in Bezug auf den hier in Rede stehenden Streitgegenstand hat, sondern nur die ihr aus dem Vertrag über die Europäische Gemeinschaft folgenden Zuständigkeiten (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 19. November 2007 - BVerwG 6 B 23.07 - Bl. 6 EA).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise einen Versorgungsfestsetzungsbescheid als Dauerverwaltungsakt angesehen, da er darauf gerichtet ist, dauerhaft Rechtswirkungen zu entfalten (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13/11 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 59.11

    Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltfähigkeit von Teilbeschäftigungszeiten; degressive

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Stellt sich heraus, dass ein Dauerverwaltungsakt nachträglich rechtswidrig geworden ist, richtet sich das weitere Vorgehen nach der Rechtsprechung nach den Regeln über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte gem. § 48 VwVfG (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - a.a.O., sowie BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 C 59/11 -, juris, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 29. November 1979 - 3 C 103.79, BVerwGE 59, 148 [160], a.A. z.B. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Auflage zu § 48 Rn. 58.).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Stellt sich heraus, dass ein Dauerverwaltungsakt nachträglich rechtswidrig geworden ist, richtet sich das weitere Vorgehen nach der Rechtsprechung nach den Regeln über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte gem. § 48 VwVfG (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - a.a.O., sowie BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 C 59/11 -, juris, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 29. November 1979 - 3 C 103.79, BVerwGE 59, 148 [160], a.A. z.B. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Auflage zu § 48 Rn. 58.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2016 - 15 E 222/16

    Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich des Hinweises auf die

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Mit der Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe fällt das Hindernis weg und beginnt die Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu laufen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1967 - 1 BvR 282/65 -, juris Rn. 6 ff.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - 1 B 3.99 -, juris Rn. 3, und vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 -, juris Rn. 1 ff.; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 166 Rn. 22 ff.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 38 f., m.w.N. und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2016 - 15 E 222/16 -, Rn. 16 - 17, juris).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
    Mit der Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe fällt das Hindernis weg und beginnt die Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu laufen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1967 - 1 BvR 282/65 -, juris Rn. 6 ff.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - 1 B 3.99 -, juris Rn. 3, und vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 -, juris Rn. 1 ff.; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 166 Rn. 22 ff.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 38 f., m.w.N. und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2016 - 15 E 222/16 -, Rn. 16 - 17, juris).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
  • EuGH, 25.11.2021 - C-271/20

    Aurubis - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den Handel mit

  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

  • BVerwG, 18.03.2021 - 7 C 1.20

    Rücknahme der Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • EuGH, 17.10.2013 - C-566/11

    Iberdrola und Gas Natural - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Ozonschicht -

  • VG Berlin, 01.11.2018 - 10 K 220.16

    Teilweise Rücknahme der Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • EuGH - C-640/11 (anhängig)

    E.ON Generación u.a.

  • EuGH - C-580/11 (anhängig)

    Tarragona Power

  • VG Berlin, 12.03.2015 - 10 K 232.14

    Abgabe von Emissionsberechtigungen

  • EuGH - C-620/11 (anhängig)

    Bahía de Bizcaia Electricidad

  • VG Berlin, 25.04.2023 - 10 K 396.20

    Kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Insoweit kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, dass die Kammer emissionshandelsrechtliche Zuteilungsbescheide als Dauerverwaltungsakte qualifiziert hat, bei denen eine Ausnahme von dem Grundsatz gilt, dass § 48 VwVfG für von Anfang an rechtswidrige Verwaltungsakte gilt (vgl. Urteil der Kammer vom 14. Februar 2023 - VG 10 K 4/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht