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   VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22   

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VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22 (https://dejure.org/2023,2670)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2023 - 13 L 325.22 (https://dejure.org/2023,2670)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 13 L 325.22 (https://dejure.org/2023,2670)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Containerparks in Treptow-Köpenick

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Containerparks in Treptow-Köpenick - Nutzung des Grundstücks wegen fehlender Baugenehmigung formell illegal

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 2 S 14.17

    Inhalt der Nutzungsuntersagung an einen vermietenden Eigentümer; Einordnung eines

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt gefordert, dass die Untersagung einer Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mit Blick auf den besonderen Schutz der Wohnung durch Art. 13 GG nur bei einer materiell rechtswidrigen Wohnnutzung ausgesprochen werden dürfe (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Dezember 2005 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 24; kritisch: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand: 88. AL 2016, § 80 Rn. 155; anders auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 14 für eine Pflegeeinrichtung).

    Gerade bei häufig wechselnden Nutzungsverhältnissen, Vermietungsketten und der Bauaufsicht unbekannt gebliebenen Mietern kann es geboten sein, im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr den Eigentümer beziehungsweise Vermieter in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 7; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 Bs 144/05 - juris Rn. 11 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 - juris Rn. 12; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn. 124 m.w.N.).

    Die Verpflichtung der Antragstellerin, die von ihr eingegangenen Miet- und Nutzungsverhältnisse und die Nutzung des Grundstücks durch ihre Mieter zu unterbinden, ist Bestandteil der Nutzungsuntersagung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 7; OVG Berlin, Urteil vom 16. Februar 1990 - 2 B 36.88 - juris Rn. 18 m.w.N.; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn. 124 m.w.N.).

    Die der Antragstellerin eingeräumte Frist von sechs Monaten für die Beendigung der Mietverhältnisse und der Veranlassung der Räumung ist - unabhängig davon, ob es ihrer überhaupt bedurfte - in jedem Falle verhältnismäßig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 7, welches eine zweimonatige Frist für die Räumung einer Pflegeeinrichtung nicht beanstandet).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2020 - 2 S 77.19

    Einschreiten bei formeller Baurechtswidrigkeit; Einschreiten nach längerem

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Für eine aktive bzw. qualifizierte Duldung der Wohnnutzung auf dem Grundstück R...straße 56/58 gibt es keinerlei Anhaltspunkte, denn hierfür müsste die zuständige Bauaufsichtsbehörde in unmissverständlicher Art und Weise zu erkennen gegeben haben, ob, in welchem Umfang und ggf. über welchen Zeitraum die Duldung des illegalen Zustands erfolgen soll (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 A 1623/14 - juris Rn. 50).

    Von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit kann nur in den seltenen Sonderfällen ausgegangen werden, in denen sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 10 S 4/20 - juris Rn.14; Urteil vom 23. September 2014 - 10 B 5.12 - juris Rn. 37; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn.119 m.w.N.).

    Vielmehr handelt ein Bauherr, der eine genehmigungsbedürftige Nutzung ohne die dafür erforderliche Genehmigung aufnimmt, auf eigenes wirtschaftliches Risiko (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - 10 S 4.20

    (Keine) Anwendbarkeit des BauGB § 34 Abs 2 auf urbane Baugebiete

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit kann nur in den seltenen Sonderfällen ausgegangen werden, in denen sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 10 S 4/20 - juris Rn.14; Urteil vom 23. September 2014 - 10 B 5.12 - juris Rn. 37; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn.119 m.w.N.).

    Sie werden nach den Gegebenheiten des Einzelfalls erst im Rahmen des Vollstreckungsverfahren und bei der Fristsetzung relevant (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 10 S 4/20 - juris Rn. 18; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn. 120 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 10 S 8.18

    Bestimmtheit einer Nutzungsuntersagungsverfügung; Auswahl des Adressaten eines

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Bei der baurechtswidrigen Nutzung von Mietobjekten soll die Nutzungsuntersagung dabei vorrangig gegenüber den Mietern als Verhaltensverantwortlichen ausgesprochen werden, jedoch nur, wenn die Wirksamkeit der Maßnahme nicht eine andere Reihenfolge gebietet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2018 - 10 S 8.18 - juris Rn. 9).

    Allein der Umstand, dass ein bauordnungsrechtliches Nutzungsverbot auch gegenüber anderen Personen erlassen werden könnte, berührt nicht die Rechtmäßigkeit des gegenüber dem Adressaten ergangenen Nutzungsverbots im Sinne einer ermessensfehlerhaften Auswahl (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. August 2018 - 10 S 8.18 - juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 2 S 60.19

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung zwecks Wahrung der

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Derjenige, der eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufnimmt, kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, sie bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung der Rechtslage fortsetzen zu dürfen, sondern muss grundsätzlich jederzeit damit rechnen, mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot belegt zu werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 S 60.19 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt gefordert, dass die Untersagung einer Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mit Blick auf den besonderen Schutz der Wohnung durch Art. 13 GG nur bei einer materiell rechtswidrigen Wohnnutzung ausgesprochen werden dürfe (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Dezember 2005 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 24; kritisch: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand: 88. AL 2016, § 80 Rn. 155; anders auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 S 14.17 - juris Rn. 14 für eine Pflegeeinrichtung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit kann nur in den seltenen Sonderfällen ausgegangen werden, in denen sich die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 8; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 10 S 4/20 - juris Rn.14; Urteil vom 23. September 2014 - 10 B 5.12 - juris Rn. 37; Rau, in: Meyer u.a., BauO Bln, 7. Aufl. 2021, § 80 Rn.119 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Rechtswidrige Zustände? die sich bei einer Vielzahl von Grundstücken ergeben? müssen nicht in jedem Fall in flächendeckender Art und Weise bekämpft werden? vielmehr darf sich die Bauaufsichtsbehörde auf die Regelung von Einzelfällen beschränken? wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (BVerwG? Beschluss vom 19. Februar 1992 - 7 B 106/91 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 1623/14

    Feststellungsbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der Duldung seines im

    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Für eine aktive bzw. qualifizierte Duldung der Wohnnutzung auf dem Grundstück R...straße 56/58 gibt es keinerlei Anhaltspunkte, denn hierfür müsste die zuständige Bauaufsichtsbehörde in unmissverständlicher Art und Weise zu erkennen gegeben haben, ob, in welchem Umfang und ggf. über welchen Zeitraum die Duldung des illegalen Zustands erfolgen soll (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 2 S 77.19 - juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 A 1623/14 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22
    Der Bauaufsichtsbehörde können Vergleichsfälle? in denen sie noch nicht eingeschritten ist? nur ausnahmsweise dann entgegengehalten werden? wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt? für diese Art des Vorgehens keinerlei einleuchtenden Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (BVerwG? Beschluss vom 23. November 1998 - 4 B 99/98 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 1 ME 108/19

    Duldung, aktive; formelle Illegalität; Genehmigungsfähigkeit, offenkundige;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17

    Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 2 S 39.18

    Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro wegen fehlender Baugenehmigung

  • OVG Berlin, 16.02.1990 - 2 B 36.88

    Räumungsanordnung; Betriebsfremder Mieter; Industriegebiet; Fabrikgebäude ;

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