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VG Berlin, 18.03.2021 - 14 L 122.21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2021 - 14 L 122.21
Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 - juris, Rn. 30). - BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2021 - 14 L 122.21
Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - juris, Rn. 40). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21
83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2021 - 14 L 122.21
Dabei ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber innerhalb der Priorisierungsgruppen keine weitere subjektiv-rechtliche Priorisierungsmöglichkeit im Ermessenswege vorgesehen hat, weil er sich in einem Massenverfahren wie der hier streitgegenständlichen Impfkampagne gegen das Coronavirus Generalisierungen, Typisierungen und Pauschalierungen bedienen darf, ohne dass damit unvermeidlich verbundene Härten im Einzelfall einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - OVG 13 B 58/21 - juris, Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17
(Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2021 - 14 L 122.21
Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und 3 M 105.17 - juris, Rn. 2, …sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1;… ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2021 - 14 L 122.21
Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 und 3 M 105.17 - juris, Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1;… ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.). - VG Berlin, 27.01.2021 - 14 L 2.21
Einstweiliger Rechtsschutzes auf Gewährung einer Schutzimpfung gegen das …
Auszug aus VG Berlin, 18.03.2021 - 14 L 122.21
Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet, denn es liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vor, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (vgl. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. dazu mit ausführlicher Begründung: VG Berlin, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - VG 14 L 2/21 - juris, 11 f., …und vom 29. Januar 2021 - VG 14 L 33/21 - juris, Rn. 10 f.).
- VG Schleswig, 06.05.2021 - 1 B 67/21
Einstweiliger Rechtsschutz zur Priorisierung bei der Impfung
Dieses Begehren wäre in der Hauptsache mit einer Leistungsklage zu verfolgen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 18. März 2021 - 14 L 122/21 -, juris, Rn. 11).