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   VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18   

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https://dejure.org/2018,37713
VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18 (https://dejure.org/2018,37713)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.10.2018 - 26 L 228.18 (https://dejure.org/2018,37713)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - 26 L 228.18 (https://dejure.org/2018,37713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG
    Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung der Stellen als qualifizierte Fahndungshelfer; Konkretisierungsanforderungen an Anforderungsprofile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    Ob die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (jüngst etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. März 2018 - BVerwG 2 A 10.17 -) mit ihrer möglicherweise missverständlichen Betonung des (seit jeher anerkannten) Statusamtsbezugs einer stärkeren Berücksichtigung der Gegebenheiten auf Dienstposten im Anforderungsprofil entgegensteht, wie der Antragsgegner meint, kann dahinstehen.

    Zutreffend ist indes, dass die Gesamteinschätzung gegen 3.5.3 Abs. 1 der einschlägigen Beurteilungsvorschriften, jedenfalls aber gegen die vom Bundesverwaltungsgericht aus Art. 33 Abs. 2 GG abgeleiteten Vorgaben zur Begründung von Gesamtnoten im Ankreuzverfahren (vgl. Urteil vom 1. März 2018 - BVerwG 2 A 10.17 -) verstößt, weil sie einer Begründung anhand der unterschiedlichen Gewichtungen im Anforderungsprofil entbehrt.

  • VG Berlin, 24.08.2010 - 5 A 248.08

    Den dienstlichen Beurteilungen Berliner Landesbeamter müssen Anforderungsprofile

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    § 6 Abs. 3 des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes lassen sich keine bestimmten Konkretisierungsanforderungen an Anforderungsprofile entnehmen (Abweichung von VG 5 A 248.08).

    15 a. Allerdings beruft sich die Antragstellerin verständlicherweise auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. August 2010 - VG 5 A 248.08 -.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2018 - 4 S 3.18

    Fehlende Beteiligung von Personalrat und Frauenvertreterin bei Beurteilung einer

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    Dem wird - so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 2. Juli 2018 - OVG 4 S 3.18 -, Rn. 4, juris) - durch eine Beteiligung des Personalrats erst nach Eröffnung der dienstlichen Beurteilung gegenüber dem betroffenen Beamten nicht genügt.
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17

    Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    Sie hat damit aber nicht glaubhaft gemacht, dass diese Einzelmerkmale fehlerhaft beurteilt wurden (zum Maßstab, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 63 [66 Rn. 28 und 67 Rn. 33]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17

    Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    Sie hat damit aber nicht glaubhaft gemacht, dass diese Einzelmerkmale fehlerhaft beurteilt wurden (zum Maßstab, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 63 [66 Rn. 28 und 67 Rn. 33]).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht, dass die Erstbeurteilerin befangen (voreingenommen) war, was anderenfalls zur Aufhebung bzw. Unverwertbarkeit der dienstlichen Beurteilung geführt hätte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    Ein Beförderungsbewerber kann dementsprechend beanspruchen, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 6 B 181/12

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich dienstliche

    Auszug aus VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18
    Mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 27. Februar 2012 - 6 B 181/12 -, juris Rn. 5) meint die Kammer, dass die Beurteilungszeiträume, die die Beurteilungen erfassen, so lang bemessen sein müssen, dass über jeden Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können.
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