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   VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15   

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VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15 (https://dejure.org/2016,28978)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2016 - 2 K 92.15 (https://dejure.org/2016,28978)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2016 - 2 K 92.15 (https://dejure.org/2016,28978)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Dabei kann dahinstehen, ob für die Frage, ob die Behörde die Akte führt, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2010 - OVG 12 B 41.08 - Juris Rn. 19) oder des Eingangs des Antrags bei der Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2.15 - Juris Rn. 42) abzustellen ist, da eine Weggabe der Akten nach Antragseingang beim Beklagten nicht in Rede steht.

    Nur so kann das Gericht prüfen, ob die Akte vollumfänglich vom Ausschlussgrund betroffen oder nach § 12 IFG Bln bezogen auf einzelne Aktenteile Informationszugang zu gewähren ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen im IFG Bund: BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2/15 - Juris Rn. 17).

    Denn Unmögliches kann naturgemäß von der Behörde nicht verlangt werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2/15 - Juris Rn. 17 zum IFG).

    Sie sind daher grundsätzlich gehalten, sich in ihrer Arbeitsorganisation und Aktenführung auf die mit der Erfüllung von IFG-Anträgen verbundenen (Zusatz-)Aufgaben einzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016, a.a.O, Juris Rn. 23 f. zu § 7 Abs. 2 IFG Bund).

  • LG Berlin, 28.07.2017 - 22 O 46/16

    Land Berlin erfolgreich mit Klage betreffend Grundstücke neben der Komischen Oper

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Im Laufe des Klageverfahrens - das Grundbuchamt hatte die Löschung der Auflassungsvormerkungen zuvor aus formalen Gründen verweigert - hat der Beklagte gegen die Klägerin Klage vor dem Landgericht Berlin auf Abgabe von Löschungsbewilligungen erhoben (22 O 46/16).

    Zwar "läuft" zwischen den Beteiligten ein Gerichtsverfahren, da das Verfahren 22 O 46/16 vor dem Landgericht Berlin noch anhängig ist.

    Die Unterlagen sollen nach dem Vorbringen des Beklagten auch Informationen zur Wertentwicklung der Grundstücke, zu den Interessen des Beklagten und zu seinen Zielen und Strategien bei den Verhandlungen mit der Klägerin enthalten; insoweit ist ein Zusammenhang mit dem konkreten Rechtsstreit - 22 O 46/16 - nicht hinreichend deutlich erkennbar, zumal auch Äußerungen Dritter, wie des Liegenschaftsfonds, der BIM bzw. Vertretern der Komischen Oper und auf politischer Ebene geäußerte Anmerkungen und Bedenken enthalten sein sollen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 12 B 41.08

    Informationszugang; Genehmigung der Strompreise; Kalkulationsgrundlagen; Rückgabe

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Dabei kann dahinstehen, ob für die Frage, ob die Behörde die Akte führt, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2010 - OVG 12 B 41.08 - Juris Rn. 19) oder des Eingangs des Antrags bei der Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2.15 - Juris Rn. 42) abzustellen ist, da eine Weggabe der Akten nach Antragseingang beim Beklagten nicht in Rede steht.

    Ob die Behörde über die Akten noch in rechtlicher Hinsicht verfügt, d.h. sie trotz der aus ihrer Sicht endgültigen Weggabe wiederbeschaffen könnte, ist für die Frage des Führens der Akte unerheblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. März 2010, a.a.O., Rn. 18 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Ob die von der Klägerin begehrten Informationen im Zusammenhang mit einem privatrechtlichen Handeln der Senatsverwaltung für Finanzen angefallen sind, kann dahinstehen, da das Berliner Informationsfreiheitsgesetz den Auskunftsanspruch auch bei privatrechtlichem Handeln der Behörde gewährt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - Juris Rn. 18 m.w.N.).

    Zwar ist der Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht vom Schutz des § 7 Satz 1 IFG Berlin ausgenommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 - Juris Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11

    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Hiervon sind Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Bestands und der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner wesentlichen Einrichtungen, insbesondere Beeinträchtigungen der inneren und äußeren Sicherheit erfasst (vgl. zum Begriff des Nachteils nach § 99 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 14.6.2012 - BVerwG 20 F 10.11 - Juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - Juris Rn. 182).
  • VG Berlin, 28.03.2006 - 2 A 55.04
    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Denn ein solcher Fall liegt hier ersichtlich nicht vor (vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. März 2006 - VG 2 A 55.04 -, Juris Rn. 14 ff.).
  • VG Berlin, 07.10.2010 - 2 K 71.10

    Informationsfreiheitsgesetz gibt Auskunftsanspruch auch zur Vorbereitung von

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2016 - 2 K 92.15
    Offen bleiben kann hier auch, ob die Klägerin - wie der Beklagte meint - mit ihrem Informationszugangsbegehren allein Privatinteressen verfolgt, da der geltend gemachte Anspruch keinen bestimmten Zweck des Auskunftsersuchens verlangt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. Oktober 2010 - VG 2 K 71.10 - Juris; Abgeordnetenhaus von Berlin, Drs. 13/1623, S. 5).
  • VG Berlin, 20.10.2016 - 2 K 568.15

    Akteneinsicht; Umfang und Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Diese Vorschrift schützt den behördlichen Willensbildungsprozess, d.h. nur den eigentlichen Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung, wie die Besprechung, Beratschlagung und Abwägung; die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung sind ebenso wie das Ergebnis der Willensbildung nicht geschützt (Urteile der Kammer vom 11. April 2013 - VG 2 K 48.13 - UA S. 5 und vom 25. August 2016 - 2 K 92.15 - juris Rdn. 30).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 2 K 526.15

    Schutzwürdigen Interessen eines Abgeordneten an einem Ausschluss des

    Der Beklagte hat vorliegend nachvollziehbar dargelegt, dass personenbezogene Daten vorliegen und die Abwägung zu Lasten des Klägers geht (vgl. zur Darlegungspflicht des Beklagten: VG Berlin, Urteil vom 25. August 2016 - VG 2 K 92.15 - UA S. 9).
  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2023 - 6a K 2402/21

    Asyl Georgien Kindeswohl EuGH Abschiebungsverbot

    Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg (2 K 92/15) wurde eingestellt.
  • VG Berlin, 06.10.2022 - 2 K 77.21
    Dies gilt auch für die Vorbereitung der Beratung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. August 2016 - VG 2 K 92.15 - juris Rn. 29).
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