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   VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20 A   

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VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20 A (https://dejure.org/2020,11308)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2020 - 33 L 38.20 A (https://dejure.org/2020,11308)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 33 L 38.20 A (https://dejure.org/2020,11308)
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  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Die Verschlechterung muss auf zielstaatsbezogenen Umständen beruhen, etwa weil die Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat unzureichend sind oder weil die zwar grundsätzlich verfügbare medizinische Versorgung dem betroffenen Ausländer individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 1 C 1.02 -, juris, Rn. 9 und vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 -, juris, Rn. 20).
  • VG Würzburg, 21.10.2019 - W 9 K 19.31248

    Prüfung von Hindernissen bei einer Abschiebung nach Afghanistan

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Die Klärung der Rechtsfrage, ob die Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG bereits ursprünglich fehlerhaft war und der von der Beklagten allein auf § 73c Abs. 2 AsylG gestützte Widerrufsbescheid vom 29. April 2019 in eine Rücknahmeentscheidung nach § 73c Abs. 1 AsylG umgedeutet werden kann (vgl. hierzu VG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 11 K 1311/16.A - juris, Rn. 23, 30; anders VG Würzburg, Urteil vom 21. Oktober 2019 - W 9 K 19.31248 - juris, Rn. 18), zu der den Beteiligten gemäß §§ 47 Abs. 1 und 4, 28 VwVfG zunächst rechtliches Gehör zu gewähren ist, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn sie alsbald droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 -, juris, Rn. 13).
  • VG Dresden, 13.12.2017 - 11 K 1311/16
    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Die Klärung der Rechtsfrage, ob die Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG bereits ursprünglich fehlerhaft war und der von der Beklagten allein auf § 73c Abs. 2 AsylG gestützte Widerrufsbescheid vom 29. April 2019 in eine Rücknahmeentscheidung nach § 73c Abs. 1 AsylG umgedeutet werden kann (vgl. hierzu VG Dresden, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 11 K 1311/16.A - juris, Rn. 23, 30; anders VG Würzburg, Urteil vom 21. Oktober 2019 - W 9 K 19.31248 - juris, Rn. 18), zu der den Beteiligten gemäß §§ 47 Abs. 1 und 4, 28 VwVfG zunächst rechtliches Gehör zu gewähren ist, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Die Verschlechterung muss auf zielstaatsbezogenen Umständen beruhen, etwa weil die Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat unzureichend sind oder weil die zwar grundsätzlich verfügbare medizinische Versorgung dem betroffenen Ausländer individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 1 C 1.02 -, juris, Rn. 9 und vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15

    Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Zwar hat das Gericht im Anfechtungsprozess gegen den Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz nach nationalem Recht (§ 73c Abs. 2 AsylG) den Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtsmäßigkeit zu prüfen und in diese Prüfung auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe und von der Behörde nicht angeführte Widerrufsgründe einzubeziehen, wobei es den Betroffenen zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung rechtliches Gehör zu solchen Tatsachen zu gewähren hat, die nicht schon in dem angefochtenen Bescheid zur Stützung des Widerrufs herangezogen worden sind und mit deren Verwertung der Betroffene nicht zu rechnen hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2/15 - juris, Rn. 14 f. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 1828/09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Afghanistan; Widerruf eines

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Durch neue Tatsachen muss sich eine andere Grundlage für die Gefahrenprognose bei dem jeweiligen Abschiebungsverbot ergeben (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 3. März 2016 - 13 A 1828/09.A - juris, Rn. 36 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 25 L 506.19 A - juris, Rn. 34 m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf eines Abschiebungsverbots

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 33 L 38.20
    Durch neue Tatsachen muss sich eine andere Grundlage für die Gefahrenprognose bei dem jeweiligen Abschiebungsverbot ergeben (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 3. März 2016 - 13 A 1828/09.A - juris, Rn. 36 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 25 L 506.19 A - juris, Rn. 34 m.w.N.).
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