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   VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08, 1 A 273/08, 1 A 274/08   

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https://dejure.org/2010,30602
VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08, 1 A 273/08, 1 A 274/08 (https://dejure.org/2010,30602)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17.03.2010 - 1 A 272/08, 1 A 273/08, 1 A 274/08 (https://dejure.org/2010,30602)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17. März 2010 - 1 A 272/08, 1 A 273/08, 1 A 274/08 (https://dejure.org/2010,30602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 9 Abs. 3 GG; § 56 Abs. 1 HandwO; § 58 Abs. 1 HandwO
    Vereinbarkeit einer Innungsmitgliedschaft ohne Tarifbindung mit der Handwerksordnung; Anspruch auf Änderung einer Innungssatzung; Vergleichbarkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband und in einer Handwerksinnung; Grundrechtsfähigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Innungsmitgliedschaft ohne Tarifbindung mit der Handwerksordnung; Anspruch auf Änderung einer Innungssatzung; Vergleichbarkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband und in einer Handwerksinnung; Grundrechtsfähigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Mitgliedschaft in Handwerks-Innung ohne Tarifbindung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine OT-Mitgliedschaft in der Handwerksinnung

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Keine Mitgliedschaft in Handwerks-Innung ohne Tarifbindung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mitgliedschaft in Handwerks-Innung ohne Tarifbindung - Vollmitglieder der Innungen nach gesetzlichen Bestimmungen an Tarifverträge gebunden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08
    Eben so wenig kann die Klägerin zu 1) mit ihrem Einwand durchdringen, ihr stehe aufgrund der in Artikel 9 Abs. 3 S. 1 GG geschützten Koalitionsfreiheit und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 -, Urteil vom 04.06.2008 4 AZR 316/07 -, jeweils [...]) genauso wie diesen das Recht zu, durch Satzung eine OT Mitgliedschaft zu regeln.

    Ihre Satzungsautonomie leitet sie dabei aus § 55 Abs. 1 HandwO und nicht wie die Arbeitgeberverbände aus Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG ab (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2008, a.a.O.).

    Auf die weitere zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die Satzungsänderung den inhaltlichen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts an die satzungsrechtliche Regelung einer OT-Mitgliedschaft entspricht (s. hierzu BAG, Urteil vom 04.06.2008, a.a.O.), kommt es nicht an.

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08
    Eben so wenig kann die Klägerin zu 1) mit ihrem Einwand durchdringen, ihr stehe aufgrund der in Artikel 9 Abs. 3 S. 1 GG geschützten Koalitionsfreiheit und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 -, Urteil vom 04.06.2008 4 AZR 316/07 -, jeweils [...]) genauso wie diesen das Recht zu, durch Satzung eine OT Mitgliedschaft zu regeln.
  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08
    Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Tarifpartner sind sie wie Koalitionen zu behandeln und können sich insoweit auch auf die in Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit berufen ( BAG, Urteil vom 06.05.2003 -1 AZR 241/02 -, [...]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08
    Als Träger mittelbarer Staatsverwaltung sind sie grundsätzlich nicht grundrechtsfähig (BVerfG, Beschlüsse vom 31.10.1984 - 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82 und 14.05.1985 - 1 BvR 449/82, 1 BvR 523/82, 1 BvR 728/82, 1 BvR 700/82 -, jeweils [...]).
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08
    So hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 19.10.1966 (- 1 BvL 24/65 -, [...]) zur Verfassungsmäßigkeit der Tariffähigkeit von Innungen und Innungsverbänden zu Recht festgestellt, dass es erfahrungsgemäß schwer gelinge, die zahlreichen Handwerker mit nur einem oder wenigen Arbeitnehmern zum Beitritt zu einem besonderen Arbeitgeberverband zu bewegen.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08
    Als Träger mittelbarer Staatsverwaltung sind sie grundsätzlich nicht grundrechtsfähig (BVerfG, Beschlüsse vom 31.10.1984 - 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82 und 14.05.1985 - 1 BvR 449/82, 1 BvR 523/82, 1 BvR 728/82, 1 BvR 700/82 -, jeweils [...]).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14

    Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Braunschweig mit Urteil vom 17. März 2010 - 1 A 274/08 - ab.

    Der Zulässigkeit der Klage steht die Rechtskraft der vorausgegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17. März 2010 - 1 A 274/08 - nicht entgegen.

    Die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17. März 2010 - 1 A 274/08 - erstreckt sich danach allein auf die von der Innungsversammlung der Klägerin 2007 beschlossene Neufassung ihrer Satzung und die von der Beklagten mit Bescheid vom 20. August 2008 verweigerte Genehmigung dieser Beschlussfassung.

    Es fehlt damit ersichtlich an einer unveränderten Sachlage, um eine der Zulässigkeit der Klage entgegenstehende Rechtskraftwirkung der vorausgegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17. März 2010 - 1 A 274/08 - annehmen zu können.

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