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   VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22   

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VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22 (https://dejure.org/2022,31306)
VG Bremen, Entscheidung vom 09.11.2022 - 6 V 1313/22 (https://dejure.org/2022,31306)
VG Bremen, Entscheidung vom 09. November 2022 - 6 V 1313/22 (https://dejure.org/2022,31306)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Suspendierung eines Feuerwehrbeamten wegen Verdachts der rechtsradikalen bzw. nationalistischen Gesinnung - Posts mit rassistischen Inhalt in Chatgruppen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Ergänzend verweist er auf die Entscheidungen des BVerwG (vom 17.11.2017, 2 C 25/17, vom 29.07.2019, 2 B 19/18 sowie vom 02.12.2021, 2 A 7/21).

    Bekenntnis bedeutet in diesem Zusammenhang eine nach außen erkennbare gefestigte Einstellung, die ein Eintreten für die Erhaltung der demokratischen Grundordnung ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - BayVGH, Urteil vom 16.01.2019 - 16a D 15.2672 -, jeweils juris und m. w. N.).

    Er hat damit zumindest unabhängig vom internen Vorgang des "Habens" dieser Einstellung diese auch - wenngleich nur dienstintern - kundgetan, was den Anforderungen an das durch die Rechtsprechung geforderte "Mehr" genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 22 ff. und 29 f., BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7/21 -, juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 S. 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BVerwG, Beschluss vom 17.07.1979 - 1 WB 67.78 - juris Rn. 39; BayVGH, Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; Kohde in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand: September 2022, § 39 Rn. 29).

    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6 - 7 sowie Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 - juris Rn. 21).

    Eine solche kann etwa darin liegen, den betreffenden Beamten durch eine Umsetzung, Versetzung oder Abordnung anderweitig amtsangemessen zu beschäftigen oder gegebenenfalls in Bezug auf die Dauer oder den Umfang des Verbots den Beamten weniger in seinen Rechten zu beschränken (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.09.2021 - 6 B 1198/21 -, juris Rn. 16 - 17, BayVGH, Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 13, OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2013 - 6 A 2586/12 -, a. a. O., Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 B 11504/20 -, NVwZ-RR 2021, 543 = juris Rn. 24; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2010 - 5 ME 282/09 -, NdsVBl 2010, 249 = juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.06.1997 - B 3 S 357/96 -, ZBR 1998, 321 = juris Rn. 17; Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, 31. UPD Juli 2021, § 39 BeamtStG, 2.2 Voraussetzungen, Rn. 7.).

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Ergänzend verweist er auf die Entscheidungen des BVerwG (vom 17.11.2017, 2 C 25/17, vom 29.07.2019, 2 B 19/18 sowie vom 02.12.2021, 2 A 7/21).

    Er hat damit zumindest unabhängig vom internen Vorgang des "Habens" dieser Einstellung diese auch - wenngleich nur dienstintern - kundgetan, was den Anforderungen an das durch die Rechtsprechung geforderte "Mehr" genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 22 ff. und 29 f., BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7/21 -, juris Rn. 29).

  • VG Augsburg, 14.06.2017 - Au 2 S 17.491

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei der Polizei wegen sexueller

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    (2) Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist möglich, wenn nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung grundlegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen (vgl. VG München, Beschluss vom 20.06.2016 - M 5 S 16.1250 - juris Rn. 19; VG Augsburg, Beschluss vom 14.06.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 22).

    Aus diesem Grund fordert § 39 S. 2 BeamtStG auch, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nicht länger als drei Monate bestehen soll, wenn kein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet wird (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 14.06.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6 - 7 sowie Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 - juris Rn. 21).

    Das Posten und/oder Versenden von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel - mithin eine Rechtfertigung für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 -, juris Rn. 26 - 27) - dar, es bedarf jedoch zusätzlich stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).

  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 - VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris und m. w. N.).

    Das Posten und/oder Versenden von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut enthalten, stellt grundsätzlich ein starkes Indiz für charakterliche Eignungsmängel - mithin eine Rechtfertigung für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 -, juris Rn. 26 - 27) - dar, es bedarf jedoch zusätzlich stets einer Würdigung des Einzelfalls (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021 - 3 K 2383/20 - und Beschluss vom 19.10.2020 - 3 K 2398/20 -, jeweils juris).

  • VG München, 20.06.2016 - M 5 S 16.1250

    Polizeibeamten wird Führung der Dienstgeschäfte nach Auftritt im Fernsehen

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Für die Begründung der sofortigen Vollziehung sind deshalb grundsätzlich keine weiteren Gründe erforderlich als für die Anordnung des Verbots (vgl. VG München, Beschluss vom 07.05.2013 - M 5 S 13.1380; Beschluss vom 20.06.2016 - M 5 S 16.1250 - juris Rn. 18).

    (2) Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist möglich, wenn nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzunehmenden summarischen Prüfung grundlegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen (vgl. VG München, Beschluss vom 20.06.2016 - M 5 S 16.1250 - juris Rn. 19; VG Augsburg, Beschluss vom 14.06.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637

    Verbots des Führens der Dienstgeschäfte bei Zweifel an Dienstfähigkeit

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6 - 7, 0VG NW, Beschluss vom 30.07.2015 - 6 A 1454/13 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).

    Ein solcher Verdacht ist für das Vorliegen eines zwingenden dienstlichen Grundes ausreichend (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2022 - 3 CS 22.1637 -, juris Rn. 6 - 7 sowie Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2021 - 6 B 2055/20 - juris Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2015 - 6 B 326/15

    Fehlende charakterliche Eignung eines Polizeibeamten auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Sie sprechen vielmehr für eine fehlende charakterliche Festigung des Antragstellers, der sowohl die sittliche Reife als auch die geistige Kapazität zur Unterscheidung zwischen (geschmacklosen) Witzen und menschenverachtender Darstellung hätte aufweisen müssen (vgl. zur charakterlichen Eignung OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2015 - 6 B 326/15 -, juris Rn. 12 - 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 6 B 238/20

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte vorläufige Dienstenthebung Dienstbetrieb

    Auszug aus VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22
    Unabhängig davon, dass eine Maßnahme gemäß § 39 S. 1 BeamtStG auch alternativ zur vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 38 BremDG gewählt werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2020 - 6 B 238/20 -, juris Rn. 3, VG Ansbach, Beschluss vom 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292 -, juris Rn. 52), leitete die Antragsgegnerin das Disziplinarverfahren gegen den Antragsteller bereits am 25.11.2020 ein; die am 23.11.2020 getroffene Maßnahme gemäß § 39 S. 1 BeamtStG erweist sich daher auch nicht aus diesem Grund als rechtswidrig.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09

    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - 6 B 1346/21

    Verbot; Führung; Dienstgeschäfte; Instagram; Meinungsfreiheit; Rap

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20

    Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - 6 B 1198/21

    Dienen des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte der dienstrechtlichen

  • VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte in einem anhängigen Disziplinarverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.1997 - B 3 S 357/96
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

  • VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20

    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
  • VG Bremen, 06.03.2024 - 8 V 1643/23

    Kommunikation in WhatsApp-Gruppen mit nationalistischen/rassistischen Inhalten -

    Mit Beschluss vom 09.11.2022 (6 V 1313/22) gab die Kammer dem Antrag lediglich in Bezug auf den Aufenthalt in den Diensträumen und das Tragen von Dienstkleidung sowie das Führen dienstlicher Ausweise und Abzeichen statt.

    Außerdem wird auf die Gerichtsakten des Verfahrens 6 V 1313/22 Bezug genommen.

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

    Auch in anderen Verfahren wurde das Posten menschenverachtender, volksverhetzender, nationalsozialistischer und verfassungsfeindlicher Inhalte in WhatsApp-Gruppen der Polizei oder Feuerwehr dementsprechend durch andere Staatsanwaltschaften eingestellt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 09.10.2019, Az. 2 WDB 3/19, VG Düsseldorf, Beschl. v. 29.12.2021, Az. 35 L 2020/21 oder VG Bremen, Beschl. v. 09.11.2022, Az. 6 V 1313/22).
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