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   VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18   

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VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18 (https://dejure.org/2018,27966)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.09.2018 - 5 V 1502/18 (https://dejure.org/2018,27966)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. September 2018 - 5 V 1502/18 (https://dejure.org/2018,27966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AEUV Art 107; AEUV Art 108 Abs 3 S 3; VwGO § 40; VwGO § 42;
    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße / Wertermittlungsgutachten - Grundstücksverkauf; Hochbunker; Verwaltungsrechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen den Verkauf des Hochbunkergrundstücks in Bremen-Walle bleibt ohne Erfolg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 05.10.2006 - C-368/04

    Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Das Durchführungsverbot hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union aber gerade die Funktion, auch unmittelbar die Interessen derjenigen zu schützen, die von der Wettbewerbsverzerrung betroffen sind, die durch die Gewährung der - schon allein wegen der Verletzung des Durchführungsverbotes - rechtswidrigen Beihilfen hervorgerufen würde (vgl. EuGH, Urt. v. 05.10.2006 - C - 368/04, juris; Callies/Rufert, EUV/EGV, 3. Aufl., § 88 EGV Rn. 12, 26).

    Das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV soll verhindern, dass durch unangemeldete Beihilfen Benachteiligungen im Wettbewerb entstehen, die sanktionslos blieben (EuGH, Urt. v. 05.010.2006 - C 368/04, juris).

  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 4 U 207/17

    Voraussetzungen einer unzulässigen staatlichen Beihilfe nach Art. 107, 108 AEUV

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Das ist etwa der Fall, wenn die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags gem. § 134 BGB geltend gemacht wird und Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV das gesetzliche Verbot darstellt (so OLG Frankfurt, B. v. 21.03.2018 - 4 U 207/17, juris).

    Denn die wirtschaftlichen Interessen von Wettbewerbern können schwer beeinträchtigt werden, wenn sie sich am Markt gegen Beihilfeempfänger behaupten müssen (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 07.02.2018 - 4 U 207/17, juris, Rn. 14).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 138, 322) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 188, 326) kommt Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV eine die Wettbewerber des Beihilfeempfängers individuell schützende Funktion zu.

    Insoweit begründet Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV unmittelbar Ansprüche von Wettbewerbern gegen den vermeintlichen Beihilfegeber auf Unterlassung (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2011 - I ZR 136/09, BGHZ 188, 326, der die Frage insoweit offen lässt, aber Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB für gegeben hält; anders hingegen BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 3 C 44/09, BVerwGE 138, 322, das einen Anspruch auf Rückforderung unzulässiger Beihilfen unmittelbar aus Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV herleitet).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 138, 322) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 188, 326) kommt Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV eine die Wettbewerber des Beihilfeempfängers individuell schützende Funktion zu.

    Insoweit begründet Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV unmittelbar Ansprüche von Wettbewerbern gegen den vermeintlichen Beihilfegeber auf Unterlassung (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2011 - I ZR 136/09, BGHZ 188, 326, der die Frage insoweit offen lässt, aber Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB für gegeben hält; anders hingegen BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 3 C 44/09, BVerwGE 138, 322, das einen Anspruch auf Rückforderung unzulässiger Beihilfen unmittelbar aus Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV herleitet).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über Aufhebung eines freiwilligen

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Für die Annahme einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit genügt es, dass für das Rechtsschutzbegehren eine Anspruchsgrundlage in Betracht kommt, die im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen ist (BVerwG, B. v. 15.12.1992 - 5 B 144.91, juris; VGH Bad.-Württ., B. v. 24.04.2018 - 1 S 2403/17, juris, Rn. 26 m.w.N.).

    Vor den Zivilgerichten sind etwa Rechtsstreitigkeiten über solche Fragen auszutragen, ob ein Bieterverfahren wirksam aufgehoben wurde, ob ein Bieter zu Unrecht nicht zum Zuge kam oder ob dem Kläger ein Anspruch zusteht, der Gemeinde die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter zu untersagen (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 24.04.2018 - 1 S 2403/17, juris, Rn. 29 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Die Qualifizierung einer Maßnahme als Beihilfe verlangt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 24.07.2003 - C 280/00, juris), dass alle in Art. 107 Abs. 1 AEUV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: â?¢ Es muss sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln.
  • VG Berlin, 26.04.2012 - 20 L 91.12

    Baustopp für Kletterzentrum des Alpenvereins

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    In dieser Hinsicht verlangt das Gemeinschaftsrecht, dass einzelstaatliche Rechtsvorschriften über die Klagebefugnis das Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht beeinträchtigen und die Rechte von Betroffenen auch im Rahmen eines Eilverfahrens effektiv gesichert werden können (vgl. ausführlich mit weiteren Nachweisen VG Berlin, B. v. 26.04.2012 - 20 L 91.12, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Hauptanwendungsfall ist die Immissionsabwehrklage, die sich meist gegen Geräuscheinwirkungen durch öffentliche Anlagen und Veranstaltungen richtet (vgl. BVerwG 79, 254; BVerwGE 68, 62).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Sie muss analog § 42 Abs. 2 VwGO Tatsachen vortragen, die es denkbar und notwendig erscheinen lassen, dass sie in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt ist (vgl. BVerwGE 107, 215 (217)).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VG Bremen, 11.09.2018 - 5 V 1502/18
    Hauptanwendungsfall ist die Immissionsabwehrklage, die sich meist gegen Geräuscheinwirkungen durch öffentliche Anlagen und Veranstaltungen richtet (vgl. BVerwG 79, 254; BVerwGE 68, 62).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2000 - 21 E 472/00

    Auswahlentscheidung über Käufer eines gemeindeeigenen Grundstücks;

  • VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05

    Gemeindliches Grundstück; Verkauf; Vergabe, Investorenauswahl; Rechtsweg;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.1992 - 7 E 11459/92

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94

    Vergabe von städtischem Bauland im Rahmen einer städtebaulichen

  • VG Münster, 19.01.2009 - 1 L 673/08

    Übertragung gemeindeeigener Baugrundstücke für Wohnzwecke auf der Grundlage eines

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