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   VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23   

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VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23 (https://dejure.org/2024,5583)
VG Bremen, Entscheidung vom 20.03.2024 - 6 V 2012/23 (https://dejure.org/2024,5583)
VG Bremen, Entscheidung vom 20. März 2024 - 6 V 2012/23 (https://dejure.org/2024,5583)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, 6 V 2012/34 - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

 
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  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23
    Dem Dienstherrn steht insoweit kein Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, juris Rn. 11).

    Der Dienstherr kann einem Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, - 2 C 16/12 -, juris Rn. 26).

    Auf dieser Grundlage hat er unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, juris Rn. 30 f.) 10.

    Auch bei längeren oder wiederkehrenden krankheitsbedingten Fehlzeiten während der Probezeit ist auf der Grundlage aussagekräftiger ärztlicher Stellungnahmen zu klären, ob die Beamtin oder der Beamte wegen der diesen Fehlzeiten zugrundeliegenden Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden muss oder erhebliche und regelmäßige Ausfallzeiten aufweisen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, - 2 C 16/12 -, juris Rn. 29).

    Im Gegensatz zur fachlichen Eignung, bei der der Dienstherr einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum hat, ist dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage eröffnet, ob der Beamte den laufbahnrechtlichen Anforderungen auch in gesundheitlicher Hinsicht genügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89

    Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge -

    Auszug aus VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23
    Im Rahmen dieser Abwägung darf das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entlassungsverfügung hinsichtlich des Wegfalls der Zahlung der Bezüge nicht allein wegen fiskalischer Gründe bejaht werden, da ansonsten der Fürsorgegedanke nicht hinreichend berücksichtigt wird und somit ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).

    Das Rechtsverhältnis des Beamtenverhältnisses auf Probe ist geschaffen, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten, Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).

    Im Rahmen dieser Abwägung darf das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entlassungsverfügung hinsichtlich des Wegfalls der Zahlung der Bezüge nicht allein wegen fiskalischer Gründe bejaht werden, da ansonsten der Fürsorgegedanke nicht hinreichend berücksichtigt wird und somit ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23
    Sie enthält eine Prognose, die den Zeitraum bis zur Altersgrenze umfasst, und für die es darauf ankommt, ob der Beamte voraussichtlich bis zu diesem Zeitpunkt Dienst leisten wird oder wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 12/11 -, juris Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23
    Diese Entscheidung ist grundsätzlich gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35/88 -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23
    körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 -, juris).
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