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   VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16   

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VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16 (https://dejure.org/2019,5997)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.03.2019 - 1 K 813/16 (https://dejure.org/2019,5997)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. März 2019 - 1 K 813/16 (https://dejure.org/2019,5997)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Für den Fall mehrerer selbstständig tragender Ablehnungsgründe des/der Entscheidung(en) des Ausgangsverfahrens folgt hieraus, dass es für einen erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht ausreicht, wenn nur hinsichtlich eines Ablehnungsgrundes ein durchgreifender Wiederaufnahmegrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. November 2018 - BVerwG 1 C 23.17 -, juris Rn. 19).

    Die Sach- oder Rechtslage muss sich hinsichtlich solcher Umstände geändert haben, die für den bestandskräftigen Verwaltungsakt tatsächlich maßgeblich waren; nicht ausreichend ist die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Voraussetzungen für den mit der Verpflichtungsklage erstrebten Verwaltungsakt, die für die bestandskräftige Ablehnung nicht (allein) ausschlaggebend waren (vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 20. November 2018 - BVerwG 1 C 23.17 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Hinsichtlich der in § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG zu sehenden Ermächtigung zum Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne, welche die Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen ermöglicht, besteht für den Betroffenen allerdings nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2017 - BVerwG 6 C 43.16 -, juris Rn. 9 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 20. November 2018 - BVerwG 1 C 23.17 -, juris Rn. 25).

    Bei der Ausübung des Rücknahmeermessens kommt dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit, der zu Gunsten des Adressaten des rechtswidrigen Verwaltungsaktes streitet, prinzipiell kein größeres Gewicht zu, als dem Grundsatz der Rechtssicherheit, den der durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt Begünstigte für sich in Anspruch nehmen kann (BVerwG, Urt. v. 20. November 2018 - BVerwG 1 C 23.17 -, juris Rn. 26).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei "schlechthin unerträglich" (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 20. November 2018 - BVerwG 1 C 23.17 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Denn bei den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG handelt es sich um Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Verfahrens, die in jedem Stadium des Verfahrens von der jeweils zur Entscheidung berufenen Stelle von Amts wegen zu beachten sind und bezüglich derer insbesondere auch der Behörde ein Beurteilungsspielraum nicht zusteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285/86 -, juris Rn. 17).

    Das nötigt jedoch nicht zur Aufhebung der Bescheide und zu einer Verpflichtung des Beklagten, über die Rücknahme des Bescheides vom 18. April 2001 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 -, juris Rn. 19 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1962 - III C 75.59 -, juris - die Behörde hat sich in der irrigen Annahme, die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG lägen vor, zu einer Sachentscheidung für verpflichtet gehalten), denn die angefochtenen Bescheide haben schon eine schädigende Maßnahme nach § 1 VermG rechtlich zutreffend verneint, so dass das Erschließungsermessen für eine Rücknahme des Bescheides vom 18. April 2001 im Rahmen des § 48 VwVfG bereits nicht eröffnet ist.

  • BGH, 07.12.2012 - V ZR 180/11

    Sing Akademie zu Berlin erhält Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin zurück

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Ob nach alledem jedenfalls ein Anspruch des Klägers auf Grundbuchberichtigung, vgl. § 894 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in Betracht kommt (vgl. zu einem Grundbuchberichtigungsanspruch bei irrtümlicher Eintragung von Volkseigentum: BGH, Urt. v. 07. Dezember 2012 - V ZR 180/11 -, juris) obliegt ggf. der Beurteilung durch die Zivilgerichtsbarkeit.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Dementsprechend gibt es keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (BVerfG, Urt. v. 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris Rn. 79/80; Beschl. v. 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris Rn. 14).Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht lediglich in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung - was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt - "schlechthin unerträglich" wäre.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Dementsprechend gibt es keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (BVerfG, Urt. v. 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris Rn. 79/80; Beschl. v. 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris Rn. 14).Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht lediglich in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung - was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt - "schlechthin unerträglich" wäre.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Dementsprechend gibt es keine allgemeine Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, rechtswidrige belastende Verwaltungsakte unbeschadet des Eintritts ihrer Bestandskraft von Amts wegen oder auf Antrag des Adressaten aufzuheben (BVerfG, Urt. v. 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, juris Rn. 79/80; Beschl. v. 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 -, juris Rn. 33 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 50.09 -, juris Rn. 14).Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht lediglich in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung - was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt - "schlechthin unerträglich" wäre.
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag -

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Maßstab der gerichtlichen Prüfung sind dabei nur die Wiederaufgreifensgründe, die von dem Antragsteller geltend gemacht werden; diesem obliegt es innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten, die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegründe schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2015 - BVerwG 3 B 3.14 -, juris Rn. 8; Urt. v. 30. August 1998 - BVerwG 9 C 47.87 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 43.16

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Ausgleich systembedingter Nachteile;

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Hinsichtlich der in § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG zu sehenden Ermächtigung zum Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne, welche die Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen ermöglicht, besteht für den Betroffenen allerdings nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerwG, Urt. v. 21. Juni 2017 - BVerwG 6 C 43.16 -, juris Rn. 9 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 20. November 2018 - BVerwG 1 C 23.17 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Unlautere Machenschaften in diesem Sinne sind nur bei Vorgängen gegeben, in denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 -, juris; Urt. v. 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, juris).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16
    Unlautere Machenschaften in diesem Sinne sind nur bei Vorgängen gegeben, in denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 -, juris; Urt. v. 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, juris).
  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel -

  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im

  • BGH, 24.02.1995 - V ZR 288/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Klage eines Grundstückseigentümers auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 25 A 353/97

    Bundesamt; Folgeantrag ; Asylablehnungsbescheid ; Klageverfahren; Überprüfung der

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