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   VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15, 1 K 621/12   

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VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15, 1 K 621/12 (https://dejure.org/2021,58575)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09.12.2021 - 1 K 318/15, 1 K 621/12 (https://dejure.org/2021,58575)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 1 K 318/15, 1 K 621/12 (https://dejure.org/2021,58575)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (61)

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Der Kläger wendet sich als Rechtsnachfolger seines Vaters (des Restitutionsantragstellers) mit der Restitutionsklage gegen das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 23. Mai 2013 (VG 1 K 621/12), mit dem das Gericht nach Trennung der Klage das Begehren auf Rückübertragung der F..., heute verzeichnet im Grundbuch von G..., abgewiesen hat.

    Mit Beschluss vom 28. Juni 2012 trennte das Gericht das Verfahren VG 1 K 902/11 zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung in den Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 hinsichtlich der dort im Einzelnen bezeichneten Grundstücke ab.

    Dem Urteil vom 23. Mai 2013 (VG 1 K 621/12) lagen im Wesentlichen nachfolgende Sachverhaltsfeststellungen zu Grunde:.

    das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23. Mai 2013, Aktenzeichen VG 1 K 621/12, aufzuheben und die Beklagte unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 17. Februar 2000 zu verpflichten, die F...(heute verzeichnet im Grundbuch von G..., B...) auf die Rechtsnachfolger des F... zurück zu übertragen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage (3 Bände) und der parallelen Restitutionsklagen der Verfahren VG 1 K 319/15 - VG 1 K 320/15 und VG 1 K 1601/16 nebst Beiakten, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 621/12 - 1 K 623/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

    Den Urkunden kommt eine entscheidende Beweiswirkung für den behaupteten Vermögensverlust auf andere Weise weder für sich genommen noch in einer Gesamtbetrachtung mit den bereits im Urteil vom 23. Mai 2013 in die Bewertung einbezogenen tatsächlichen Umständen zu; Entsprechendes gilt erst Recht für eine Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 6 S. 1 2.Alt. VermG, die einen formalen einseitigen Hoheitsakt verlangt, mit dem der Staat im Wege einer Administrativenteignung konkret-individuell oder im Wege einer Legalenteignung abstrakt-generell ausschließlich deshalb unmittelbar auf Vermögenswerte zugegriffen hat, um sie dessen Rechtsinhaber insgesamt zu entziehen (vgl. Urt. d. Kammer v.23. Mai 2013 - VG 1 K 621/12 -, juris Rn. 154 m. w. N.).

    Hiervon ausgehend kann auch vorliegend die Beantwortung der Frage dahinstehen, ob ein Vermögensverlust in der Zeit der Inhaftierung des Alteigentümers - für eine Veräußerung ist weder etwas vorgetragen noch ersichtlich - jedenfalls den Begriff der "Aufgabe eines Vermögenswertes" erfüllen würde, denn die Feststellung, dass ein zur vollen Überzeugung des Verwaltungsgerichts nachgewiesener und etwa aus der notariellen Erklärung vom 05. März 1945 folgender Vermögensverlust "aus anderen Gründen" bzw. in Gestalt einer "Aufgabe eines Vermögenswertes" vorliegend verfolgungsbedingt wäre, bedürfte keiner gesetzlichen Vermutung (vgl. auch insoweit: VG Cottbus, Urt. v. 23. Mai 2013 - 1 K 621/12 -, juris Rn. 153 ff., insb.

    Der Kläger hat bereits im Ausgangsverfahren VG 1 K 621/12 (Bl. 108 der Gerichtsakte [GA]) mit Schriftsatz vom 08. August 2012 an das Verwaltungsgericht Potsdam (dort: VG 1 K 84/11 u. a.) darauf hingewiesen, dass es unklar sei, welches Vermögen von dem Begriff der "Herrschaft B..." umfasst sei: So habe die Provinzialverwaltung Mark Brandenburg unter der "Herrschaft B..." das in der Mark Brandenburg, konkret in den Kreisen L...und L...., gelegene Grundvermögen verstanden, demgegenüber dürfte sich das "Familienfideikommiß Herrschaft B..." auf das im gesamten Brandenburg, aber auch in Schlesien belegene (Grund-)Vermögen einschließlich der "Herrschaft K..." erstreckt haben und die Familie habe wiederum unter "Herrschaft B..." in Abgrenzung zur "Herrschaft K..." lediglich das in Brandenburg belegene Vermögen verstanden.

    Es erscheint wenig plausibel, dass das Deutsche Reich bzw. die SS dem Alteigentümer, jedenfalls auch in Zusammenhang mit den Ereignissen des 20. Juli 1944 (vgl. Urt. d. Kammer v. 23. Mai 2013 - VG 1 K 621/12 -, juris Rn. 148) , zwar "sämtliche Eigentümerbefugnisse" an der "Herrschaft B..." und der "Herrschaft K..." entziehen, ihm weiteres Grundeigentum, jedenfalls die "J..." und das Rittergut K..., jedoch belassen würde.

    Die Restitutionsklage kann danach nicht zur Aufhebung des Urteils der Kammer vom 23. Mai 2013 (VG 1 K 621/12) führen, weil ein Vermögensverlust auf andere Art auch durch die neu aufgefundenen Urkunden - und die beiden weiteren Unterlagen - nicht bewiesen werden kann.

    Der Kläger vertritt im Kern die Auffassung, j e d e in Zusammenhang mit den Geschehnissen des 20. Juli 1944 politisch verfolgte Person habe ihr Vermögen verloren und der - für ihn feststehende - Vermögensentzug habe, etwa mit Blick auf die engen verwandtschaftlichen Beziehungen des F... zum schwedischen Königshaus (vgl. etwa S. 14 des Tatbestandsberichtigungsantrages vom 06. Februar 2018 in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam VG 2 K 611/15) und die außenpolitischen Ambitionen des Reichsführers-SS (vgl. Urt. der Kammer vom 23. Mai 2013 - VG 1 K 621/12 -, juris Rn. 178, 179, 184, 190), verdeckt erfolgen müssen.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Die Klage wies das - insoweit örtlich zuständige - Verwaltungsgericht Potsdam, soweit sie nicht zurückgenommen wurde, nach Trennung der Verfahren mit Urteilen vom 04. Dezember 2008 (u. a. 1 K 1922/08) ab; auf die Nichtzulassungsbeschwerde hob das Bundesverwaltungsgericht die Urteile mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 auf (BVerwG 8 B 17.10) und verwies die Verfahren zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück.

    Die Feststellung des Erlöschens des Eigentums im Rechtssinne wird gerade nicht verlangt und zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 S. 1 3. Alt. VermG reicht es aus, dass eine Maßnahme dem NS-Regime zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte (BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 CB 46.98 -, juris Rn. 10; vgl. zuletzt: BVerwG, Beschl. v. 14. Oktober 2021 - BVerwG 8 B 11.21 -, juris Rn. 7).

    Die Vorschrift betrifft damit schon ihrem Wortlaut nach ausschließlich die Kausalität zwischen einem - vom Gericht festzustellenden - Vermögensverlust in den Formen der Veräußerung oder der Aufgabe eines Vermögensgegenstandes und der Verfolgung mit der Folge, dass eine ungerechtfertigte Entziehung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 REAO vermutet wird, sofern ein von den Nationalsozialisten in diesem Zeitraum Verfolgter sein Vermögen durch eine der in Art. 3 Abs. 1 lit. a) REAO genannten Maßgaben der Veräußerung oder Aufgabe eines Vermögensgegenstandes verloren hatte (BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2005 - BVerwG 7 B 21.05 -, juris Rn. 3; Urt. v. 25. August 2005 - BVerwG 7 C 19.04 -, juris Rn. 23; BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 -, juris Rn. 11).

    Rn. 162 sowie BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 -, juris Rn. 11/24) und ein Vermögensverlust des Alteigentümers ergibt sich aus den "aufgefunden Urkunden" auch weiterhin nicht.

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Die Restitutionsklage dient damit der materiellen Gerechtigkeit, aber auch öffentlichen Interessen: Es soll verhindert werden, dass die Autorität des Gerichts und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung in den Fällen Schaden nehmen, in denen der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt - nunmehr für jedermann erkennbar - in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert ist (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris, Rn. 12; BGH, Urt. v. 21. Januar 1988 - III ZR 252/86 -, juris; Rudisile in: Schoch/Schneider, VwGO, 40. EL Februar 2021, § 153 VwGO Rn. 5, Rn. 15; zum Erfordernis der Erschütterung der Tatsachengrundlage des Urteils im Ausgangsverfahren auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07. Juni 1994 - 10 S 1538/93 -, zit. nach beck.online).

    Dass die Urkunde lediglich im Sinne einer Schlüssigkeit "geeignet" ist, eine für den Kläger günstigere Entscheidung zu bewirken, genügt demgegenüber nicht (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 27.68 u.a. -, juris Rn. 47; BVerwG, Urt. v. 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 6001/11, 4 A 6002/11 -, juris Rn. 35; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris Rn. 16).

    Danach dürfen im Rahmen des § 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozess, der im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehende Prozessstoff und - als Beweismittel - nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise sowie die neuen Urkunden berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, juris Rn. 15; BGH, Urt. v. 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04 -, juris Rn. 18; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris Rn. 16; BGH, Beschl. v. 06. Juni 1953 - IV ZR 51/53 -, NJW 1953, 1263).

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Auch in diesem Zusammenhang darf die Urkunde in Verbindung mit dem zu berücksichtigenden Prozessstoff nur als Beweismittel, und zwar nur mit dem Beweiswert gewürdigt werden, den sie als Urkunde hat (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, juris Rn. 18).

    Danach dürfen im Rahmen des § 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozess, der im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehende Prozessstoff und - als Beweismittel - nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise sowie die neuen Urkunden berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, juris Rn. 15; BGH, Urt. v. 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04 -, juris Rn. 18; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris Rn. 16; BGH, Beschl. v. 06. Juni 1953 - IV ZR 51/53 -, NJW 1953, 1263).

    Maßgeblich ist - darauf ist angesichts des Vortrags des Klägers, insbesondere auch dem Vorbringen aus dem Schriftsatz vom 27. August 2021 in Verbindung mit den umfangreichen Anlagen und den teilweise neuen Unterlagen, so etwa einem Privatgutachten zur Untersuchung von Tinten (Anlage AO33) oder einer gutachterlichen historischen Stellungnahme aus dem Dezember 2018 (Anlage A042), auch in diesem Zusammenhang hinzuweisen - nach § 153 VwGO i. V. m. § 780 Nr. 7 lit. b) ZPO ausschließlich die Rechtsauffassung der Kammer aus dem Urteil vom 23. Mai 2013 in Verbindung mit dem Prozessstoff des Vorprozesses und den in das Verfahren zulässigerweise eingeführten Urkunden sowie die Behauptungen des Klägers in Zusammenhang mit diesen Urkunden (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, juris).

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Mit Beschluss vom 28. Juni 2012 trennte das Gericht das Verfahren VG 1 K 902/11 zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung in den Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 hinsichtlich der dort im Einzelnen bezeichneten Grundstücke ab.

    In den Parallelverfahren VG 1 K 622/12 - VG 1 K 623/12 hat der Kläger ebenfalls Restitutionsklage ehoben (VG 1 K 319/15 - VG 1 K 320/15).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage (3 Bände) und der parallelen Restitutionsklagen der Verfahren VG 1 K 319/15 - VG 1 K 320/15 und VG 1 K 1601/16 nebst Beiakten, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 621/12 - 1 K 623/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

  • VG Arnsberg, 12.06.2002 - 1 K 556/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtung eines Eigentümers land- und

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Der Restitutionsantragsteller erhob am 27. März 2000 Klage (VG 1 K 556/00), die er in Ergänzung seines Vortrags aus dem Verwaltungsverfahren im Wesentlichen dahingehend begründete, die Vermögenswerte seien entschädigungslos enteignet, zumindest aber dem Alteigentümer "auf andere Weise" entzogen worden.

    Die Kammer trennte das Verfahren hinsichtlich des noch streitgegenständlichen Grundeigentums im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vom 26. Oktober 2011 mit Beschluss vom 07. Dezember 2011 ab, stellte das Verfahren VG 1 K 556/00 mit Beschluss vom 04. Januar 2012 ein und führte die Klage unter dem Aktenzeichen VG 1 K 902/11 fort.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage (3 Bände) und der parallelen Restitutionsklagen der Verfahren VG 1 K 319/15 - VG 1 K 320/15 und VG 1 K 1601/16 nebst Beiakten, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 621/12 - 1 K 623/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

  • BVerwG, 07.07.1999 - 8 B 66.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, russische Rehabilitierung,

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Die Restitutionsklage bezieht sich, wie bereits der Wortlaut des § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO verdeutlicht, ausschließlich auf Urkunden, die bereits zur Zeit des Vorprozesses vorhanden waren und nicht auf solche, die erst nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz oder nach dem rechtskräftigem Abschluss des Vorprozesses errichtet worden sind, denn in den zuletzt genannten Fällen beruhte das Urteil auf einer vollständigen Tatsachengrundlage, so dass eine Durchbrechung der Rechtskraft von vornherein nicht gerechtfertigt wäre (BVerwG, Urt. v. 16. März 1965 - BVerwG III C 122/64 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 07. Juli 1999 - BVerwG 8 B 66.99 - juris; BGH, Urt. v. 29. April 1959 - IV ZR 311/58 -, zit. nach beck.online; BGH, Urt. v. 14. Februar 1952 - IV ZR 137/51 -, juris Rn. 18; Peters in: BeckOK VwGO, 60. Ed. 1. Januar 2022, § 153 VwGO Rn. 40; Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 153 VwGO Rn. 12).

    Dieser Rechtsbegriff ist weit auszulegen (BVerwG, Beschl. v. 07. Juli 1999 - BVerwG 8 B 66.99 -,1 juris [zu einem sowjetischen Urteil]; Kautz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 153 VwGO Rn. 12) und er umfasst jedenfalls Urkunden nach den §§ 415 ff. ZPO, die schriftlich verkörperte Gedankenerklärungen enthalten und durch deren Vorlage ein Urkundenbeweis nach § 420 ZPO geführt werden kann.

  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Insoweit hat der Kläger am 13. September 2016 Restitutionsklage erhoben (VG 1 K 1601/16).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage (3 Bände) und der parallelen Restitutionsklagen der Verfahren VG 1 K 319/15 - VG 1 K 320/15 und VG 1 K 1601/16 nebst Beiakten, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 621/12 - 1 K 623/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Die Klage wies das - insoweit örtlich zuständige - Verwaltungsgericht Potsdam, soweit sie nicht zurückgenommen wurde, nach Trennung der Verfahren mit Urteilen vom 04. Dezember 2008 (u. a. 1 K 1922/08) ab; auf die Nichtzulassungsbeschwerde hob das Bundesverwaltungsgericht die Urteile mit Beschluss vom 16. Dezember 2010 auf (BVerwG 8 B 17.10) und verwies die Verfahren zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück.

    In einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam am 04. Dezember 2008 (1 K 1922/08 u.a.) erklärten die dortigen Prozessbevollmächtigten des Klägers, sich auf dieses Schriftstück, das ihnen "zugespielt" worden sei, "nicht mehr berufen" zu wollen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 10 S 1538/93

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für eine Restitutionsklage -

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Die Restitutionsklage dient damit der materiellen Gerechtigkeit, aber auch öffentlichen Interessen: Es soll verhindert werden, dass die Autorität des Gerichts und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung in den Fällen Schaden nehmen, in denen der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt - nunmehr für jedermann erkennbar - in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert ist (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris, Rn. 12; BGH, Urt. v. 21. Januar 1988 - III ZR 252/86 -, juris; Rudisile in: Schoch/Schneider, VwGO, 40. EL Februar 2021, § 153 VwGO Rn. 5, Rn. 15; zum Erfordernis der Erschütterung der Tatsachengrundlage des Urteils im Ausgangsverfahren auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07. Juni 1994 - 10 S 1538/93 -, zit. nach beck.online).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 19.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung von Grundstücken; Zwangsverkauf; politische

  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 122.64

    Erbschein als Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens - Ein nach

  • OLG Köln, 18.12.2014 - 7 U 106/14

    Begriff der Urkunde i.S. von § 580 Nr. 7b ZPO

  • OLG Köln, 20.12.1963 - 1 Ws 76/63
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 45.72

    Absetzbarkeit von vor Inkrafttreten des BBauG nach Landesrecht bezahlten

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 75.07

    Anforderungen an die Begründetheit des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S.d. §

  • VG Magdeburg, 02.03.2012 - 2 A 109/11

    Restitutionsklage: Neu aufgefundene Urkunde; Beweiswirkung in Bezug auf die

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 27.68

    Willkürliche Auslieferung eines Deutschen an das Ausland durch die

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

  • BVerwG, 04.08.2016 - 8 B 24.15

    Grundstücksrestitution; Urkundsbegriff

  • VG Münster, 11.03.2003 - 5 K 1004/99

    Iran, Asylberechtigte, Restitutionsklage, Bundesamt, Urkunden, Identitätszweifel

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 6001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Restitutionsklage; Wiederaufnahme;

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

  • BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs des Auffindens einer anderen

  • BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15

    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

  • KG, 28.05.1996 - 17 U 5551/94
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 13 F 65/18

    Zulässigkeit des Antrages auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfeverfahrens;

  • BVerwG, 14.10.2021 - 8 B 11.21

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen Verletzung des

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84

    Krankheitsbedingte Verhinderung am Erscheinen zu einem Prozesstermin - Ausbleiben

  • VGH Bayern, 07.02.2005 - 1 A 02.105
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

  • AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11

    Fruchtlosigkeit eines Pfändungsversuchs innerhalb von zwei Jahren als

  • VG Koblenz, 02.07.2007 - 4 K 1480/06

    Erschließungsbeitragsrecht; Restitutionsklage; Rechtsansicht einer Behörde

  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 20 S 19.384

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

  • BVerwG, 11.10.2004 - 7 B 83.04

    Beweiswert schriftlicher Zeugenerklärungen; Anspruch auf Fortführung des

  • BGH, 16.04.2002 - KZR 5/01

    "Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag"; Umfang der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 21.01.1982 - 7 B 13.82

    Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger - Beschwerde gegen die

  • FG Berlin, 26.08.1976 - V 74/76
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

  • BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
  • OLG Köln, 06.01.1983 - 25 UF 194/82
  • FG Brandenburg, 22.04.1996 - 1 V 127/96

    Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen

  • BVerwG, 29.07.2005 - 7 B 21.05

    Inhalt des Teilnehmerverzeichnisses der Generalversammlung der Aktionäre;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur -

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86

    Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung

  • BGH, 06.06.1953 - IV ZR 51/53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

  • BFH, 18.02.2004 - V B 154/03

    Restitutionsgrund

  • BVerwG, 28.02.1973 - IV B 101.72

    Fehlende Urkundenqualität i.S. von § 580 Nr. 7b ZPO der Begründungsabschrift

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 35.13

    Rückübertragungsansprüche von Grundflächen und Besitzungen des Rechtsnachfolgers

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

  • BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13

    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

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