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   VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17   

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VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17 (https://dejure.org/2021,51100)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17.12.2021 - 1 K 2600/17 (https://dejure.org/2021,51100)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 1 K 2600/17 (https://dejure.org/2021,51100)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 14 A 1689/16

    Einräumung von neuen Prüfungsversuchen der Klausur im Modul "Einführung in die

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Hinsichtlich seiner Auffassung, es handle sich bei im Campus-Net bekanntgegebenen Nichtbestehensfeststellungen um Verwaltungsakte, weist der Kläger zudem auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. März 2017 - 14 A 1689/16 -, juris Rn. 29 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43/17 -, juris Rn. 10) hin.

    d) Ob auch die Benotung der einzelnen Prüfungsleistung als solche aufgrund besonderer Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens eine selbständige rechtliche Bedeutung hat und damit eine Regelungsqualität mit Außenwirkung im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG begründet (so etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 2017 - 14 A 1689/16 -, juris Rn. 31 ff.), kann im vorliegenden Fall dahinstehen.

  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Hinsichtlich seiner Auffassung, es handle sich bei im Campus-Net bekanntgegebenen Nichtbestehensfeststellungen um Verwaltungsakte, weist der Kläger zudem auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. März 2017 - 14 A 1689/16 -, juris Rn. 29 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43/17 -, juris Rn. 10) hin.

    Auch eine anderweitig satzungsrechtlich bestimmte Mitwirkungspflicht der Studierenden im Zusammenhang mit dem regelmäßigen Abruf der Prüfungsergebnisse im Internet bzw. dem Campusmanagementsystem (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43/17 -, juris Rn. 12) existierte an der T ... im hier maßgeblichen Zeitpunkt am 6. Juli 2016 - soweit ersichtlich - nicht.

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 7 C 12.1641

    Exmatrikulation nach endgültigem Nichtbestehen

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Den Interessen des Exmatrikulierten kann dadurch Rechnung getragen werden, dass er im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs eine erneute Immatrikulation erreichen kann, wenn er in dem gegen das Nichtbestehen der Prüfung gerichteten gerichtlichen Verfahren Erfolg haben sollte (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 ME 360/19 -, juris Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 7 C 12.1641 -, juris Rn. 3; Leiher in: von Coelln/Lindner, BeckOK Hochschulrecht Bayern, 20. Edition [Stand: 1. Februar 2021], Art. 49 BayHSchG Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 2 ME 360/19

    Anhörung; Anhörungsmangel; Begründung; Begründung des Vollzugsinteresses;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Den Interessen des Exmatrikulierten kann dadurch Rechnung getragen werden, dass er im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs eine erneute Immatrikulation erreichen kann, wenn er in dem gegen das Nichtbestehen der Prüfung gerichteten gerichtlichen Verfahren Erfolg haben sollte (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 ME 360/19 -, juris Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 7 C 12.1641 -, juris Rn. 3; Leiher in: von Coelln/Lindner, BeckOK Hochschulrecht Bayern, 20. Edition [Stand: 1. Februar 2021], Art. 49 BayHSchG Rn. 32).
  • VG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 1233/18

    Bekanntgabe der Benotung einer Pflicht-Modulprüfung eines Bachelorstudiengangs im

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Auf die vorstehend skizzierten Bedenken kommt es vorliegend aber letztlich ebenso wenig an wie auf die Beantwortung der Frage, ob der Auffassung zu folgen ist, wonach die erforderliche Bekanntgabe des Verwaltungsakts - hier Bewertung einer Modulprüfung mit "nicht bestanden" - zulässigerweise auch über das Onlineportal einer Hochschule erfolgen kann, wenn dies der "übliche Weg der Kommunikation" zwischen Hochschule und den Studierenden ist (so VG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 2 K 1233/18 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Die Verwendung der Begriffe "Bescheid" oder aber die Anfügung einer Rechtsbehelfsbelehrung sind nicht erforderlich, um zur Qualifikation eines Verwaltungsaktes zu gelangen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 10 A 1/94 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 11.06.2001 - 4 E 31/01

    Exmatrikulationsbescheid; Bewertung von Prüfungsleistungen; Erneute Teilnahme an

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Enthält in Ermangelung vorangehender abschichtender Regelungen erst der Exmatrikulationsbescheid die Feststellung, dass der Prüfungsanspruch in seiner Gesamtheit vollständig erfüllt ist, können Ansprüche auf nochmalige Prüfungsteilnahme oder nochmalige Bewertung erbrachter Prüfungsleistungen nur durch Anfechtung des Exmatrikulationsbescheids geltend gemacht werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 4 E 31/01 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Entscheidend ist allein, dass sich die behördliche Willenserklärung ihrem objektiven Erklärungsgehalt nach aus der Sicht des verständigen Adressaten als Verwaltungsakt darstellt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8/11 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Mai 2008 - 7 ZB 08.395 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83

    IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Denn jedenfalls hinsichtlich der Entscheidungen über Bewertungsrügen von (endgültig) nicht bestandenen Prüfungsleistungen - und allein um solche geht es hier - ist diese Stelle nicht durch Rechtssätze ermächtigt, im eigenen Namen nach außen zu handeln (vgl. zu diesem Kriterium: BVerwG, Urteil vom 20. Juli 1984 - 7 C 28/83 -, juris Rn. 29; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Auflage 2021, § 1 Rn. 53).
  • BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03

    Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt.

    Auszug aus VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts genügt jedoch selbst eine Ausgestaltung der Prüfung als sog. "abgeschichtete Fachprüfung", bei der die Prüfung nur bei Bestehen bestimmter Teilprüfungen fortgesetzt wird, für sich genommen noch nicht, die einzelnen Teilergebnisse als Verwaltungsakte zu qualifizieren (BVerwG, Beschluss vom 25. März 2003 - 6 B 8/03 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88

    Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte

  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 ZB 08.395

    Neubewertung einer Magisterarbeit; Aufhebung einer Teilbewertung;

  • VG Cottbus, 18.02.2011 - 1 K 1054/08

    Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

  • VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Denn die Exmatrikulation beendet allein die Mitgliedschaft zur Hochschule (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 1 K 2600/17 - juris Rn. 48 f.), während der angefochtene Bescheid eine Täuschung feststellt und die Modulprüfung deshalb als nicht bestanden wertet.
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