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   VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14   

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VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14 (https://dejure.org/2018,25588)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.08.2018 - 1 K 1821/14 (https://dejure.org/2018,25588)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. August 2018 - 1 K 1821/14 (https://dejure.org/2018,25588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus für ungültig und ordnet die Wiederholung dieser Wahl an

  • lr-online.de (Pressebericht, 25.08.2018)

    Die Folgen der ungültigen Kommunalwahl in Cottbus

  • moz.de (Pressemeldung, 24.08.2018)

    Kommunalwahl 2014 in Cottbus ungültig

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus teilweise ungültig

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus für ungültig erklärt und die Wiederholung dieser Wahl angeordnet

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 22.10.2008 - 8 C 1.08

    Kommunalwahlen; Einteilung von Wahlbereichen; verfassungskonforme Auslegung;

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Damit werden die Anforderungen des Art. 38 Abs. 1 GG auf die Wahl von Gemeindevertretungen übertragen (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2008 - 8 C 1/08 - juris, Rn. 22).

    Zur Zählwertgleichheit tritt im Verhältniswahlrecht die Erfolgswertgleichheit hinzu (vgl. zu alldem: BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 24).

    Für das passive Wahlrecht hat die Wahlrechtsgleichheit zur Folge, dass jedem Wahlbewerber und auch jeder Partei oder jeder Wählergruppe grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb offenzuhalten sind (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 26 f.).

    Für § 7 KWG LSA hat es für die Einteilung in unterschiedlich große Wahlkreise festgestellt (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 29):.

    Differenzierungen können durch Gründe gerechtfertigt werden, die durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sind, dass sie der Wahlrechtsgleichheit die Waage halten können (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 34).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu im Rahmen von - einer dem § 21 BbgKWahlG ähnlich gelagerten Regelung - § 7 KWG LSA aus (Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 39 ff.):.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Rahmen von § 7 KWG LSA Folgendes ausgeführt (Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O.,Rn. 48 f.):.

    Dies bedeutet im Einzelnen für die Entscheidung des Verwaltungsträgers über die Einteilung der Wahlbereiche (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 51 ff.):.

    Das Bundesverwaltungsgericht schließt hieraus (Urt. v. 22. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 57.):.

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Für Bürgermeisterwahlen wurde eine Übertragbarkeit von der Rechtsprechung abgelehnt (vgl. VGH Hessen, Urt. v. 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - juris, Leitsatz Nr. 1 u. Rn. 70; dies bestätigend: BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 - juris, Leitsatz u. Rn. 17 ff.; grundsätzlich hierzu: Mischak, a.a.O., S. 184 f.).

    Der VGH Hessen führt hierzu aus (Urt. v. 29. November 2001, a.a.O., Rn. 70):.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1991 - 10 L 201/89
    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Insbesondere fehlt es an einer gesetzlichen Regelung, anhand derer sich die Wiederholungswahl der Gemeindevertretung auch auf die Ortsbeiräte erstreckt (vgl. zu dieser Konstellation in § 55 b Abs. 6 S. 2 i.V.m § 55f Abs. 4 NGO a.F.: OVG Niedersachsen, Urt. v. 17. Dezember 1991 - 10 L 201/89 - juris).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Das Bundesverfassungsgericht definiert den Grundsatz der Gleichheit der Wahl folgendermaßen (Urt. v. 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -juris, Rn. 96):.
  • VG Gießen, 09.11.2001 - 8 E 1301/01

    Kommunalwahl; Wahlplakat; Abstandsgebot; Erheblichkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Neben dieser sogenannten horizontalen Ergebnisrelevanz ergibt sich eine solche auch vertikal, also innerhalb einer Liste: Durch eine andere Aufteilung des Wahlgebiets wären einige Wahlbewerber anderen Wahlkreisen zugeordnet worden, so dass dies für die Zusammensetzung der Vertretung relevant ist (vgl. allgemein zur horizontalen und vertikalen Ergebnisrelevanz: Mischak, Die kommunale Wahlprüfung, 2008, S. 186; VG Gießen, Urt. v. 09. November 2011 - 8 E 1301/01 - juris, Leitsatz u. Rn. 15).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Diese sind insoweit unausweisliche Folgen eines jeglichen Verteilungsverfahrens (vgl. zu Überhangmandaten bei der Wahl des Bundestages: BVerfG, Urt. v. 03. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 - juris, Rn. 104; jüngst zur Bezirksversammlungswahl in Hamburg-Harburg: VerfG Hamburg, Urt. v. 08. Dezember 2015 - 2/15 - juris, Rn. 65).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910

    Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 -

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Für Bundes- oder Landtagswahlen wird bisweilen gefordert, dass für die Anordnung einer Wiederholungswahl ein erheblicher Wahlfehler von einem solchen Gewicht vorliegen müsse, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung "unerträglich" erschiene (so zu einer Europawahl: BVerfG, Urt. v. 09. November 2011 - 2 BvC 4/10 - juris, Rn. 139; hinsichtlich einer Wahl der Bezirksversammlung verneint, wenn sich an den Mehrheitsverhältnissen voraussichtlich nichts Wesentliches ändern würde: VerfG Hamburg, Urt. v. 15. Januar 2013 - 2/11 - juris, Rn. 130 f.; unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes eine fehlerhafte Wahlkreiseinteilung als nicht gewichtig einstufend: StGH Hessen, Beschl. v. 14. Juni 2006 - P.St. 1910 - juris, Leitsatz u. Rn. 58 f.).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10

    "Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Für Bundes- oder Landtagswahlen wird bisweilen gefordert, dass für die Anordnung einer Wiederholungswahl ein erheblicher Wahlfehler von einem solchen Gewicht vorliegen müsse, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung "unerträglich" erschiene (so zu einer Europawahl: BVerfG, Urt. v. 09. November 2011 - 2 BvC 4/10 - juris, Rn. 139; hinsichtlich einer Wahl der Bezirksversammlung verneint, wenn sich an den Mehrheitsverhältnissen voraussichtlich nichts Wesentliches ändern würde: VerfG Hamburg, Urt. v. 15. Januar 2013 - 2/11 - juris, Rn. 130 f.; unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes eine fehlerhafte Wahlkreiseinteilung als nicht gewichtig einstufend: StGH Hessen, Beschl. v. 14. Juni 2006 - P.St. 1910 - juris, Leitsatz u. Rn. 58 f.).
  • BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 3/11

    Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Eine annähernd gleich große Aufteilung der Wahlkreise unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl weist außerdem schon Unschärfen auf (vgl. zur Frage, ob beim Zuschnitt der Wahlkreise für den Bundestag auf die deutsche Bevölkerung abgestellt werden darf, also auch Minderjährige mit einbezogen werden: BVerfG, Beschl. v. 31. Januar 2012 - 2 BvC 3/11 - juris, Rn. 54 ff.; jüngst das Abstellen auf Daten des Statistischen Landesamtes als Prognose nicht beanstandend: StGH Hessen, Urt. v. 09. Mai 2018 - P.St. 2670 eA - juris, Rn. 79 ff.).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14
    Bei der Entscheidung über ein Wahlsystem ist der Gesetzgeber grundsätzlich frei (vgl. hierzu jüngst BVerfG, Urt. v. 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 - juris, Rn. 54 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1980 - 15 A 1660/80
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

  • VG Göttingen, 14.08.2007 - 1 A 472/06

    Prozessvollmacht ohne Bedeutung im Kostenfestsetzungsverfahren; bei

  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

  • VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10

    Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern

  • OVG Brandenburg, 18.10.2001 - 1 A 200/00
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14

    Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; materielle Präklusion; Wahlbeeinflussung durch

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
    f) Die von den Beschwerdeführern angestellten rechtlichen Überlegungen beziehen sich auf die Rechtsprechung zu Kommunalwahlen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 C 1/08 - (Sachsen-Anhalt); OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2019 - OVG 12 B 39.18 - VG Cottbus, Urteil vom 24. Juli 2018 - 1 K 1821/14 -, sämtlich veröffentlicht in juris) und sind nicht auf das Wahlrecht zum Landtag Brandenburg übertragbar.

    Wer in einem Wahlkreis mit vielen Wahlberechtigten zur Wahl steht, hat größere Chancen, mehr Stimmen auf sich zu vereinigen, als ein Bewerber, der in einem Wahlkreis mit wenigen Wahlberechtigten antritt, so dass sich ein unterschiedlich starker Zuschnitt der Wahlkreise auf die Chancengleichheit der Bewerber auswirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 C 1/08 -, Rn. 29, juris; VG Cottbus, Urteil vom 24. Juli 2018 - 1 K 1821/14 -, Rn. 96f., juris).

    Bei der Landtagswahl in Brandenburg findet jedoch keine Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise statt (vgl. zur Verteilung bei der Kommunalwahl: VG Cottbus, Urteil vom 24. Juli 2018 - 1 K 1821/14 -, Rn. 67, juris).

  • VG Cottbus, 27.05.2021 - 1 K 1376/19

    Nichtwählbarkeit eines Stadtverordneten der Stadt Lauchhammer festgestellt

    Die Kammer geht für die Anfechtung der Wahl zu einer Stadtverordnetenversammlung davon aus, dass das Gericht im Wahlprüfungsverfahren nicht auf einen Verpflichtungsausspruch beschränkt ist, vielmehr das Begehren auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahl mit der Wahlprüfungsklage als einer Gestaltungsklage eigener Art zu verfolgen ist, welche neben der Anfechtung der Wahlprüfungsentscheidung der Beklagten auf die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl durch das Verwaltungsgericht zielt (vgl. Urt. v. 24. Juli 2018 - VG 1 K 1821/14 -, juris Rn. 31 unter Bezugnahme auf: OVG f. d. Ld. Brandenburg, Urt. v. 20. September 2001 - 1 A 15/00 -, juris Rn. 39, sowie Urt. v. 18. Oktober 2001 - 1 A 200/00 -, juris Rn. 36; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 24. Juli 2018 - 1 K 1821/14 -, Rn. 31 juris [Abwahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters] und Schumacher in: Schumacher/Benedens/Erdmann etc., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, BbgKWahlG, Stand: Februar 2019, § 58, Erl.
  • VG Koblenz, 02.09.2019 - 3 K 191/19

    Klage gegen Landratswahl im Kreis Birkenfeld abgewiesen

    Zur Begründung beruft sie sich auf ihre Nichtzulassung als Einzelbewerberin und trägt unter Wiederholung und Vertiefung ihres bisherigen Vorbringens sowie unter Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 24. Juli 2018 - 1 K 1821/14 - im Wesentlichen vor, dass die Wahl unter dem Aspekt der Datenschutz-Grundverordnung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sei.
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