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   VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07   

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https://dejure.org/2009,18576
VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07 (https://dejure.org/2009,18576)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2009 - 20 K 6319/07 (https://dejure.org/2009,18576)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2009 - 20 K 6319/07 (https://dejure.org/2009,18576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Skontro Skontroführer Zuweisung Zuteilung Verteilung Skontren Bestimmtheitsgrundsatz Berufsfreiheit Gleichbehandlungsgrundsatz Berufungszulassung Berufung Zulassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Skontro Skontroführer Zuweisung Zuteilung Verteilung Skontren Bestimmtheitsgrundsatz Berufsfreiheit Gleichbehandlungsgrundsatz Berufungszulassung Berufung Zulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Vorgabe von Anforderungen an den Adressaten einer Zuweisung zur Skontroführung mit der Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgebot; Vorliegen des verfassungsrechtlich geforderten Grades an Bestimmtheit bei § 29 Börsengesetz 2007 (BörsG 2007); Zweifel an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 466
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    Dies ist der Fall: Der Satzungsgeber hat sich seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nicht durch Delegation auf die Geschäftsführung entledigt, so indes in dem Fall, der dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 27. September 2006 6 N 1388/05 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 52, zur Prüfung vorlag, in dem in der Börsenordnung vollständig auf eine Festlegung der die Bewertung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Skontroführer bestimmenden Kriterien verzichtet worden war, sondern die delegierte Kompetenz nach Tendenz und Programm so genau umrissen, dass aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar war, was den Skontroführern gegenüber zulässig sein sollte.

    - eine solche lag dem vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof geführten Normenkontrollverfahren, vgl. Beschl. v. 27. September 2006 - 6 N 1388/05 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 42, zugrunde -, bedarf vorliegend keiner Erörterung, da sämtlichen bei der Börse E zugelassenen Skontroführern Skontren zugeteilt wurden.

    - 6 N 1388/05 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 50, Bedenken gegen die Bestimmtheit des vormaligen, in seinem Wortlaut von § 29 Satz 3 und 4 BörsG 2007 allerdings abweichenden § 29 Satz 3 BörsG 2002 geäußert.

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    Einem Übergang zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage widerstreitet nicht, dass es der Erhebung einer Anfechtungsklage neben der Geltendmachung einer Bescheidungsverpflichtungsklage möglicherweise nicht bedurft hätte, vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1988 - 7 C 65.87 -,zit. nach juris-Portal, Rn. 10, da die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Begünstigung Dritter jedenfalls nicht unzulässig war;.

    dass ein bei einer Entscheidung über die Verteilung von Aktienskontren nicht berücksichtigter Skontroführer gegen die Zuteilungsentscheidung zu Gunsten seiner Mitbewerber mit einer Anfechtungsklage vorgehen kann, um auf diese Weise seine Konkurrenten zu verdrängen und ein für ihn selbst zur Verfügung stehendes Skontrenkontingent freizumachen (so genannte "defensive" oder "negative Konkurrentenklage"), ist in der Rechtssprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1988 - 7 C 65.87 -, zit. nach juris-Portal; VGH HE, Urt. v. 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, zit. nach juris-Portal; vgl. des Weiteren Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO (München 2008), § 42 Abs. 1, Rn. 141 f., sowie Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (München 2007), § 42 VwGO, Rn. 46, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    insofern ist der Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 7. November 2001 - 1 BvR 325/94, 1 BvR 2319/94, 1 BvR 570/95, 1 BvR 1382/95 -, zit. nach juris-Portal, nicht auf die Situation skontroführender Unternehmen übertragbar.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    In Ansehung des Umstandes, dass das Gebot der Bestimmtheit der Norm nicht übersteigert werden darf, da anderenfalls die Gefahr bestünde, dass Gesetze zu starr und kasuistisch und der Vielgestaltigkeit des Lebens, dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr gerecht würden, BVerfG, Beschl. v. 21. Juni 1977 - 2 BvR 308, 77 -, BVerfGE 45, 363 (371), genügt der von dem Gesetzgeber in § 29 BörsG 2007 beschrittene Weg dem verfassungsrechtlich geforderten Grad an Bestimmtheit noch.
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    zum Erfordernis der Erledigung etwa BVerwG, Urt. v. 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570 (571).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    - als solche wird die streitgegenständliche Zuweisung von Skontren für das Geschäftsjahr 2008 gewertet - gerichteten Verpflichtungsklage vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 11; VGH BW, Urt. v. 11. September 1998 - 3 S 2121.96 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 23, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten behördlichen Entscheidung an.
  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    dass ein bei einer Entscheidung über die Verteilung von Aktienskontren nicht berücksichtigter Skontroführer gegen die Zuteilungsentscheidung zu Gunsten seiner Mitbewerber mit einer Anfechtungsklage vorgehen kann, um auf diese Weise seine Konkurrenten zu verdrängen und ein für ihn selbst zur Verfügung stehendes Skontrenkontingent freizumachen (so genannte "defensive" oder "negative Konkurrentenklage"), ist in der Rechtssprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1988 - 7 C 65.87 -, zit. nach juris-Portal; VGH HE, Urt. v. 16. April 2008 - 6 UE 1472/07 -, zit. nach juris-Portal; vgl. des Weiteren Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO (München 2008), § 42 Abs. 1, Rn. 141 f., sowie Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (München 2007), § 42 VwGO, Rn. 46, jeweils m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 8611/08

    Nachweis zur ordnungsgemäßen Skontroführung geeigneter Räumlichkeiten als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 20 K 8611/08 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 2317/09

    Zuteilung von Skontren in einem ausreichende Deckungsbeiträge ermöglichenden

    Die Beklagte habe bei den Skontrenzuteilungen zum 1. Januar 2009, 1. Januar 2010 und 1. Januar 2012 erneut allein - rechtswidrig - die Emittentenwünsche zugrunde gelegt und deutlich gemacht, dass sie wegen der beiden Urteile des Verwaltungsgerichts vom 2. September 2009 - 20 K 6319/07 und 20 K 8611/08 - und der noch nicht erfolgten Berufungsentscheidung ihre Zuteilungspraxis auch nicht zu ändern gedenke.

    Nachdem sie ursprünglich beantragt hat, festzustellen, dass die Zuweisungsentscheidung vom 20. November 2007 und der Widerspruchsbescheid vom 28. November 2007 rechtswidrig und die Beklagte verpflichtet war, den auf die Zuteilung von Nichtaktien-Skontren im Präsenzhandel der Börse E. in einem ausreichende Deckungsbeiträge ermöglichenden Umfang gerichteten Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, beantragt die Klägerin nunmehr, unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2009 (20 K 6319/07) festzustellen, dass die Zuweisungsentscheidung der Beklagten vom 20. November 2007 rechtswidrig war und die Beklagte verpflichtet war, den auf die Zuteilung von Nichtaktienskontren im Präsenzhandel der Börse E. gerichteten Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts mit der Maßgabe neu zu bescheiden, der Klägerin Nichtaktienskontren einem die betriebsnotwendigen Kosten der Skontrenführung an der Börse E. deckenden Umfang einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlags zuzuweisen; hilfsweise für den Fall, dass sich der Antrag zu 1. als unzulässig oder unbegründet erweist: unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2009 festzustellen, dass die Zuweisungsentscheidung der Beklagten vom 20. November 2007 rechtswidrig war und die Beklagte verpflichtet war, den auf die Zuteilung von Nichtaktienskontren im Präsenzhandel der Börse E. gerichteten Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

  • VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 8611/08

    Nachweis zur ordnungsgemäßen Skontroführung geeigneter Räumlichkeiten als

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 20 K 6319/07 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird zunächst auf die allgemeinen Ausführungen der Kammer zu der Vereinbarkeit der genannten Normen mit höherrangigem Recht im Urteil des Verfahrens gleichen Rubrums 20 K 6319/07 vom 2. September 2009 Bezug genommen.

  • VG Frankfurt/Main, 11.02.2010 - 1 K 2767/08

    Zuteilung von Nichtaktien-Skontren

    Das Gericht hält hierzu vielmehr an seiner bisherigen gefestigten Rechtsprechung fest (VG Frankfurt, Urteil vom 12.2.2009, Az 1 K 1791/08; siehe auch VGH Kassel, Urteil vom 16.4.2008, Az 6 UE 1472/07; VG Düsseldorf, Urteil vom 2.9.2009, Az 20 K 6319/07).
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