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   VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 650/10   

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https://dejure.org/2012,54604
VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 650/10 (https://dejure.org/2012,54604)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2012 - 11 K 650/10 (https://dejure.org/2012,54604)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2012 - 11 K 650/10 (https://dejure.org/2012,54604)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 650/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7/91-, BRS 55 Nr. 34; Beschlüsse vom 1. April 1997 - 4 B 206/96 -BRS 59 Nr. 34 und vom 3. Juni 2010 - 4 BN 55/08 -, BRS 76 Nr. 52, führt der Verlust des Bebauungsplandokuments nicht schon für sich gesehen zur Ungültigkeit oder zum Außerkrafttreten des Bebauungsplans.
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 650/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7/91-, BRS 55 Nr. 34; Beschlüsse vom 1. April 1997 - 4 B 206/96 -BRS 59 Nr. 34 und vom 3. Juni 2010 - 4 BN 55/08 -, BRS 76 Nr. 52, führt der Verlust des Bebauungsplandokuments nicht schon für sich gesehen zur Ungültigkeit oder zum Außerkrafttreten des Bebauungsplans.
  • VG Braunschweig, 10.06.2004 - 2 B 77/04

    Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Geschossigkeit; Grundfläche; Kostenerstattung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 650/10
    § 135 a-c BauGB sind - von weitergehenden Regelungen abgesehen - mit § 8a BNatSchG a.F. identisch, weshalb die Satzung auch nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 10. Juni 2004 - 2 B 77/04 -, juris.
  • VG Augsburg, 12.10.2022 - Au 4 K 22.11

    Erfolglose Klage gegen Heranziehung zur Vorausleistung auf den

    Dies ist nicht zu beanstanden, insbesondere bedarf es keiner Aufzählung der einzelnen betroffenen Flurstücke (BayVGH, U.v. 12.3.2018 - 9 B 15.1679 - juris Rn. 24; OVG Saarl, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris Rn. 47 ff.; VG Minden, U.v. 15.3.2005 - 1 K 2111/04 - juris Rn. 27; VG Düsseldorf, U.v. 8.11.2012 - 11 K 650/10 - juris Rn. 26).

    § 135a Abs. 2 BauGB regelt insofern den Kreis der Abgabeschuldner - Vorhabenträger und Eigentümer - ausdrücklich und abschließend (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 8.11.2012 - 11 K 650/10 - juris Rn. 19).

    Hiermit macht der Gesetzgeber deutlich, dass er für den Fall, dass ein Vorhabenträger nach Durchführung des Vorhabens Grundstücke an Dritte weiterveräußert, diese gleichsam in die Verpflichtung des Vorhabenträgers eintreten sollen (VG Düsseldorf, U.v. 8.11.2012 - 11 K 650/10 - juris Rn. 21).

    Eine jahrelange Vorfinanzierung durch den Abgabeschuldner ohne Absehbarkeit der Aufwendung bzw. Verwendung der Geldbeträge ist vom Gesetz nicht gedeckt (VG Düsseldorf, U.v. 8.11.2012 - 11 K 650/10 - juris Rn. 23).

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