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   VG Düsseldorf, 18.12.2008 - 15 L 1818/08   

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https://dejure.org/2008,27227
VG Düsseldorf, 18.12.2008 - 15 L 1818/08 (https://dejure.org/2008,27227)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2008 - 15 L 1818/08 (https://dejure.org/2008,27227)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 15 L 1818/08 (https://dejure.org/2008,27227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Jagdschein Falknerjagdschein ungültig einziehen Zuverlässigkeit Eignung Waffengesetz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BJagdG § 18 S 1 BJagdG § 17 Abs 1 S 1 S 1 Nr 2 BJagdG § 17 Abs 1 S 2 WaffG § 5 WaffG § 6
    Jagdschein Falknerjagdschein ungültig einziehen Zuverlässigkeit Eignung Waffengesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung des Fehlens der jagdrechtlich für die Ausübung der Beizjagd erforderlichen Zuverlässigkeits- bzw. Eignungsanforderungen; Konsequenzen des Fehlens der Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung i.S.d. §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2005 - 20 B 155/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.12.2008 - 15 L 1818/08
    Mit der durch Artikel 15 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) in das Bundesjagdgesetz eingeführten § 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG war bezweckt, die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Inhabers eines zum Umgang mit Schusswaffen berechtigenden Jagdscheins (§ 15 Abs. 1 S. 1 BJagdG) denjenigen anzugleichen, die nach dem Waffengesetz für die dortigen Erlaubnisse gelten, Bundestagsdrucksache 14/7758, 102; vgl. dazu auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 6. April 2005, 20 B 155/05, Recht der Landwirtschaft (RdL) 2005, 177 ff., weil das mit Schusswaffen in der Hand von unzuverlässigen und / oder hierzu persönlich ungeeigneten Personen verbundene enorme Sicherheitsrisiko für Leben und Gesundheit jagdrechtlich und waffenrechtlich betrachtet unterschiedslos hoch zu veranschlagen ist.
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