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   VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19.F   

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VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19.F (https://dejure.org/2021,7341)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.03.2021 - 5 K 2673/19.F (https://dejure.org/2021,7341)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. März 2021 - 5 K 2673/19.F (https://dejure.org/2021,7341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 EEG 2017, § 66 EEG 2017, § 67 EEG 2017, § 103 EEG 2017
    Maßgeblichkeit des 30. Juni auch bei Übertragung eines EEG-Umlage-Begrenzungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - 5 K 2992/16

    Nach § 67 Abs. 3 EEG 2014 i.V.m. § 5 Nr. 32 EEG 2014 setzt Umwandlung die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Folge hieraus war eine Erleichterung der Antragstellung für kommende Begrenzungszeiträume, ohne dass vom Gesetzgeber durch Übergangsbestimmungen die Anwendung auf zurückliegende Anträge neugeregelt worden wäre (hierzu VG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -, NZI 2019, 476 = juris Rn. 41).

    Der Begriff "Wirtschaftsgut" ist anhand einer wirtschaftlichen Betrachtung auszulegen; erfasst sind alle Sachen, Rechte, Forderungen und Rechtsverhältnisse, die entweder auf Geld gerichtet sind oder einen geldwerten Inhalt haben ( VG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -, NZI 2019, 476 = juris Rn. 44).

    auf einen "nahezu vollständig[en]" Übergang ankommt, sondern - wie im Fall der Klägerin - eine Singularsukzession, bedarf es eines vollständigen Übergangs (VG Frankfurt a.a.O., NZI 2019, 476 = juris Rn. 30 f.).

  • VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3859/18

    Zur Antragsberechtigung des "anderen Unternehmens" im Sinne des § 67 Abs. 3 EEG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    (Bestätigung VG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2020 - 5 K 3859/18.F -).

    Die - unternehmens-, nicht konzernbezogene - Regelung in § 67 Abs. 3 Satz 1 EEG 2017 lässt die Frage, wer eine Übertragung beantragen kann, nicht etwa offen, sondern überantwortet dem Bundesamt die Prüfung der Voraussetzungen "auf Antrag des anderen Unternehmens", hier also der Klägerin (vgl. zur Antragsberechtigung VG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2020 - 5 K 3859/18.F -, BeckRS 2020, 21587 = juris, insbes. Rn. 21).

  • VG Frankfurt/Main, 05.09.2018 - 5 K 291/18

    Begrenzung der EEG-Umlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Frankfurt, Urteil vom 5. September 2018 - 5 K 291/18 -).

    Im Fall der Umwandlung eines Unternehmens finden die Übertragungsregelungen des § 67 EEG 2014 jedoch keine Anwendung, da sie in § 103 Abs. 4 Satz 3 EEG 2014 gerade nicht in Bezug genommen worden sind (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 5. September 2018 - 5 K 291/18.F -, BeckRS 2018, 25346 Rn. 12 ff. = juris Rn. 13 ff. zu § 103 Abs. 3 Satz 2 EEG 2014).

  • VG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - 5 K 4255/18

    Zur Übertragung eines Begrenzungsbescheides für das Jahr 2014

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Übertragung eines Begrenzungsbescheides (Bestätigung VG Frankfurt, Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F.

    Dieser Zeitpunkt des Ablaufs der materiellen Ausschlussfrist gilt nicht nur hinsichtlich eines Anspruchs auf Umlagebegrenzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 -, NVwZ 2016, 246 = juris, Rn. 14, insoweit nicht veröffentlicht in BVerwGE 152, 313), sondern ebenso für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens auf Übertragung eines Begrenzungsbescheides ( VG Frankfurt, Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, BeckRS 2020, 35851 Rn. 39 ff. = juris Rn. 57 ff.).

  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2672/19

    Kein Eintritt ipso iure ins EEG-Umlagebegrenzungsverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Das Klageverfahren wird unter der Geschäftsnummer 5 K 2672/19.F geführt und parallel entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, den der Gerichtsakten 5 K 2672/19.F und den der vorgelegten Behördenakten (Bl. 1 bis 587).

  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 4780/17

    Ein Begrenzungsbescheid zur EEG-Umlage geht im Fall einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Entgegen der Sicht der Klägerin ist sie nicht durch das materielle Rechtsgeschäft der Umwandlung und dessen formelle Mitteilung an das Bundesamt ipso iure in das Verwaltungsverfahren eingetreten (vgl. zur Anwachsung aufgrund damaliger Rechtslage VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2019 - 5 K 4780/17.F -, BeckRS 2019, 1991 Rn. 18 = juris Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Main, 30.10.2020 - 5 K 3821/18

    Zum Abnahmestellenbezug der Härtefallregelung des § 103 Abs. 4 EEG 2014

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Wegen der Abnahmestellenbezogenheit bleibt unerheblich, dass die B-GmbH ihrerseits in die Liste 1 der Anlage 4 eingeordnet und an einer anderen Abnahmestelle für den Begrenzungszeitraum 2014 begünstigt war (vgl. hierzu VG Frankfurt, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 5 K 3821/18.F -, BeckRS 2020, 36608 = juris, Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Je stärker die sachbestimmten Bezüge sind, desto eher ist eine Übertragbarkeit zu bejahen, während umgekehrt umso eher von einer fehlenden Rechtsnachfolgefähigkeit auszugehen ist, je mehr personale Elemente im Vordergrund stehen (BVerwG, Urteil vom 29. April 2015 - 6 C 39.13 -, BVerwGE 152, 87 Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Main, 05.09.2018 - 5 K 2048/17

    Bei der Ermittlung der für eine Begrenzung der EEG-Umlage maßgeblichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Die Zugehörigkeit der E-GmbH ist im formalisierten Antragsverfahren anhand der Angaben, die bei der Antragstellung gemacht werden, zu beurteilen (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 5. September 2018 - 5 K 2048/17.F -, EnWZ 2019, 43 Rn. 18 = BeckRS 2018, 25347 Rn. 15 = juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2673/19
    Ob in Fällen einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz im Hinblick auf eine Universalsukzession anderes zu gelten hat (hierzu HessVGH, Urteil vom 9. August 2017 - 6 A 1908/15 - BeckRS 2017, 124628 Rn. 20 = juris Rn. 42 mit Anm. Schmidt IR 2017, 252 ), bedarf keiner Erörterung, da dieser Weg nicht gegangen wurde.
  • VGH Hessen, 27.04.2017 - 6 A 1584/15
  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14

    Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung;

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

  • EuGH, 28.03.2019 - C-405/16

    Deutsches Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) war keine

  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2021 - 5 K 2672/19

    Im Fall der Umwandlung eines Unternehmens finden die Übergangs- und

    Das Klageverfahren wird unter der Geschäftsnummer 5 K 2673/19.F geführt und parallel entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, den der Gerichtsakten 5 K 2673/19.F und den der vorgelegten Behördenakten (Bl. 1 bis 587).

  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2021 - 5 K 3858/18

    Übertragung eines EEG-Umlagebegrenzungsbescheids stellt auf Rechtslage bei Ablauf

    Auch wenn der Antrag auf Übertragung eines Begrenzungsbescheids - anders als der Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage - nicht fristgebunden zu stellen ist, ist er doch derart eng mit den materiellen Voraussetzungen für die EEG-Umlagebegrenzung im jeweiligen Begrenzungszeitraum verbunden, dass die dafür geltende Rechtslage auch hierfür maßgeblich ist, denn es wird ein unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlassener Begrenzungsbescheid auf ein anderes Unternehmen übertragen (Bestätigung Urteile vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F - und 24. November 2020 -.

    Auch wenn der Antrag auf Übertragung eines Begrenzungsbescheids - anders als der Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage - nicht fristgebunden zu stellen ist, ist er doch derart eng mit den materiellen Voraussetzungen für die EEG-Umlagebegrenzung im jeweiligen Begrenzungszeitraum verbunden, dass die dafür geltende Rechtslage auch hierfür maßgeblich ist (so auch Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, EnWZ 2021, 93 Rn. 39 bis 42 = juris; Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, BeckRS 2021, 7890 = juris Rn. 15), denn es wird ein unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlassener Begrenzungsbescheid auf ein anderes Unternehmen übertragen.

  • VG Frankfurt/Main, 01.09.2021 - 5 K 4944/18

    EEG 2014: Kein ipso iure-Übergang und keine Übertragung von Härtefallbescheiden

    Hierzu hat das VG Frankfurt am Main bereits mit Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F - ausgeführt (juris, Rn. 20):.

    Bereits mit Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F - (bestätigt durch Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F - juris, Rn. 15 , Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 2673/19.F - juris, Rn. 14 und Urteil vom 4. Juni 2021 - 5 K 962/18.F - juris, Rn. 36 ) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Begrenzungsbescheide für das Begrenzungsjahr 2014 grundsätzlich nicht übertragen werden können, da hinsichtlich eines Antrags auf Übertragung eines Begrenzungsbescheides für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens die Rechtslage maßgeblich ist, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist für den zu übertragenden Begrenzungsbescheid bestand - im Falle eines Begrenzungsbescheids für das Begrenzungsjahr 2014 also am 30. Juni 2013 - und das danach maßgebliche EEG 2012 keine Regelung zur Übertragung von Begrenzungsbescheiden vorsah (zitiert nach juris, Rn. 57 ff.):.

  • VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 1454/19

    EEG-Umlagenbegrenzung: Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) ist rechtmäßig

    Daraus folgt, dass sich die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen abschließend anhand der jeweils gültigen Fassung des EEG - und hier der DSPV - ergeben (st. Rspr. des Gerichts, siehe nur Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -, juris Rn. 36).
  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2021 - 5 K 962/18

    Kein Übergang einer Begrenzungsentscheidung für das Begrenzungsjahr 2014

    Denn bereits mit Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F - (bestätigt durch Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F - juris, Rn. 15, und Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 2673/19.F - juris, Rn. 14) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Begrenzungsbescheide für das Begrenzungsjahr 2014 grundsätzlich nicht übertragen werden können, da hinsichtlich eines Antrags auf Übertragung eines Begrenzungsbescheides für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens die Rechtslage maßgeblich ist, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist für den zu übertragenden Begrenzungsbescheid bestand - im Falle eines Begrenzungsbescheids für das Begrenzungsjahr 2014 also am 30. Juni 2013 - und das danach maßgebliche EEG 2012 keine Regelung zur Übertragung von Begrenzungsbescheiden vorsah (zitiert nach juris, Rn. 57 ff.):.
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2023 - 5 K 652/20

    EEG-Umlage: Rücknahme der Begrenzung infolge Antragstellung auf falscher

    So gilt diese Rechtslage nämlich nicht nur hinsichtlich des Anspruchs auf Umlagebegrenzung an sich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7/14 -, juris Rn. 14; HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/17 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 K 3116/22 -, juris Rn. 25), sondern muss, gewissermaßen als actus contrarius, auch der korrespondierenden Rücknahmeentscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. hierzu in ähnlichen Fällen VG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 3858/18.F -, juris Rn. 14; Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, juris Rn. 57 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2023 - 5 K 749/21

    EEG-Umlage: Brottowertschöpfung umfasst Einnahmen, die als Marktprämie gemäß § 20

    Daraus folgt, dass sich die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen abschließend anhand der jeweils gültigen Fassung des EEG ergeben (st.Rspr. des Gerichts, siehe nur Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -, juris Rn. 36).
  • VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 K 4086/19

    EEG-Umlage: Der Übertragungsanspruch nach § 67 Abs. 3 EEG 2017 bezieht sich auch

    Diese Rechtslage ist nämlich nicht nur hinsichtlich des Anspruchs auf Umlagenbegrenzung an sich maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7/14 -, juris Rn. 14; HessVGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 555/17 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 4. Mai 2022 - 5 K 3116/22 -, juris Rn. 25), sondern auch hinsichtlich eines - hier streitigen - Anspruchs auf Übertragung einer bereits gewährten Begrenzungsentscheidung, denn es kann nicht im Belieben des jeweiligen Antragstellers stehen, mit der Wahl des Zeitpunkts seines Übertragungsantrags eine für ihn möglichst günstige normative Situation zu erreichen (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 3858/18.F -, juris Rn. 14; Urteil vom 3. März 2021 - 5 K 2673/19.F -, juris Rn. 15; Urteil vom 24. November 2020 - 5 K 4255/18.F -, juris Rn. 57 ff.).
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