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   VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 K 9446/17.F   

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https://dejure.org/2021,7042
VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 K 9446/17.F (https://dejure.org/2021,7042)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.03.2021 - 5 K 9446/17.F (https://dejure.org/2021,7042)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. März 2021 - 5 K 9446/17.F (https://dejure.org/2021,7042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12a ZollVG, Art 3 EGV 1889/2005, § 47 BPolG, § 50 BPolG, § 35 VwVfG
    Keine Rückgabe beim Transfer nicht angemeldeten, präventiv sichergestellter Barmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 5 K 1868/15

    Sicherstellungsgrund als Berechtigung zur Verwahrung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 K 9446/17
    Auch wenn Geld - anders als manche andere Sache - an sich nicht "gefährlich" ist, stellt sein bloßer Besitz eine Gefährdung oder gar Störung der öffentlichen Sicherheit dar, wenn diesem eine Rechtsnorm - wie etwa die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 - entgegensteht ( VG Frankfurt, Urteil vom 9. März 2016 - 5 K 1868/15.F -, juris Rn. 17 = BeckRS 2016, 48342).
  • VG Frankfurt/Main, 05.09.2016 - 5 L 1864/16

    Herausgabe eines präventiv sichergestellten Pkws an einen Dritten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.03.2021 - 5 K 9446/17
    Das Erstattungsverlangen ist nicht schon deshalb auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, da in seinem Zusammenhang eine Entscheidung über den Nachweis der Berechtigung des Klägers zu treffen ist (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs/ Stelkens , 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35 Rn. 99, 102; VG Frankfurt, Beschluss vom 5. September 2016 - 5 L 1864/16.F -, juris = BeckRS 2016, 53098 Rn. 7).
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2023 - 5 K 2415/18

    Sicherstellung von Bargeld und fehlender Anspruch auf Herausgabe von Bargeld,

    Auch wenn Bargeld an sich nicht gefährlich ist, stellt sein bloßer Besitz eine Gefährdung oder gar Störung der öffentlichen Sicherheit dar, wenn diesem eine Rechtsnorm entgegensteht (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 16. März 2021 - 5 K 9446/17 -, juris Rn. 24) oder die Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 10 ZB 09.1354 -, juris Rn. 14).
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