Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45061
VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19.F (https://dejure.org/2019,45061)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.11.2019 - 5 L 3108/19.F (https://dejure.org/2019,45061)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. November 2019 - 5 L 3108/19.F (https://dejure.org/2019,45061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 VwGO, § 123 VwGO, § 67 Abs 3 Satz 2 EEG 2017
    (Keine) vorläufige Übertragung eines Begrenzungsbescheids nach dem EEG 2017

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08

    Strommengenbegrenzung nach dem EEG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Die Umlagebegrenzung wird für das der Antragstellung folgende Kalenderjahr und damit für einen Zeitraum gewährt, für den die Erfüllung der gesetzlichen Kriterien für die Umlagebegrenzung wegen der möglichen Schwankungen im Strombezug etwa auf Grund innerbetrieblicher Umstände, Änderungen der Bezugsverträge oder durch konjunkturelle Einflüsse letztlich ungewiss ist, ohne dass einem Wegfall der Begrenzungsvoraussetzungen durch eine spätere Korrektur der Gewährungsentscheidung und Rückabwicklung der finanziellen Vergünstigungen Rechnung getragen werden könnte (vgl. zum EEG 2004 HessVGH, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08 - juris, Rn. 52 ).

    Eine analoge Anwendung der Regelung auf andere Konstellationen ist nicht möglich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind die gesetzlichen Vorgaben der Besonderen Ausgleichsregelung restriktiv auszulegen (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2016 - 8 C 3.15 - BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - HessVGH, Beschl. v. 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16.Z -, Rn. 10 ; HessVGH, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08 - alle juris).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Einem die Hauptsache vorweg nehmenden Antrag ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - juris, Rn. 37; BVerwG, Beschl. v. 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 22.05.2003 - 9 TG 1187/03
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Der - auch bei einer solchen Regelungsanordnung maßgebliche - Sicherungszweck einer einstweiligen Anordnung verbietet es dabei grundsätzlich, der Behörde bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Erlass des beantragten Verwaltungsakts aufzugeben und damit die Hauptsache vorwegzunehmen (HessVGH, Beschl. v. 22. Mai 2003 - 9 TG 1187/03 - NVwZ-RR 2003, 814, 815).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 22.05.2018 - 6 A 2146/16

    Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2012

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Eine analoge Anwendung der Regelung auf andere Konstellationen ist nicht möglich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind die gesetzlichen Vorgaben der Besonderen Ausgleichsregelung restriktiv auszulegen (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2016 - 8 C 3.15 - BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - HessVGH, Beschl. v. 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16.Z -, Rn. 10 ; HessVGH, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08 - alle juris).
  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Dem Gesetzgeber ist es vorbehalten, die Voraussetzungen der Förderung konkret zu regeln ( HessVGH, Urt. v. 23. März 2017 - 6 A 414/15 - juris).
  • BVerwG, 24.02.2016 - 8 C 3.15

    Zertifizierung; Zertifizierer; Zertifikat; Bescheinigung; letztes abgeschlossenes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Eine analoge Anwendung der Regelung auf andere Konstellationen ist nicht möglich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind die gesetzlichen Vorgaben der Besonderen Ausgleichsregelung restriktiv auszulegen (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2016 - 8 C 3.15 - BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - HessVGH, Beschl. v. 22. Mai 2018 - 6 A 2146/16.Z -, Rn. 10 ; HessVGH, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 6 A 1002/08 - alle juris).
  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 8.14

    Änderung der Rechtsauffassung der Behörde; Ausgliederung; Ausschlussfrist;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Mit dem Gebot, die Begrenzung auch an den "Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucher" auszurichten, gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass es sich bei der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen um eine Ausnahmebestimmung handelt, die eng auszulegen ist (BVerwG, Urt. v. 22. Juli 2015 - 8 C 8.14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10 B 2177/03

    Keine "vorläufige" Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Ein solches Ergebnis kann dem Bundesamt auch nicht im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung aufgegeben werden (zur Frage einer vorläufigen Baugenehmigung vgl. OVG NRW, Beschl. v. 27. November 2003 - 10 B 2177/03 - juris, Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2019 - 5 L 3108/19
    Denn die mit Bescheid vom 18. Dezember 2018 erfolgte Ablehnung des Antrags auf Übertragung des Begrenzungsbescheids - also auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts - dürfte wegen des mit der Ablehnung verbundenen Wegfalls der gemäß § 67 Abs. 3 Satz 2 EEG 2017 zwischenzeitlich bestehenden Entbindung von der Zahlungspflicht zusätzliche, über die bloße Versagung der begehrten Übertragung hinausgehende belastende Rechtsfolgen für die Antragstellerin zeitigen (vgl. zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs in derartigen Konstellationen grundlegend BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 1969 - 1 C 5.69 - juris, Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

  • VG Frankfurt/Main, 17.04.2020 - 5 L 329/20

    Grundkonzeption des EEG nicht auf vorläufige Regelung ausgerichtet

    Regelungen aiusgelegt (Fortführung 5 L 3108/19.F ).

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017 nach ihrer Grundkonzeption und Regelungsstruktur nicht auf vorläufige Regelungen ausgelegt ist (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 L 3108/19.F -, juris).

    Das Gericht hat mit rechtskräftigem Beschluss vom 27. November 2019 ( 5 L 3108/19.F , juris Rn. 35 -40) bezogen auf die vorläufige Übertragung eines Begrenzungsbescheides bereits folgendes entschieden:.

    Der - auch bei einer solchen Regelungsanordnung maßgebliche - Sicherungszweck einer einstweiligen Anordnung verbietet es aber grundsätzlich, der Behörde bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Erlass des beantragten Verwaltungsakts aufzugeben und damit die Hauptsache vorwegzunehmen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 9 TG 1187/03 - NVwZ-RR 2003, 814, 815; VG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 L 3108/19.F -, juris Rn. 30 ).

    Durch die Besondere Ausgleichsregelung soll kein Anreiz dafür geschaffen werden, dass Unternehmen wirtschaftlich derart knapp kalkulieren, dass sie ohne Umlagebegrenzung weder im internationalen noch im nationalen Wettbewerb bestehen könnten und umgehend in eine existenzbedrohende Notlage eintreten würden (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 L 3108/19.F -, juris Rn. 42 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht