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   VG Frankfurt/Oder, 14.12.2018 - 6 L 1232/18.A   

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https://dejure.org/2018,46641
VG Frankfurt/Oder, 14.12.2018 - 6 L 1232/18.A (https://dejure.org/2018,46641)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14.12.2018 - 6 L 1232/18.A (https://dejure.org/2018,46641)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 6 L 1232/18.A (https://dejure.org/2018,46641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 24 Abs 1 S 6 AsylVfG 1992, § 33 Abs 1 AsylVfG 1992, § 33 Abs 2 S 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 34 Abs 1 AsylVfG 1992, § 38 Abs 2 AsylVfG 1992, § 80 VwGO
    Asylrecht - Eilverfahren; Einstellung wegen Nichtbetreiben des Verfahrens; in Deutschland geb. Kind unter 6 Jahre; Anhörung; Säumnis; fehlende Mitwirkungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1565/18

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.12.2018 - 6 L 1232/18
    Tatsächlich wurden vom Bundesamt in dem Asylverfahren der gesetzlichen Vertreter der Antragstellerin (Az. des BAMF: 6...) die von diesen geltend gemachten Schutzansprüche nach persönlicher Anhörung am 7. November 2016 im Bescheid vom 5. April 2017 als (einfach) unbegründet abgelehnt, wogegen die Eltern der Klägerin beim erkennenden Verwaltungsgericht Klage am 21. Juni 2018 erhoben haben, die unter dem Aktenzeichen VG 6 K 1565/18.A geführt wird und über die noch nicht entschieden wurde.
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.12.2018 - 6 L 1232/18
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Verfahren ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, weil der Beschluss in der Sache unanfechtbar ist, somit die Antragsgegnerin endgültig kostenerstattungspflichtig ist und der Kostenerstattungsanspruch auch durchsetzbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
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