Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 20.02.2020 - 2 K 62/20.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9809
VG Frankfurt/Oder, 20.02.2020 - 2 K 62/20.A (https://dejure.org/2020,9809)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.02.2020 - 2 K 62/20.A (https://dejure.org/2020,9809)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 2 K 62/20.A (https://dejure.org/2020,9809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.07.1997 - 9 AV 3.97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Bestimmung eines bestimmten Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2020 - 2 K 62/20
    Die örtliche Zuständigkeit für Asylstreitigkeiten ist abschließend in § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO geregelt, wonach es in der Regel nicht darauf ankommt, wo sich der Ausländer tatsächlich aufhält, sondern allein darauf, wo er sich aufzuhalten hat (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1997 - 9 AV 3.97 - BeckRS 1997, 31249658).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 A 1.84

    Streitigkeiten - Anfragen - Informationsübermittlung - Asylverfahren -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2020 - 2 K 62/20
    Die demzufolge an die Unterbringung der Ausländer an einem der fünf Standorte der Aufnahmeeinrichtung anknüpfende örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts je nach der Belegenheit des einzelnen Standorts entspricht dem ursprünglichen Zweck des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, nämlich der Dezentralisierung aller Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 9 A 1.84 - juris).
  • VG Potsdam, 18.01.2018 - 6 K 5981/17

    Örtliche verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit bei Erstaufnahmeeinrichtung mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2020 - 2 K 62/20
    Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit in den Fällen der Unterbringung des Ausländers an einem der unterschiedlichen und in verschiedenen Verwaltungsgerichtsbezirken belegenen Standorte der Aufnahmeeinrichtung kommt es (entgegen VG Potsdam, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - VG 6 K 5981/17.A - und vom 18. Oktober 2019 - VG 11 K 2464/19.A -, beide in juris) nicht darauf an, dass es sich um eine einheitliche Aufnahmeeinrichtung mit unselbstständigen Standorten handelt (so auch Berstemann in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand 1. Januar 2020, Rn. 9 zu § 52).
  • VG Potsdam, 18.10.2019 - 11 K 2464/19

    Verfahren nach §§ 29a, 30 AsylGPakistan

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.02.2020 - 2 K 62/20
    Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit in den Fällen der Unterbringung des Ausländers an einem der unterschiedlichen und in verschiedenen Verwaltungsgerichtsbezirken belegenen Standorte der Aufnahmeeinrichtung kommt es (entgegen VG Potsdam, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - VG 6 K 5981/17.A - und vom 18. Oktober 2019 - VG 11 K 2464/19.A -, beide in juris) nicht darauf an, dass es sich um eine einheitliche Aufnahmeeinrichtung mit unselbstständigen Standorten handelt (so auch Berstemann in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand 1. Januar 2020, Rn. 9 zu § 52).
  • VG Potsdam, 15.11.2021 - 9 K 5365/17
    Der Rechtsauffassung, dass es bei der Unterbringung in einer unselbständigen Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung für die örtliche Zuständigkeit auch bei Anwendung des § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbsatz 1 AsylG allein auf die Belegenheit dieser Außenstelle ankomme, weil der Ausländer durch die Unterbringung in der Außenstelle zugleich auch verpflichtet wird, dort zu wohnen (vgl. VG Frankfurt [Oder], Verweisungsbeschlüsse vom 8. Dezember 2016 - VG 6 K 2297/16.A -, juris, vom 16. März 2018 - VG 6 K 515/18.A -, juris, und vom 20. Februar 2020 - VG 2 K 62/20.A -, juris), kann nicht gefolgt werden (vgl. VG Potsdam, Verweisungsbeschlüsse vom 18. Januar 2018 - VG 6 K 5981/17.A-, juris, vom 24. Juli 2019 - VG 13 K 1817/19.A -, juris, vom 18. Oktober 2019 - VG 11 K 2464/19.A -, juris, und vom 9. Dezember 2019 - VG 11 K 2946/19.A, juris).

    Ob die vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in dem Beschluss vom 20. Februar 2020 - VG 2 K 62/20 -, juris, unterstellte "sog. Transferentscheidung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg" in der Praxis überhaupt von einem Mitarbeiter dieser Behörde getroffen wird oder die faktische Verteilung in der Praxis auf den Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung, die DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg gGmbH, verlagert ist, ist nicht bekannt.

  • VG Frankfurt/Oder, 09.09.2021 - 10 K 314/21
    Sie ist fristgerecht innerhalb einer Woche (§§ 74 Abs. 1, 34a Abs. 2 Satz 1 AsylG) bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Potsdam erhoben worden; an die - nach Maßgabe der hiesigen Rechtsprechung (vgl. VG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 20. Februar 2020 - VG 2 K 62/20.A - juris) inhaltlich unzutreffende - Verweisung ist das nunmehr erkennende Gericht gebunden (§ 83 Satz 2 VwGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht