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   VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23.A   

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VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23.A (https://dejure.org/2023,38506)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.11.2023 - 6 L 335/23.A (https://dejure.org/2023,38506)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. November 2023 - 6 L 335/23.A (https://dejure.org/2023,38506)
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  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23
    Dabei kann die umstrittene Frage hier unbeantwortet bleiben, ob ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - hier in Form der Sicherungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nach wie vor die statthafte Antragsart darstellt oder im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2016 - BVerwG 1 C 4/16 -) nunmehr Rechtschutz über § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO durch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Unzulässigkeitsentscheidung in der Hauptsache erhobenen Anfechtungsklage zu erlangen ist (vgl. zum Streitstand Hoffmeister, in: Marx, Ausländer- und Asylrecht, 4. Auflage 2020, § 11 Asylfolgeantrag, Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23
    Dabei erfolgt die Prüfung des Gerichts auf Grundlage des glaubhaft und substantiiert vorzutragenden persönlichen Vorbringens des Antragstellers unter Berücksichtigung der zum Herkunftsland vorliegenden aktuellen Erkenntnisquellen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 2 BvR 1600/19 -, juris Rn. 20 f. m.w.N.).
  • VG Berlin, 20.03.2023 - 33 K 143.19

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen drohender Militärdiensteinziehung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23
    Nach Aktenlage erscheint es im Hinblick auf die strafrechtlichen Verurteilungen (unter anderem zu acht Monaten Freiheitsstrafe) des erst kürzlich aus der Justizvollzugsanstalt entlassenen Antragstellers auch fernliegend, ihn als durch staatliche Funktionsträger besonders beeinflussbare, vulnerable Person einzuschätzen (vgl. diesbezüglich die in der Antragsschrift zitierte Rechtsprechung betreffend junger Männer im wehrpflichtigen Alter: VG Berlin, Urteile vom 11. August 2023 - 12 K 48/23.A -, juris Rn. 27, und vom 20. März 2023 - 33 K 143.19 A -, juris Rn. 88).
  • VG Potsdam, 01.03.2023 - 6 L 300/22

    Erfolgreicher Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23
    Denn für die Prüfung der Begründetheit ergibt sich im Ergebnis aus den unterschiedlichen Antragsarten kein abweichender materiell-rechtlicher Prüfungsmaßstab (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 1. März 2023 - VG 6 L 300/22.A -, juris Rn. 14).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.06.2020 - 6 K 741/13
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23
    Soweit der Antragsteller daneben geltend macht, im Falle seiner Rückkehr in die Russische Föderation möglicherweise einer Zwangsrekrutierung durch Organe der Teilrepublik Tschetschenien ausgesetzt zu sein, ist er der ihm obliegenden prozessualen Pflicht zum glaubhaften und substantiierten Vortrag nicht nachgekommen, aus welchen Umständen die nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer für ethnische Tschetschenen grundsätzlich gegebene inländischen Fluchtalternative gemäß § 3e Abs. 1 AsylG in seinem Einzelfall nicht möglich sein sollte (vgl. hierzu grundlegend: Urteile des erkennenden Gerichts vom 17. Juni 2020 - VG 6 K 741/13.A - juris Rn. 17 ff. und vom 3. November 2020 - VG 6 K 2842/16.A - n.v., rkr. nach Nichtzulassung der Berufung durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2022 - OVG 12 N 5/21 -, n.v.).
  • VG Berlin, 11.08.2023 - 12 K 48.23
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 20.11.2023 - 6 L 335/23
    Nach Aktenlage erscheint es im Hinblick auf die strafrechtlichen Verurteilungen (unter anderem zu acht Monaten Freiheitsstrafe) des erst kürzlich aus der Justizvollzugsanstalt entlassenen Antragstellers auch fernliegend, ihn als durch staatliche Funktionsträger besonders beeinflussbare, vulnerable Person einzuschätzen (vgl. diesbezüglich die in der Antragsschrift zitierte Rechtsprechung betreffend junger Männer im wehrpflichtigen Alter: VG Berlin, Urteile vom 11. August 2023 - 12 K 48/23.A -, juris Rn. 27, und vom 20. März 2023 - 33 K 143.19 A -, juris Rn. 88).
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