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   VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18   

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VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18 (https://dejure.org/2018,33682)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01.10.2018 - 1 K 4174/18 (https://dejure.org/2018,33682)
VG Freiburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2018 - 1 K 4174/18 (https://dejure.org/2018,33682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 18 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 39 AufenthG 2004, § 11 Abs 2 BeschV, § 1 Abs 1 S 2 Nr 2 BeschV
    Spezialitätenrestaurant im Sinne der BeschV 2013 § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; Spezialitätenrestaurant; Spezialitätenkoch; Buffet-Restaurant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Berlin, 01.07.2015 - 26 K 443.13

    Visum für eine Beschäftigung als Spezialitätenkoch

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Vielmehr soll die Regelung einen spezifischen Personalbedarf befriedigen, der auf dem hiesigen Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht befriedigt werden kann (VG Berlin, Urteil vom 18.06.2013 - 3 K 872.12 -, Rn. 16 und Urteil vom 01.07.2015 - 26 K 443.13 V -, Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Für die Eigenschaft als Spezialitätenrestaurant dürfte hingegen nicht allein maßgeblich sein, ob die angebotenen Speisen die vielfältige landestypische Küche der jeweiligen Region oder Kochkultur annähernd repräsentieren (so aber VG Berlin, Urteil vom 01.07.2015 - 26 K 443.13 V -, Rn. 21, juris).

    Weitere Kriterien für eine Qualifikation als Spezialitätenrestaurant sind die Räumlichkeiten und deren landestypische Gestaltung (VG Berlin, Urteil vom 01.07.2015 - 26 K 443.13 V -, juris, Rn. 20) sowie ferner die Produktpalette, die der jeweiligen nationalen Küche entsprechen und zu mindestens 90 % aus landestypischen Spezialitäten bestehen soll.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1996 - 18 B 1315/95

    Stehimbiß; Spezialitätenrestaurant

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Ferner kann der Name oder die Bezeichnung des Restaurants maßgeblich sein, die den nationalen Charakter des jeweiligen Landes wiedergeben und dem Gast zweifelsfrei vermitteln sollen (vgl. zu diesen Maßstäben etwa OVG NRW, Beschluss vom 20.09.1996 - 18 B 1315/95 -, zu § 4 Abs. 4 AAV i.d.F. vom 04.02.2002; Fehrenbacher, HTK-AuslR, § 11 BeschV, Stand: 16.08.2017, Rn. 13; Offer/Mävers, BeschV, 1. Auflage 2016, § 11 Anm. 1.11.202).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bzw. § 12 LVwVG - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93, 94; BVerwG, Beschluss vom 14.04.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241, 244 f.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Ein solches überwiegendes Interesse kann in den Fällen, in denen dem Rechtsbehelf - wie hier nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bzw. § 12 LVwVG - schon von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, nur dann angenommen werden, wenn der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich oder doch zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder wenn sonstige Umstände gegeben sind, die es rechtfertigen, ausnahmsweise - in Abweichung von der gesetzlich getroffenen Wertung - dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93, 94; BVerwG, Beschluss vom 14.04.2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241, 244 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Vorläufiger Rechtsschutz kann daher in diesem Fall über §§ 123 Abs. 5, 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO erlangt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, Rn. 4, juris; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 84 AufenthG, Rn. 30).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen;

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Der Antragsteller ist als Spezialitätenkoch angestellt und würde voraussichtlich zum Zeitpunkt nach der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 21/09 -, juris, Rn. 14 und Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4/10 -, juris) sowie der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von etwa 1.750,00 EUR selbst zu erwirtschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).
  • VG München, 11.04.2013 - M 12 K 12.6281

    Aufenthaltserlaubnis als Spezialitätenkoch

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Die Vorschrift soll nicht allen Gastronomiebetrieben, die ausländische Speisen anbieten, die Personalgewinnung durch die Möglichkeit einer Anwerbung im Ausland erleichtern (vgl. VG München, Urteil vom 11.04.2013 - M 12 K 12.6281 -, juris, Rn. 39, zur nahezu wortgleichen Vorgängerregelung des § 26 Abs. 2 BeschV in der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Fassung).
  • VG Berlin, 18.06.2013 - 3 K 872.12

    Erteilung eines Visums zur Ausübung einer Beschäftigung als Spezialitätenkoch

    Auszug aus VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18
    Vielmehr soll die Regelung einen spezifischen Personalbedarf befriedigen, der auf dem hiesigen Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht befriedigt werden kann (VG Berlin, Urteil vom 18.06.2013 - 3 K 872.12 -, Rn. 16 und Urteil vom 01.07.2015 - 26 K 443.13 V -, Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2022 - 13 LA 340/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung;

    Der Kläger wendet gegen die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils ein, das Verwaltungsgericht mache sich zwar die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Freiburg im Beschluss vom 1. Oktober 2018 (- 1 K 4174/18 -, juris) zu eigen, ziehe aber die falschen Schlussfolgerungen.

    Soweit der Kläger einwendet, dass Verwaltungsgericht ziehe die falschen Schlüsse aus dem zugrunde gelegten Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. Oktober 2018 (- 1 K 4174/18 -, juris, Rn. 7 ff.), wenn es davon ausgehe, dass ein chinesisches Spezialitätenrestaurant die unverfälschte Landesküche anbieten müsse, ist schon nicht substantiiert dargelegt oder offensichtlich, wie sich die von dem Kläger dargelegte Unterscheidung zwischen landestypischen Gerichten und unverfälscht landestypischen Gerichten auf die Entscheidung auswirkt.

    Im Übrigen geht jedoch auch das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem Beschluss davon aus, dass " ein Restaurant, das eine bestimmte ausländische Küche pflege und unverfälscht anbieten wolle, auf Fachkräfte aus der jeweiligen Region angewiesen sei " (Beschl. v. 1.10.2018 - 1 K 4174/18 -, juris Rn. 8; Unterstreichung durch den Senat).

  • VG Schleswig, 20.06.2019 - 1 B 46/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht

    Ein Restaurant, das eine bestimmte ausländische Küche pflegt und unverfälscht anbieten will, ist auf Fachkräfte aus der jeweiligen Region angewiesen, um laufend auch neuere Entwicklungen der dortigen Küche aufnehmen zu können (VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.10.2018 - 1 K 4174/18 -, Rn. 8, juris).

    Ferner kann der Name oder die Bezeichnung des Restaurants maßgeblich sein, die den nationalen Charakter des jeweiligen Landes wiedergeben und dem Gast zweifelsfrei vermitteln sollen (VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.10.2018 - 1 K 4174/18 -, Rn. 9, juris).

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