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   VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20   

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VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20 (https://dejure.org/2021,32376)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15.07.2021 - 4 K 3230/20 (https://dejure.org/2021,32376)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 4 K 3230/20 (https://dejure.org/2021,32376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 BauGB, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 2 BauNVO, § 6 Abs 1 Nr 1 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets; Gesamtunwirksamkeit eines B-Plans bei unwirksamen Höhenfestsetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlagworte; Bauvoranfrage; Auslegung; Klageänderung; Bebauungsplan; Mischgebiet; Gesamtunwirksamkeit; Etikettenschwindel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Eine Planung ist dann gerechtfertigt, wenn sie nach dem städtebaulichen Konzept "vernünftigerweise" geboten erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 30).

    Die Festsetzung eines Mischgebiets ist hiernach städtebaulich nicht gerechtfertigt, wenn der Plangeber die Entstehung eines solchen Gebiets gar nicht anstrebt oder wenn diese Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34).

    Wenn nach dem wahren Willen der Gemeinde, wie er aus dem Planungsvorgang und dem Planungsergebnis zutage tritt, das Entstehen eines Mischgebiets offensichtlich nicht ernsthaft beabsichtigt ist, ist die Festsetzung zur Umsetzung des wirklichen Planungsziels nicht erforderlich (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 - juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 C 10150/09 -, juris Rn. 25ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2019 - 2 K 14/18 -, juris Rn. 71).

    In diesem Fall verfehlt der Bebauungsplan den gestaltenden Auftrag der Bauleitplanung, weil die Festsetzung nicht vollzogen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 30).

    Von Gesamtunwirksamkeit ist stets dann auszugehen, wenn einzelne unwirksame Festsetzungen mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35).

    Dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35), kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    In dieser sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe liegt die normativ bestimmte besondere Funktion des Mischgebiets, mit der dieses sich von den anderen Baugebietstypen unterscheidet; sie bestimmt zugleich dessen Eigenart (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 18f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.1993 - 3 S 824/92 -, juris Rn. 4).

    Um ein solches "Umkippen" des Gebietes zu verhindern und seine Eigenart zu wahren, ist es im Grundsatz erforderlich, dass keine der beiden Hauptnutzungsarten nicht nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und in diesem Sinne "übergewichtig" in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 18f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.03.2018 - 1 ZB 16.589 -, juris Rn. 6).

    Vielmehr ist maßgeblich auf die jeweilige örtliche Situation abzustellen, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie auf den jeweiligen Planungswillen, soweit er im zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Begründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, juris Rn. 32f.).

    Unter diesen Umständen dürfte - abweichend von dem durch § 6 BauNVO grundsätzlich vorausgesetzten quantitativen Mischungsverhältnis - ausnahmsweise eine Nutzung des Mischgebiets überwiegend für Wohnzwecke zulässig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.1991 - 8 S 979/91 -, juris).

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Von Gesamtunwirksamkeit ist stets dann auszugehen, wenn einzelne unwirksame Festsetzungen mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35).

    Nach diesen Maßgaben ist nicht von der Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans auszugehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 30); Das ergibt sich aus Folgendem:.

    Dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35), kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20

    Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung; Relevanz eines

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Hiervon umfasst ist weder die Frage, ob das Vorhaben nach der Zahl der Geschosse insgesamt (also aller Geschosse einschließlich der Attikageschosse) zulässig ist, noch die Frage nach der optischen Wirkung der geplanten Gebäude als solche bzw. ihrer "Geschossigkeit" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 -, juris Rn. 48).

    Ob sich das Bauvorhaben nach seinem Nutzungsmaß, also der sichtbaren absoluten Größe der baulichen Anlagen nach ihrer Grundfläche, Geschosszahl und Höhe sowie ihrem Verhältnis zur Freifläche bei kumulativer Betrachtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 41) in die nähere Umgebung einfügt, ist damit nicht Gegenstand dieser (oder einer anderen) Einzelfrage.

    Bedeutsam für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung sind (nur) solche Maße, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen, insbesondere die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 3 S 824/92

    Genehmigung weiterer Wohnbebauung in einem kleinen Mischgebiet, in dem bisher nur

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    In dieser sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe liegt die normativ bestimmte besondere Funktion des Mischgebiets, mit der dieses sich von den anderen Baugebietstypen unterscheidet; sie bestimmt zugleich dessen Eigenart (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 18f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.1993 - 3 S 824/92 -, juris Rn. 4).

    Bei einer verhältnismäßig geringen Größe des Baugebiets kommen zusätzlich auch noch die örtlichen Verhältnisse in der angrenzenden Umgebung in Betracht, um die besondere Eigenart des konkreten Baugebiets, in dem ein Vorhaben verwirklicht werden soll, genau zu bestimmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.1993 - 3 S 824/92 -, juris Rn. 5).

    Hierdurch dürfte die Festsetzung eines Mischgebiets nicht funktionslos werden, solange - wie hier - noch gewerbliche Nutzung vorhanden ist oder - wie hier - ein noch unbebautes Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.1991 - 8 S 1190/91 -, juris Rn. 5f; Beschluss vom 08.07.1993 - 3 S 824/92 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Ob sich das Bauvorhaben nach seinem Nutzungsmaß, also der sichtbaren absoluten Größe der baulichen Anlagen nach ihrer Grundfläche, Geschosszahl und Höhe sowie ihrem Verhältnis zur Freifläche bei kumulativer Betrachtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 41) in die nähere Umgebung einfügt, ist damit nicht Gegenstand dieser (oder einer anderen) Einzelfrage.

    Bedeutsam für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung sind (nur) solche Maße, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen, insbesondere die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Von Gesamtunwirksamkeit ist stets dann auszugehen, wenn einzelne unwirksame Festsetzungen mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35).

    Dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35), kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.

  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 25 N 03.1282
    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Die Festsetzung eines Mischgebiets ist hiernach städtebaulich nicht gerechtfertigt, wenn der Plangeber die Entstehung eines solchen Gebiets gar nicht anstrebt oder wenn diese Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34).

    Wenn nach dem wahren Willen der Gemeinde, wie er aus dem Planungsvorgang und dem Planungsergebnis zutage tritt, das Entstehen eines Mischgebiets offensichtlich nicht ernsthaft beabsichtigt ist, ist die Festsetzung zur Umsetzung des wirklichen Planungsziels nicht erforderlich (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 - juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 C 10150/09 -, juris Rn. 25ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2019 - 2 K 14/18 -, juris Rn. 71).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Die Bezugspunkte müssen auch begrifflich eindeutig bestimmt oder bestimmbar sein (vgl. VG München, Beschluss vom 27. Mai 2010 - M 1 SN 10.1526 -, Rn. 27, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2018 - 8 S 2573/15 - juris Rn. 70; Urteil vom 09.05.2019 - 5 S 2015/17 - juris Rn. 166; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, § 18, Februar 2021, Rn. 3f.).
  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Auszug aus VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20
    Insbesondere kommt es auf die Feinheiten der Berechnungsregeln der Geschossflächenzahl nach der BauNVO nicht an (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2019 - 1 K 5728/18 -, juris Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2012 - 10 D 46/10

    Gesetzliche Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans auf Grundlage

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2018 - 8 S 2573/15

    Sicherung gebietsfremder Wohnnutzung in einem Sondergebiet; Wahrscheinlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 418/00

    Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung

  • VG München, 27.05.2010 - M 1 SN 10.1526

    Festsetzung zur Wandhöhe; unzureichende Festsetzung zum Maß der baulichen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2014 - 8 S 2239/13

    Störwirkung einer Kfz-Werkstatt im Mischgebiet

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 27.06.2018 - 4 B 10.17

    Anwendung einer Typisierung im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Tischlerei im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2019 - 2 A 670/17

    Sortimentsunabhängiger Einzelhandelsausschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09

    Zweifel an der Zugrundelegung des Schwellenwertes von 100 qm Nutzfläche zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 C 10150/09

    Bauplanungsrecht: Etikettenschwindel wegen vorgeschobener Mischgebietsausweisung

  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589

    Etikettenschwindel bei Festsetzung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 06.05.1996 - 4 NB 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand des Vorlageverfahrens nach § 47 Abs. 5 VwGO;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91

    Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage (SB-Fahrzeug-Pflegeanlage) im Innenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 8 S 1190/91

    Unzulässigkeit von Wohngebäuden im Mischgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1991 - 8 S 979/91

    Klagebefugnis der Gemeinde bei Vereitelung planerischer Absichten

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 1 B 11.2468

    Anspruch auf Gebietserhaltung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 3 S 3103/91

    Verfestigung einer Splittersiedlung; zulässige Klageänderung - kein erneutes

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