Rechtsprechung
   VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48090
VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12 (https://dejure.org/2014,48090)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.09.2014 - 2 K 1409/12 (https://dejure.org/2014,48090)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. September 2014 - 2 K 1409/12 (https://dejure.org/2014,48090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rücknahme HäftlingshilfebescheinigungAusschlussgründe des "erheblichen Vorschubleistens" und des "Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit"Intensive Zuarbeit an MfS durch Bespitzelung eines Kreises oppositionell trotzkistischer Künstler und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HHG § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2; LVwVfG § 48
    Häftling - Rücknahme Häftlingshilfebescheinigung; Ausschlussgründe des "erheblichen Vorschubleistens" und des "Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit"; Intensive Zuarbeit an MfS durch Bespitzelung eines Kreises oppositionell ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Würzburg, 15.07.2002 - W 8 K 02.122
    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Ein weitergehender Nachweis, dass es zu einer Schädigung tatsächlich gekommen ist, ist nicht erforderlich, da das MfS durch Berichte eines Inoffiziellen Mitarbeiters in die Lage versetzt wird, sogar belanglose und unverfängliche Informationen zu nutzen, diese mit anderen Erkenntnissen zu verknüpfen und mit anderen ihm bekannten Sachverhalten zu bewerten und ein IM keinen Einfluss darauf hatte, ob und in welcher Weise die dem Ministerium zugetragenen Informationen verwertet wurden (BVerwG, Urt. v. 19.01.2006 - 3 C 11/05 -, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 unter Berufung auf Urt. v. 08.03.2002 - 3 C 23.01 -, BVerwGE 116, 100; dagegen für die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, weil hiergegen nur ein Staat verstoßen kann: VG Würzburg, U. v. 15.07.2002 - W 8 K 02.122 - juris -).

    Dies gilt umso mehr, als sie mit ihrer Unterschriftsleistung auch versichert hat, dass alle ihre Angaben richtig und vollständig seien und ihr bekannt sei, dass bewusst unrichtige Angaben zur Rückerstattung erhaltener finanzieller Leistungen führen (a.A. VG Berlin, Urt. v. 03.09.2008 - 9 A 2.08 -, juris; VG Würzburg, Urt. v. 15.07.2002 - W 8 K 02.122 - juris, Nr. 33).

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Ein weitergehender Nachweis, dass es zu einer Schädigung tatsächlich gekommen ist, ist nicht erforderlich, da das MfS durch Berichte eines Inoffiziellen Mitarbeiters in die Lage versetzt wird, sogar belanglose und unverfängliche Informationen zu nutzen, diese mit anderen Erkenntnissen zu verknüpfen und mit anderen ihm bekannten Sachverhalten zu bewerten und ein IM keinen Einfluss darauf hatte, ob und in welcher Weise die dem Ministerium zugetragenen Informationen verwertet wurden (BVerwG, Urt. v. 19.01.2006 - 3 C 11/05 -, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 unter Berufung auf Urt. v. 08.03.2002 - 3 C 23.01 -, BVerwGE 116, 100; dagegen für die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, weil hiergegen nur ein Staat verstoßen kann: VG Würzburg, U. v. 15.07.2002 - W 8 K 02.122 - juris -).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Aufgrund des Erwirkens der Bescheinigung durch falsche Angaben der Klägerin war die Rücknahme der Bescheinigung für die Vergangenheit nach § 48 Abs. 2 Satz 4 LVwVfG intendiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1996 - 3C 13/94 - Buchholz 451.513 - sowie BVerwG, Beschl. v. 20.03.1990 - 9 C 12/89 - NVwZ 1990, 1066-1069).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11

    Spätaussiedler; Abkömmling; Spätaussiedlerbescheinigung; Bescheinigung als

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    War die der Klägerin von der Beklagten am 07.11.1986 erteilte Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG von Anfang an rechtswidrig, weil - nach dem Vorstehenden - die Ausschlussgründe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HHG vorlagen, hat die Beklagte zu Recht angenommen, dass die der Klägerin erteilte Bescheinigung als unmittelbare Voraussetzung für die tatsächlich erfolgte Gewährung einzelner Geldleistungen an die Klägerin in Form der Eingliederungshilfe nur unter den Einschränkungen des § 48 Abs. 2 bis 4 LVwVfG zurückgenommen werden kann (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 24.05.2012 - 5 C 18.11 -, BayVBl. 2013, 442, 444), dass das Vertrauen der Klägerin auf den Bestand der Bescheinigung nicht schutzwürdig ist und damit auch einer Rücknahme nicht entgegensteht, weil die Klägerin den rechtswidrigen Bescheid durch Angaben erwirkt hatte, die in wesentlicher Beziehung unrichtig waren (§ 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG).
  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 6 B 1.04

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens unter Rücknahme des Bescheids;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Eine Aufrechnung der schwerwiegenden Verfehlungen der Klägerin mit dem später selbst erlittenen Unrecht findet nicht statt (BVerwG, Urt. v. 19.01.2006, a.a.O.; OVG Berlin, Urt. v. 01.12.2004 - 6 B 1.04 -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    In deren Genuss sollen diejenigen nicht kommen, die zwar Opfer des im Gewahrsamsstaat herrschenden politischen Systems geworden sind, aber zuvor durch nachhaltige Unterstützung eben dieses Systems dazu beigetragen haben, dass andere aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen werden konnten (BVerwG, Urt. v. 09.09.1959 - 8 C 281.59 - BVerwGE 9, 132, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 13 S 2215/07

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Verschweigens strafrechtlicher Ermittlungen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Hierzu wäre sie jedoch unter Berücksichtigung der ihr erkennbaren allgemeinen Mitwirkungspflicht nach § 26 Abs. 2 LVwVfG verpflichtet gewesen, zumal ihr die Bedeutung der entsprechenden Angaben nach den Gesamtumständen der Antragstellung auch bewusst war oder hätte sein müssen (zur Erwirkung eines Verwaltungsakts durch Verschweigen erheblicher Umstände vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. .v. 10.10.2007 - 13 S 2215/07 -, NVwZ-RR 2008, 139; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 48, Rn. 116 f).
  • VG Neustadt, 10.09.2010 - 2 K 156/10

    Rechtsbehelfsbelehrung über Form elektronischer Klageerhebung; Rücknahme einer

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Sie war jedoch freiwillig in einer Weise als Inoffizielle Mitarbeiterin für das Ministerium für Staatssicherheit tätig, die dazu bestimmt und auch geeignet war, den Widerstand gegen das System der SED in der Deutschen Demokratischen Republik in einer nicht unerheblichen Weise zu unterdrücken und die diesem deshalb gerade in seiner erkennbaren Unrechtsprägung von hinreichendem Nutzen war (allg. zur Spitzeltätigkeit für das MfS als Ausschlussgrund nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.11.2013 - OVG 3 B 9.12 -, juris Rn. 26; OVG Berlin, Urt. v. 15.01.1992 - 7 B 10.90 -, juris Rn. 18; VG Neustadt, Urt. v. 10.09.2010 - 2 K 156/10.NW. -, juris Rn. 31 ff).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 244.90

    Bewohner der früheren DDR - SED - Festigung des Herrschaftsanspruchs -

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Den Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens erfüllt derjenige, der freiwillig ein Amt oder einen sonstigen Tätigkeitsbereich übernommen hat, deren wahrzunehmende Funktionen dazu bestimmt und geeignet waren, in nicht unerheblicher Weise den Herrschaftsanspruch der früheren SED und das von ihr getragene System zu festigen, auszudehnen oder den Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, sofern er die ihm übertragenen Aufgaben wahrgenommen, ihm gegebene Weisungen befolgt und damit dem System und seinen Zielen in der Tat nachhaltig gedient hat (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1991 - 9 B 244/90 -, DÖV 1991, 508 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - 3 B 9.12

    Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG; Eingliederungshilfen; Fortführung durch

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2014 - 2 K 1409/12
    Sie war jedoch freiwillig in einer Weise als Inoffizielle Mitarbeiterin für das Ministerium für Staatssicherheit tätig, die dazu bestimmt und auch geeignet war, den Widerstand gegen das System der SED in der Deutschen Demokratischen Republik in einer nicht unerheblichen Weise zu unterdrücken und die diesem deshalb gerade in seiner erkennbaren Unrechtsprägung von hinreichendem Nutzen war (allg. zur Spitzeltätigkeit für das MfS als Ausschlussgrund nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 05.11.2013 - OVG 3 B 9.12 -, juris Rn. 26; OVG Berlin, Urt. v. 15.01.1992 - 7 B 10.90 -, juris Rn. 18; VG Neustadt, Urt. v. 10.09.2010 - 2 K 156/10.NW. -, juris Rn. 31 ff).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 12.87

    Wegnahme eines Sparguthabens - Vertretenmüssen des subjektiven Unvermögens zur

  • OVG Berlin, 15.01.1992 - 7 B 10.90

    Spitzeltätigkeit; Ministerium für Staatssicherheit; DDR; Ausschließungsgrund;

  • VG Berlin, 03.09.2008 - 9 A 2.08

    Rückforderung gewährter Häftlings- und Eingliederungshilfe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht