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   VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22   

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VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22 (https://dejure.org/2022,22065)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28.07.2022 - 4 K 1705/22 (https://dejure.org/2022,22065)
VG Freiburg, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 4 K 1705/22 (https://dejure.org/2022,22065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 39 Abs 5 S 1 StVO, § 39 Abs 7 StVO, § 33 Abs 2 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 3 StVO
    Anordnung einer Tempo-30-Zone zum Schutz von Radfahrern; VA-Qualität sog. Sharrow-Fahrbahnmarkierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sharrow; Radpiktogrammketten mit Pfeilen; Radverkehr; Sinnbild; Verkehrszeichen; Mischverkehr; Tempo 30; Geschwindigkeitsbegrenzung; Qualifizierte konkrete Gefahrenlage; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen

Kurzfassungen/Presse

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Verkehrsregelung zum Schutz von Radfahrern in der Engesserstraße (Freiburg): Tempo 30 und "Sharrows" dürfen bleiben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Diese Vorschrift konkretisiert und verdrängt als in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs speziellere Regelung die allgemeine Regelung in § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 19 und vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 25, jeweils m.w.N.).

    Besondere örtliche Verhältnisse können unter anderem begründet sein durch die Breite und den Ausbauzustand der für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, Ausweichmöglichkeiten, die Übersichtlichkeit der Streckenführung und die Verkehrsbelastung wie der durchschnittliche Tagesverkehr oder ein überproportional hoher Anteil des Schwerlastverkehrs (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 -, juris Rn. 21 und vom 23.04.2013 - 3 B 59.12 -, juris Rn. 9 sowie Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 26).

    Eine entsprechende Gefahrenlage setzt nicht voraus, dass alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit vermehrten Schadensfällen zu rechnen ist (vgl. hierzu und zu Folgendem BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 27).

    Für diese bedarf es zwar einer sorgfältigen Prüfung der Verkehrssituation, jedoch nicht zwingend der Berechnung eines Unfallhäufigkeits-Prozentsatzes, der Heranziehung von Unfalltypensteckkarten zur Bestimmung von Unfallhäufungsstellen oder vertieften Ermittlungen zu der Frage, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen konkret ist, die ausschließlich oder überwiegend auf die Ursache zurückzuführen ist, der durch die ergriffene Beschränkung entgegengewirkt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 31 und vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Da es sich bei Verkehrszeichen um Verwaltungsakte in Gestalt von Allgemeinverfügungen handelt, die in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 19 m.w.N.), müsste dazu zunächst die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.

    Insbesondere ist der Antragsteller als Adressat der Verkehrszeichen, der nach nicht zweifelhaften eigenen Angaben von diesen bereits betroffen war und weiterhin regelmäßig ist, auch antragsbefugt entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. zur Klagebefugnis bei Verkehrszeichen BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 -, juris).

    Diese Vorschrift konkretisiert und verdrängt als in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs speziellere Regelung die allgemeine Regelung in § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 19 und vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 25, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Insbesondere ist § 45 StVO, der sich auf die Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bezieht, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner gerichtet (vgl. hierzu und zu Folgendem BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76.84 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Die Sharrows stellen aller Voraussicht nach auch keinen formellen oder Schein-Verwaltungsakt dar, bei dem eine Behörde den Rechtsschein eines entsprechenden Verwaltungsakts setzt, der ungeachtet der fehlenden materiellen Verwaltungsaktsqualität statthafterweise im vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beanstandet werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2017 - 9 S 1253/17 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 06.03.2019 - 8 CS 18.1890

    Beseitigung privater Hinweisschilder

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, beurteilt sich nach dem Gesamtbild des Verkehrszeichens, wie es sich einem flüchtigen Betrachter darstellt, wobei sich die Verwechslungsgefahr auf ein konkretes Verkehrszeichen beziehen muss (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.03.2019 - 8 CS 18.1890 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17

    Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Vielmehr sind die Regelungen der Straßenverkehrsordnung über die zulässigen Verkehrszeichen einschließlich der im amtlichen Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten grundsätzlich abschließend (vgl. ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2019 - OVG 1 B 16.17 -, juris Rn. 22-26).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Für diese bedarf es zwar einer sorgfältigen Prüfung der Verkehrssituation, jedoch nicht zwingend der Berechnung eines Unfallhäufigkeits-Prozentsatzes, der Heranziehung von Unfalltypensteckkarten zur Bestimmung von Unfallhäufungsstellen oder vertieften Ermittlungen zu der Frage, wie hoch der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen konkret ist, die ausschließlich oder überwiegend auf die Ursache zurückzuführen ist, der durch die ergriffene Beschränkung entgegengewirkt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 31 und vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Auch Maßnahmen im Regelungsbereich des § 45 Abs. 9 StVO stehen im Ermessen der zuständigen Behörden (vgl. hierzu und zu Folgendem BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 32.09 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2013 - 3 B 59.12

    Befugnisse einer Straßenverkehrsbehörde zur Verkehrsberuhigung gem. § 45 StVO

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Besondere örtliche Verhältnisse können unter anderem begründet sein durch die Breite und den Ausbauzustand der für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, Ausweichmöglichkeiten, die Übersichtlichkeit der Streckenführung und die Verkehrsbelastung wie der durchschnittliche Tagesverkehr oder ein überproportional hoher Anteil des Schwerlastverkehrs (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 -, juris Rn. 21 und vom 23.04.2013 - 3 B 59.12 -, juris Rn. 9 sowie Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden

    Auszug aus VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
    Mit seinem Einwand einer höheren Unfallwahrscheinlichkeit auf der angrenzenden Herrmann-Mitsch-Straße dringt der Antragsteller schon deshalb nicht durch, weil für die Prüfung einer qualifizierten konkreten Gefahrenlage allein entscheidend ist, ob gerade bezogen auf den Streckenabschnitt, für den die angegriffenen Verkehrsbeschränkungen gelten, eine entsprechende konkrete Gefahr besteht (vgl. hierzu und zu Folgendem BVerwG, Beschluss vom 04.070.2007 - 3 B 79.06 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16

    Straßenverkehrsbehördliche Ausweisung der Bundesstraße 50 (B 50) im Bereich

  • VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen (hier: Sperrung einer Straße für

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1980 - 5 S 1486/80

    Verkehrsregelung; Verkehrszeichen; vorläufiger Rechtsschutz

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