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   VG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 7 K 3868/05   

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VG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 7 K 3868/05 (https://dejure.org/2007,29310)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17.10.2007 - 7 K 3868/05 (https://dejure.org/2007,29310)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 7 K 3868/05 (https://dejure.org/2007,29310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Reisegewerbe, Wanderlager, Werbeveranstaltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GewO § 60 d, GewO § 56 a
    Reisegewerbe, Wanderlager, Werbeveranstaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des Reisegewerbes ohne erforderliche Erlaubnis; Widerlegung des Vortrags einer nur angestellten Tätigkeit durch die erwiesene Leitung von Verkaufsveranstaltungen; Erforderlichkeit des Nachweises eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2006 - 7 L 1226/06

    Reisegewerbe, Warenbestellungen, Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 7 K 3868/05
    Dieser Antrag ist durch Beschluss der Kammer vom 19. September 2006 abgelehnt worden (7 L 1226/06).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten, einschließlich der des Verfahrens 7 L 1226/06 und 7 K 666/07 nebst Beiakten, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der Bezirksregierung B1.

    Die Kammer nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit in vollem Umfang Bezug auf die Gründe des Beschlusses vom 19. September 2006 im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (7 L 1226/06) und die dazu ergangene Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2007 (4 B 2191/06).

  • VG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 7 K 666/07

    Reisegewerbe, Wanderlager

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 7 K 3868/05
    Zwischenzeitlich ist mit Ordnungsverfügung vom 21. Juli 2005, die bestandskräftig ist, gegenüber Frau C. T. ein Beschäftigungsverbot hinsichtlich der Person des Klägers ausgesprochen worden (Beiakte 1, Bl. 385 aus 7 K 666/07).

    Wegen des zwischenzeitlich verhängten Zwangsgeldes hat der Kläger - nach erfolglosem Vorverfahren - ebenfalls Klage erhoben, über die mit Urteil vom gleichen Tage entschieden worden ist (7 K 666/07).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten, einschließlich der des Verfahrens 7 L 1226/06 und 7 K 666/07 nebst Beiakten, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der Bezirksregierung B1.

  • VG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 7 K 666/07

    Reisegewerbe, Wanderlager

    Diese Ordnungsverfügung ist Gegenstand des Klageverfahrens 7 K 3868/05, über die mit Urteil vom gleichen Tage entschieden worden ist.

    Letzteres wurde durch die anwesenden Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht der Stadt L. verhindert (vgl. Bericht des Oberstadtdirektors der Stadt L. vom 12. Juli 2006, Gerichtsakte 7 K 3868/05, Blatt 61 bis 64).

    Daraufhin hat der Kläger am 13. März 2007 Klage erhoben, zu deren Begründung er sich auf die in dem Klageverfahren 7 K 3868/05 vorgebrachten Gründe beruft, dass er lediglich Gehilfe seiner Lebensgefährtin, Frau T. , sei, die wiederum im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sei.

    Sie bezieht sich auf ihren Vortrag im Klageverfahren 7 K 3868/05.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte nebst beigezogener Verwaltungsvorgänge (Beiakten Hefte 1 und 2) sowie auf die Gerichtsakten 7 K 3868/05 und 7 L 1226/06 und die in jenem Verfahren beigezogenen Vorgänge.

    Nach der Darstellung der den Vorfall vom 11. Juli 2006 beschreibenden Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht L. steht fest, dass der Kläger an diesem Tage eine Verkaufspräsentation geleitet und die Gäste zu Bestellungen aufgefordert hat, die er auch durch Abschluss entsprechender Kaufverträge entgegen nehmen wollte (vgl. Bericht der Gewerbeaufsicht L. vom 12. Juli 2006 im Verfahren 7 K 3868/05, dort Blatt 61 ff.).

  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2008 - 7 K 3409/07

    Wanderlager, Zwangsgeld

    Diese Ordnungsverfügung war Gegenstand des Klageverfahrens 7 K 3868/05, das durch Urteil der Kammer vom 17. Oktober 2007 - bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 5. Juni 2008 (4 A 3383/07) - rechtskräftig entschieden worden ist.

    Letzteres wurde durch die anwesenden Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht der Stadt L. verhindert (vgl. Bericht des Oberstadtdirektors der Stadt L. vom 12. Juli 2006, Gerichtsakte 7 K 3868/05, Blatt 61 bis 64).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte nebst beigezogener Verwaltungsvorgänge (Beiakten Hefte 1 und 2) sowie auf die Gerichtsakten 7 K 3868/05, 7 L 1226/06 und 7 K 666/07 und die in jenen Verfahren beigezogenen Vorgänge.

  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2006 - 7 L 1226/06

    Reisegewerbe, Warenbestellungen, Unzuverlässigkeit

    Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3868/05 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 8. Juni 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28. November 2005 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen, hat keinen Erfolg.
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