Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 23.10.2007 - 9 K 3112/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausübungsberechtigung, Berufsausbildung, Eletrotechniker
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7b HwO, § 2 BKAZVO, § 1 EWGMwV
Ausübungsberechtigung, Berufsausbildung, Eletrotechniker - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke; Erteilung einer Ausübungsberechtigung für einen Bewerber mit vollzeitschulischer Berufsausbildung nach Landesrecht; Beurteilung des typisierten beruflichen Werdegangs nach der fachlichen Eignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 03.12.2003 - BT-Drs 15/2138
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.10.2007 - 9 K 3112/06
Dieser sah ebenfalls eine Altgesellenregelung vor und verlangte insoweit eine Gesellen- oder gleichwertige Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden Handwerk entsprechenden Ausbildungsberuf (BT-Drs. 15/2138, S. 6).Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme hierzu zwar nicht ausdrücklich Stellung genommen, wohl aber entgegnend pauschal auf ihren Entwurf und die Gegenäußerung verweisen (BT-Drs. 15/2138, S. 27).
- VG Köln, 15.12.2005 - 1 K 2947/05
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.10.2007 - 9 K 3112/06
VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 K 2947/05; Sydow, GewArch 2005, S. 456, 458; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 13. Januar 2005 - AN 4 K 04.01149 -. - VG Ansbach, 13.01.2005 - AN 4 K 04.01149
Gewerberecht: Begriff der "leitenden Stellung" in § 7b Abs. 1 Nr. 2 S. 1 HwO
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.10.2007 - 9 K 3112/06
VG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 K 2947/05; Sydow, GewArch 2005, S. 456, 458; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 13. Januar 2005 - AN 4 K 04.01149 -. - BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.10.2007 - 9 K 3112/06
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - darauf hingewiesen, dass zweifelhaft sei, ob die vor Ende 2003 geltende Handwerksordnung im Hinblick auf den Meisterzwang noch verfassungskonform war.
- VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 5 K 16.851
Ausübungsberechtigung für Handwerksberuf - Vergleichbarkeit von Handwerksberufen
Unerheblich ist vorliegend auch, ob bei § 7 b Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 HwO auf die Gleichwertigkeit der Abschlussprüfung mit der Gesellenprüfung (so wohl die überwiegende Kommentarliteratur) oder lediglich auf die Vergleichbarkeit des Berufs, in dem die Ausbildung erfolgreich absolviert wurde, und das Handwerk, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wird (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 9 K 3112/06 -, Rn. 26, juris) abgestellt werden muss, denn der Kläger ist im Besitz einer bestandenen Gesellenprüfung.Insoweit verlangt das Gesetz eine mit Blick auf den Zweck des § 7 b HwO hinreichende Ähnlichkeit der Berufe in dem Sinne, dass insbesondere die fachlich-technischen Inhalte vergleichbar sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 9 K 3112/06 -, Rn. 45, juris).
Der Gesetzgeber wollte mit § 7 b HwO sicherstellen, dass bei einer selbständigen Ausübung der zulassungspflichtigen Handwerke auf dieser Grundlage keine Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter zu befürchten sind, weil der Betreffende die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, also fachlich geeignet ist ( vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 9 K 3112/06 -, Rn. 34, juris).