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   VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22 Ge   

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VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22 Ge (https://dejure.org/2023,19106)
VG Gera, Entscheidung vom 16.06.2023 - 3 K 415/22 Ge (https://dejure.org/2023,19106)
VG Gera, Entscheidung vom 16. Juni 2023 - 3 K 415/22 Ge (https://dejure.org/2023,19106)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als Berichtigung

 
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  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

    Auszug aus VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22
    Insoweit wird auf die Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16. Juni 2022 - 3 K 189/21 Ge - juris Rn. 21 ff. verwiesen.

    Der Wortlaut des § 7 Abs. 12 Satz 2 ThürKAG in der Fassung des 7. Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) stellt nicht auf das Inkrafttreten der Satzung, sondern auf einen Satzungsbeschluss ab (vgl. hierzu ausführlich ebenfalls VG Gera, Urteil vom 16. Juni 2022 - 3 K 189/21 Ge - juris Rn. 41 ff.).

    Insbesondere ist nicht davon auszugehen, dass nach der thüringer Rechtslage bei Erlass der Beitragsbescheide die Abrechnung der baulichen Maßnahmen ohne jegliche zeitliche Beschränkung möglich (vgl. VG Gera, Urteil vom 16. Juni 2022 - 3 K 189/21 Ge - juris Rn. 48 f.).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22
    Wird aber aus Gründen der Kostenersparnis kein separater Kanal zur Entwässerung der Straße errichtet, muss aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität zur Ermittlung der beitragsrelevanten Kosten kein Aufwand betrieben werden, der zum Ertrag in keinem Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 8 C 112/82 - juris Rn. 18).

    Aus diesem Grund rechtfertigt es sich in der Regel, die sonstigen Kostenunterschiede zu vernachlässigen und die Straßenentwässerung sowie die Grundstücksentwässerung je zur Hälfte mit den Kosten zu belasten, die für die Herstellung der ihnen beiden dienenden Bestandteile der Regenwasserkanalisation entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 8 C 112/82 - juris Rn. 20; NiedersOVG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 245).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Auszug aus VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22
    Ihre Anlegung ist zugleich eine Verbesserung, denn mit der Trennung des Radverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs von dem Kraftfahrzeugverkehr wird die funktionale Aufteilung der Gesamtfläche der Anlage verbessert (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2022, § 8 Rn. 315 f.; NiedersOVG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 161 ff., 167).

    Aus diesem Grund rechtfertigt es sich in der Regel, die sonstigen Kostenunterschiede zu vernachlässigen und die Straßenentwässerung sowie die Grundstücksentwässerung je zur Hälfte mit den Kosten zu belasten, die für die Herstellung der ihnen beiden dienenden Bestandteile der Regenwasserkanalisation entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 8 C 112/82 - juris Rn. 20; NiedersOVG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 245).

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