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   VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17 Ge   

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https://dejure.org/2019,27745
VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17 Ge (https://dejure.org/2019,27745)
VG Gera, Entscheidung vom 26.08.2019 - 1 K 1283/17 Ge (https://dejure.org/2019,27745)
VG Gera, Entscheidung vom 26. August 2019 - 1 K 1283/17 Ge (https://dejure.org/2019,27745)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Wird der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, ergibt sich daraus regelmäßig kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens; der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 -, juris m. w. N.).

    Der Dienstherr ist insoweit verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen, zu gewichten und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 -, juris m. w. N.).

    Rechtsfehler können sich aber auch auf das der Bestenauslese dienende Verfahren selbst beziehen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 -, a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17

    Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Eine Beurteilungslücke ist grundsätzlich auch bei Anlassbeurteilungen zu vermeiden (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 - und Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 - VG Lüneburg, Urteil vom 10. September 2003 - 1 A 253/01 - jeweils zitiert nach juris).

    Nur so ist gewährleistet, dass etwaige Leistungsschwankungen des Beamten während seines dienstlichen Werdeganges in positiver wie negativer Hinsicht erfasst werden können und dementsprechend ein aussagekräftiges Bild über seine Leistungsentwicklung abgegeben werden kann (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 -, a. a. O.).

    Ergänzend ist auszuführen, dass sich vorliegend angesichts desselben Stichtags der letzten Regelbeurteilung des Klägers und des Beigeladenen auch nicht das Problem einer fehlenden Vergleichbarkeit einer an den Regelbeurteilungsstichtag anknüpfenden Anlassbeurteilung stellt, die Beurteilungszeiträume vielmehr auch dann vollständig deckungsgleich wären (vgl. hierzu etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Der Dienstherr hat im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen, dass seine Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, jeweils zitiert nach juris).

    Dies ist mit dem von § 51 Abs. 1 ThürLbV i. V. m. § 54 ThürLaufbG intendierten Zweck nicht zu vereinbaren, da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 704/01 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 - jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2009 - 1 B 1821/08

    Besetzung der Stelle eines JOAmtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in; Anspruch auf

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Bewirbt sich ein Beamter um ein Beförderungsamt bzw. einen Beförderungsdienstposten, ist der Beurteilungszeitraum im Regelfall dahin zu bestimmen, dass er die Zeit seit der letzten Regelbeurteilung bzw. - wenn der Beamte seitdem schon einmal befördert worden ist - die Zeit seit der letzten Beförderung umfassen muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 B 1821/08 - VG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2004 - 2 K 3494/01 - jeweils zitiert nach juris).

    Darüber hinaus wird auch dann eine Beurteilungslücke als vertretbar angesehen, wenn der ohne eine Beurteilungslücke in den Blick zu nehmende Zeitraum von seiner Länge her aus dem üblichen Zeitraum einer periodischen Beurteilung fallen würde (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 B 1821/08 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Der Dienstherr hat im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen, dass seine Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Wesentliche Grundlage für den erforderlichen aktuellen Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten sind neben dem Inhalt der Personalakten insbesondere hinreichend aktuelle, zwischen den Beteiligten vergleichbare Beurteilungen (Thüringer OVG, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Dieser Würdigung steht nicht die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen (vgl. Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 25 f. und Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 B 106.11 - juris Rn. 13; vgl. auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 2 EO 547/17 -, juris Rn. 46), wonach es sich bei der Negativmitteilung an den unterlegenen Bewerber grundsätzlich nicht um einen Verwaltungsakt handelt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Danach ist in einem Verfahren, das die Verleihung eines anderen Amtes betrifft, der Streitwert die Hälfte der Summe der für das laufende Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen und von Bezügebestandteilen, die vom Familienstand oder von Unterhaltsverpflichtungen abhängig sind (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17

    Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    Damit hat er für den Kläger als Empfänger des Schreibens bereits von seiner Form her deutlich zu erkennen gegeben, dass er sein Schreiben als die Bekanntgabe einer verbindlichen Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um die ausgeschriebenen Stellen verstanden wissen wollte (so auch: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - OVG 4 S 33.17 -, juris).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter

    Auszug aus VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17
    War die Auswahlentscheidung zugunsten des Mitbewerbers rechtswidrig, so kann sie neu getroffen, durch eine andere Auswahlentscheidung ersetzt und gegebenenfalls die Übertragung des Dienstpostens auf den Mitbewerber rückgängig gemacht so- wie der Beförderungsdienstposten anderweitig besetzt werden (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 EO 228/08 -, und Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 2 EO 457/14 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 5 ME 116/14

    Endrundgehalt als maßgeblicher Bezugspunkt einer Streitwertberechnung

  • OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Arithmetisierungsverbot in einem

  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 2 EO 457/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Auswahl nach den bekleideten Dienstposten und

  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - 1 A 499/09

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters wegen fehlender Betrachtung

  • VG Lüneburg, 10.09.2003 - 1 A 253/01

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Rechtsschutzbedürfnis

  • OVG Thüringen, 16.10.2012 - 2 KO 466/12

    Richtwerte für Verhältnis der Gesamtnoten bei dienstlichen Beurteilungen von

  • VG Meiningen, 26.01.2009 - 1 K 497/06

    Recht der Landesbeamten; Zum Prüfungsmaßstab des Gerichts bei Klagen gegen

  • VG Düsseldorf, 02.03.2004 - 2 K 3494/01

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Eingeschränkte gerichtlicheÜberprüfung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 6 B 1112/17

    Bestimmung des Zeitraums einer dienstlichen Anlassbeurteilung im Wege der

  • VG Wiesbaden, 20.05.2022 - 3 L 161/21

    Konkurrentenstreitverfahren: Fehlerhafte Bewerberauswahl bei Dienstpostenvergabe

    Die fachlichen Leistungen und die Befähigung der Antragstellerin und der Beigeladenen liegen für den Beurteilungszeitraum vor der im vorliegenden Verfahren erstellten Anlassbeurteilung weitgehend im Dunkeln; dies entgegen dem Gebot, Beurteilungslücken zu vermeiden (OVG Koblenz, Beschl. v. 14.09.2017 - 2 B 11352/17 -, juris Rn. 26ff m.w.N.; zu einem ähnlich gelagerten Fall VG Gera, Urt. v. 26.08.2019 - 1 K 1283/17 Ge - beck-online).

    Bereits das Unterlassen eines "Lückenschlusses" zur letzten Beurteilung stellt sich als rechtswidrig dar (OVG Koblenz, Beschl. v. 14.09.2017 - 2 B 11352/17 -, juris Rn. 26ff m.w.N.; zu einem ähnlich gelagerten Fall VG Gera, Urt. v. 26.08.2019 - 1 K 1283/17 Ge - beck-online).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 1 B 286/23

    Hinreichende Aktualität einer zu einem bestimmten Stichtag erstellten

    vgl. etwa OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, juris, Rn. 19, VG Gera, Urteil vom 26. August 2019 - 1 K 1283/17 -, juris, Rn. 36, m. w. N., und VG Meiningen, Beschluss vom 21. August 2020 - 1 E 1460/19 -, juris, Rn. 31.
  • VG Meiningen, 21.08.2020 - 1 E 1460/19

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs wegen Zugrundelegung unzutreffender,

    Daneben hänge der Beurteilungszeitraum auch vom Beurteilungsanlass ab (vgl. VG Düsseldorf, U. v. 02.03.2004 - 2 K 3494/01 -, juris, Rdnr. 52; im Anschluss daran VG Gera, U. v. 26.08.2019 - 1 K 1283/17 -, juris, Rdnr. 38).
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