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   VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20 Ge   

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https://dejure.org/2020,30744
VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20 Ge (https://dejure.org/2020,30744)
VG Gera, Entscheidung vom 30.09.2020 - 2 K 468/20 Ge (https://dejure.org/2020,30744)
VG Gera, Entscheidung vom 30. September 2020 - 2 K 468/20 Ge (https://dejure.org/2020,30744)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.117

    Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Insoweit könne auf die Entscheidung des BayVGH vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117 verwiesen werden.

    Das Gesetz will lediglich die Mitarbeit sonst nicht vertretener kleiner Gruppierungen in den Ausschüssen ermöglichen, nicht aber die Basis ohnehin vertretener Parteien oder Wählergruppen verstärken." (BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, zitiert nach juris, Rn. 43; ebenso Uckel/Dressel/Noll, Kommunalrecht in Thüringen, Stand: 01.02.20, § 27 ThürKO Rn. 5.1; Rücker u. a., Kommunalverfassungsrecht Thüringen, Stand: Feb.

    Anspruch einer Fraktion auf Zuteilung eines Ausschusssitzes vorrangig vor einer Ausschussgemeinschaft verneint (BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, zitiert nach juris Rn. 41 und 45).

    Die Geschäftsordnung ist internes, temporäres Recht, über das jeder Kreistag in jeder Wahlperiode neu entscheiden kann und ggf. auch muss (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, juris Rn. 49).

    Kontinuität der Ausschussbesetzung ist aber selbst innerhalb einer Wahlperiode kein eigenständiger Wert (BayVGH, Urteil vom 17. März 2004 - 4 BV 03.117, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Zu diesem sogenannten Grundsatz der Spiegelbildlichkeit hat das BVerwG (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03, zitiert nach juris, Rn. 13 ff.) Folgendes ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188 ) muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestags ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln.

    Diese Beschränkung, die für jeden Ausschuss gesondert zu prüfen ist, beruht auf dem Gedanken, dass anderenfalls das Leitbild vom Ausschuss als dem verkleinerten Abbild des Plenums entscheidend in Frage gestellt und das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip missachtet wäre (vgl. BVerwG vom 10.12.2003 Az. 8 C 18.03).

    Das BVerwG (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03) ist grundsätzlich von einem Verbot der Durchführung einer Wahl mittels Zählgemeinschaften ausgegangen.

  • BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08

    Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Dieser Grundsatz schützt den "Anspruch ... jeder von den Mitgliedern einer Gemeindevertretung gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung" (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08, zitiert nach juris, Rn. 22).

    In seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08 (zitiert nach juris, Rn. 22) führt das BVerwG weiter aus: "Der verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz schützt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung.

    Gleiches fordert das BVerwG (Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08, zitiert nach juris Rn. 26 ff.) indem es feststellt, dass im Sinne optimaler praktischer Konkordanz jedes der beiden konkurrierenden Gebote durch das andere nur soweit eingeschränkt werden darf, wie es zu dessen Verwirklichung im konkreten Fall erforderlich ist.

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O.).

    beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Aus diesem Grund haben die einzelnen Fraktionen Anspruch auf Berücksichtigung bei der Ausschussbesetzung nach Maßgabe ihrer jeweiligen Mitgliederzahl (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - a.a.O.).

    beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442

    Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    In seiner Entscheidung vom 7. August 2020 (4 CE 20.1442, zitiert nach juris, Rn. 30 ff.) hat er von seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich Abstand genommen und entschieden, dass eine Ausschussgemeinschaft nur dann einen Sitz zu Lasten einer Fraktion beanspruchen könne, wenn diese Fraktion damit nicht ihren einzigen Sitz im Ausschuss verliere.
  • VGH Bayern, 07.09.1994 - 4 CE 93.1567
    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Diese Bestimmung, die auch für den Sozialhilfeausschuss (Art. 1 Abs. 2 AGBSHG) und für den Umweltausschuss (Art. 29 Abs. 1 Satz 3 LKrO) Anwendung findet, ist einschränkend zu verstehen und lässt nur den Zusammenschluss von sog. Einzelgängern oder solchen Fraktionen oder Gruppen zu, die ohne einen Zusammenschluss keinen Sitz im Ausschuss erhalten würden (vgl. BayVGH vom 26.11.1954 VGH n.F. 8, 5/9 ff., vom 7.10.1983 BayVBl 1984, 77/79 und vom 7.9.1994 BayVBl 1995, 117/118).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Zu diesem sogenannten Grundsatz der Spiegelbildlichkeit hat das BVerwG (Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03, zitiert nach juris, Rn. 13 ff.) Folgendes ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188 ) muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestags ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln.
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.858

    Besetzung der Kreisausschüsse; Übertritt zu einer anderen Fraktion;

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    1/2149 vom 15. April 1993 sowie eine Entscheidung des BayVGH vom 28. September 2009 - 4 ZB 09.858.
  • VG Gera, 04.11.2015 - 2 K 42/15

    Anspruch eines Bürgermeisters auf Entlastung des Haushalts; unrechtmäßige

    Auszug aus VG Gera, 30.09.2020 - 2 K 468/20
    Statthafte Klageart ist die in kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich zulässige allgemeine Leistungsklage, § 43 Abs. 2 VwGO (vgl. VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 K 42/15 Ge; OVG Weimar, Beschluss vom 30. September 1999 - 3 EO 790/98).
  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3224

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen in kommunalen Vertretungskörperschaften

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich das Gericht an (vgl. ebenfalls VG Ansbach, B.v. 25.9.2020 - AN 4 E 20.01670 - Rn. 52; B.v. 15.1.2021 - AN 4 E 20.02678 - juris Rn. 34; VG Gera, U.v. 30.9.2020 - 2 K 468/20 Ge - juris Rn. 47).

    Denn den kommunalen Organen verbleibt im Rahmen ihres Organisationsermessens grundsätzlich ein ausreichender Spielraum, die Zusammensetzung der Ausschüsse - sei es durch die Wahl eines anderen Berechnungsverfahrens oder die Änderung der Zahl der Ausschusssitze - soweit nicht gesetzlich festgelegt - so zu gestalten, dass im Sinne optimaler praktischer Konkordanz ein angemessener Ausgleich des zwischen dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit und dem Recht auf Bildung einer Ausschussgemeinschaft geschaffen wird (vgl. VG Gera, U.v. 30.9.2020 - 2 K 468/20 Ge - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen

    Die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, mittels eines Zusammenschlusses von Kreisräten gemeinsame Vertreter in die Ausschüsse zu entsenden, darf nicht zur Folge haben, dass eine größere Fraktion oder Gruppe aus den Ausschüssen vollständig verdrängt wird (BayVGH, B.v. 7.8.2020 - 4 CE 20.1442 - BayVBl 2020, 743 Rn. 31 ff.; B.v. 26.10.2020 - 4 CE 20.2238 - BayVBl 2021, 387 Rn. 25; ebenso VG Gera, U.v. 30.9.2020 - 2 K 468/20 Ge - juris Rn. 45 ff.; M. Wolff in BeckOK KommR, Stand 1.8.2022, GO, Art. 33 Rn. 9; Wachsmuth in PdK, GO, Art. 33 Erl.
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