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   VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13.GI.B   

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https://dejure.org/2015,11636
VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13.GI.B (https://dejure.org/2015,11636)
VG Gießen, Entscheidung vom 11.03.2015 - 21 K 1976/13.GI.B (https://dejure.org/2015,11636)
VG Gießen, Entscheidung vom 11. März 2015 - 21 K 1976/13.GI.B (https://dejure.org/2015,11636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    2005/36/EG Art 5 Abs 3 Richtlinie, 2005/36/EG Art 6 Abs 1 Richtlinie, für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen § 12 Berufsordnung, für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen § 27 Berufsord... nung, § 3 Abs 1 Hessisches Heilberufsgesetz, § 3 Abs 3 Hessisches Heilberufsgesetz, § 49 Hessisches Heilberufsgesetz, Art 56 AEUV, Art 57 AEUV, Art 12 GG, § 6 Abs 2 GOÄ
    Ärztliches Berufsrecht und europarechtliche Dienstleistungsfreiheit (bei vorübergehender und gelegentlicher Ausübung des Arztberufs im Aufnahmemitgliedstaat)

  • IWW

    2005/36/EG Art 5 Abs 3 Richtlinie 2005/36/EG Art 6 Abs 1 Richtlinie für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen § 12 Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen; § 27 Berufsordnu... ng Heilberufsgesetz § 3 Abs 1 Hessisches Heilberufsgesetz § 3 Abs 3 Hessisches Heilberufsgesetz § 49 Hessisches Art 56 AEUV Art 57 AEUV Art 12 GG § 6 Abs 2 GOÄ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztliches Berufsrecht und europarechtliche Dienstleistungsfreiheit (bei vorübergehender und gelegentlicher Ausübung des Arztberufs im Aufnahmemitgliedstaat)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.09.2013 - C-475/11

    Konstantinides - Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der

    Auszug aus VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13
    Folglich seien weder die Vorgaben für die Honorarbemessung noch das Verbot berufswidriger Werbung durch Ärzte berufsständische Regeln in unmittelbarem und speziellem Zusammenhang mit den Berufsqualifikationen für den Zugang zu dem betreffenden reglementierten Beruf (EuGH, Urteil vom 12. September 2013 - C-475/11 -, amtlicher Umdruck, Rdnrn. 33, 34, 36, 39, 40).

    Wenn ein gewisser Spielraum für die Bestimmung des Preises der Dienstleistung besteht - so der Generalanwalt Cruz Villalon in seinen Schlussanträgen in dieser Sache - und es sich um eine hochspezialisierte Leistung handelt, die von einem Berufsangehörigen aus einem anderen Mitgliedstaat erbracht wird, muss gewährleistet sein, dass solche Dienstleistungserbringer, die sich im Rahmen des ihnen von den Vorschriften der Kammer eingeräumten Ermessens bewegen, keinen Verfahren ausgesetzt werden, die für sie nachteilig sind und ihre Rechte beschränken und sie letztendlich davon abhalten, sich in den Aufnahmestaat zu begeben (Schlussanträge in der Rechtssache C-475/11, Rdnr. 48).

    Die Vorschrift verbietet nicht die Werbung für ärztliche Dienstleistungen an sich, sondern verlangt, dass der Inhalt einer solchen Werbung nicht berufswidrig ist (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 12. September 2013 - C-475/11 -, amtlicher Umdruck, Rdnr. 55).

    Deshalb - so die Stellungnahme - müssen die Informationen, die der Patient vom Arzt erhält, zutreffend und klar sein, denn anderenfalls werde die Freiheit der Arztwahl ernsthaft gefährdet (Erklärungen des Königreichs Spanien - Rechtssache C-475/11, Randnr. 36).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13
    Vielmehr sind auch mit Autonomie ausgestattete Körperschaften, wie die Landesärztekammer Hessen (vgl. § 1 HeilBG), innerhalb bestimmter Grenzen zum Erlass von Eingriffsregelungen durch Satzungsrecht befugt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.07.1987 - 1 BvR 537/81 -, juris).
  • VG Gießen, 16.11.2009 - 21 K 1220/09

    Standesrechtliche Verstöße eines Arztes durch fehlerhafte Gutachtenerstellung in

    Auszug aus VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13
    Die zu verhängenden Maßnahmen im Urteilsausspruch sind demzufolge nicht nach einzelnen Verstößen aufzugliedern (ständige Rechtsprechung; vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.07.1994 - LBG 2078/89 - mit weiteren Nachweisen; Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 09.06.2009 - 21 K 4481/08.GI.B -; Urteil vom 16.11.2009 - 21 K 1220/09.GI.B -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 6t E 1060/08

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge; Voraussetzungen für die Beurteilung

    Auszug aus VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13
    Ist grundsätzlich eine die Vorschriften der GOÄ nicht beachtende Abrechnung geeignet, einen Verstoß gegen die Berufspflichten zu begründen, so stellt aber nicht jede Abweichung von einer bestmöglichen Handhabung der Abrechnungsvorschriften einen Verstoß gegen die dem Arzt obliegende Berufspflicht dar (vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2010 - 6t E 1060/08.T -, juris Rdnr. 56).
  • VG Gießen, 02.08.2011 - 21 K 1604/10

    Vorlage an Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV zur Vereinbarkeit von § 3

    Auszug aus VG Gießen, 11.03.2015 - 21 K 1976/13
    Das Problem hierzu - und hier bewegt sich das Gericht auf der Linie der Erwägungen in dem Beschluss zum Vorabentscheidungsersuchen vom 2. August 2011 (21 K 1604/10.GI.B) - liegt darin, dass die GOÄ, deren Anwendung § 12 Berufsordnung vorschreibt, für die konkrete ärztliche Dienstleistung keine Abrechnungsziffer vorhält.
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