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   VG Gießen, 22.03.2018 - 8 N 1539/18.GI   

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https://dejure.org/2018,6473
VG Gießen, 22.03.2018 - 8 N 1539/18.GI (https://dejure.org/2018,6473)
VG Gießen, Entscheidung vom 22.03.2018 - 8 N 1539/18.GI (https://dejure.org/2018,6473)
VG Gießen, Entscheidung vom 22. März 2018 - 8 N 1539/18.GI (https://dejure.org/2018,6473)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stadt Wetzlar Zwangsgeld angedroht: Stadt soll zu Überlassung von Halle an NPD gezwungen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zwangsgeld gegen die Stadt Wetzlar zur Überlassung der Stadthalle an die NPD für eine Veranstaltung am 24.03.2018 verhängt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Gießen, 23.03.2018 - 4 L 1572/18

    Auseinandersetzung um Wahlkampfveranstaltung der NPD in Wetzlar geht weiter

    Auszug aus VG Gießen, 22.03.2018 - 8 N 1539/18
    Beschluss vom 23. März 2018, 4 L 1572/18.GI.
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 8 K 2064/18

    Zur Pflicht zur Befolgung gerichtlicher Entscheidungen; Anspruch einer Partei auf

    Am 20.03.2018 beantragte der Bevollmächtigte des Klägers, gegenüber der Beklagten zur Durchsetzung der ihr in der einstweiligen Anordnung vom 20.12.2017 auferlegten Verpflichtung gemäß § 172 VwGO die Vollstreckung zu verfügen (Az.: 8 N 1539/18.GI).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren nebst übersandtem Verwaltungsvorgang (drei Ordner), der Gerichtsakte zum Verfahren 8 L 9187/17.GI (Az. zweite Instanz: 8 B 23/18 ) nebst dort übersandtem Verwaltungsvorgang (ein Hefter) sowie der Gerichtsakten zu den Verfahren 8 N 1539/18.GI (Az.: zweite Instanz: 8 E 555/18 ), 8 N 1590/18.GI und 4 L 1572/18.GI (Az. zweite Instanz: 8 B 567/18) verwiesen.

  • VGH Hessen, 23.03.2018 - 8 E 555/18

    Überlassung der Stadthalle Wetzlar an NPD: Zwangsgeldandrohung rechtmäßig

    Die Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. März 2018 - 8 N 1539/18.GI - wird zurückgewiesen.
  • VG Gießen, 23.03.2018 - 4 L 1572/18

    Auseinandersetzung um Wahlkampfveranstaltung der NPD in Wetzlar geht weiter

    In dem gestern ergangen Beschluss 8 N 1539/18.GI hat die Stadt Wetzlar Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.
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