Rechtsprechung
VG Gießen, 22.03.2018 - 8 N 1539/18.GI |
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Stadt Wetzlar Zwangsgeld angedroht: Stadt soll zu Überlassung von Halle an NPD gezwungen werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zwangsgeld gegen die Stadt Wetzlar zur Überlassung der Stadthalle an die NPD für eine Veranstaltung am 24.03.2018 verhängt
Verfahrensgang
- VG Gießen, 20.12.2017 - 8 L 9187/17
- VGH Hessen, 23.02.2018 - 8 B 23/18
- VG Gießen, 22.03.2018 - 8 N 1539/18.GI
- VGH Hessen, 23.03.2018 - 8 E 555/18
- BVerfG, 24.03.2018 - 1 BvQ 18/18
- VG Gießen, 03.09.2019 - 8 K 2064/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Gießen, 23.03.2018 - 4 L 1572/18
Auseinandersetzung um Wahlkampfveranstaltung der NPD in Wetzlar geht weiter
Auszug aus VG Gießen, 22.03.2018 - 8 N 1539/18
Beschluss vom 23. März 2018, 4 L 1572/18.GI.
- VG Gießen, 03.09.2019 - 8 K 2064/18
Zur Pflicht zur Befolgung gerichtlicher Entscheidungen; Anspruch einer Partei auf …
Am 20.03.2018 beantragte der Bevollmächtigte des Klägers, gegenüber der Beklagten zur Durchsetzung der ihr in der einstweiligen Anordnung vom 20.12.2017 auferlegten Verpflichtung gemäß § 172 VwGO die Vollstreckung zu verfügen (Az.: 8 N 1539/18.GI).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren nebst übersandtem Verwaltungsvorgang (drei Ordner), der Gerichtsakte zum Verfahren 8 L 9187/17.GI (Az. zweite Instanz: 8 B 23/18 ) nebst dort übersandtem Verwaltungsvorgang (ein Hefter) sowie der Gerichtsakten zu den Verfahren 8 N 1539/18.GI (Az.: zweite Instanz: 8 E 555/18 ), 8 N 1590/18.GI und 4 L 1572/18.GI (Az. zweite Instanz: 8 B 567/18) verwiesen.
- VGH Hessen, 23.03.2018 - 8 E 555/18
Überlassung der Stadthalle Wetzlar an NPD: Zwangsgeldandrohung rechtmäßig
Die Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. März 2018 - 8 N 1539/18.GI - wird zurückgewiesen. - VG Gießen, 23.03.2018 - 4 L 1572/18
Auseinandersetzung um Wahlkampfveranstaltung der NPD in Wetzlar geht weiter
In dem gestern ergangen Beschluss 8 N 1539/18.GI hat die Stadt Wetzlar Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.