Rechtsprechung
VG Greifswald, 20.09.2022 - 4 A 882/18 HGW |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- VG Bremen, 07.08.2023 - 4 K 2075/22
Irak: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
Für ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist erforderlich, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, das heißt, dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach Rückkehr des Ausländers droht (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 20.09.2022 - 4 A 882/18 HGW -, Rn. 23, juris mwN).