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   VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19   

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VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19 (https://dejure.org/2022,31472)
VG Halle, Entscheidung vom 01.07.2022 - 3 A 125/19 (https://dejure.org/2022,31472)
VG Halle, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - 3 A 125/19 (https://dejure.org/2022,31472)
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  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19
    Bei der Einschätzung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt dem Staat ein weites Ermessen zu (vgl. zur IHK-Pflichtmitgliedschaft: BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12 - juris Rn. 87 f.).

    Insofern sind die Aufgaben der Vertretung der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem Staat und der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12 - juris Rn. 89).

    Zwar schützt Art. 2 Abs. 1 GG auch davor, zu einem Kammerbeitrag herangezogen zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist (vgl. zu IHK-Beitrag: BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 1 BvR 2222/12 - juris Rn. 81).

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19
    Die Zwangsmitgliedschaft in einer berufsständischen Körperschaft ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, weil sie nicht eine reine Interessenvertretung für ihre Mitglieder betreibt, sondern auch öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Staat auf diese Weise entlastet wird (vgl. zur IHK-Pflichtmitgliedschaft: BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 - juris).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19
    Das Auffanggrundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist nicht verletzt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1998 - 1 C 32.97 - juris).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 20.09

    Äußerung; Erklärung; Stellungnahme; Industrie- und Handelskammer;

    Auszug aus VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19
    Außerdem kommt die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Aufgabenüberschreitungen in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20.09 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79

    Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift

    Auszug aus VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die Pflichtmitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände von ihrem Verband die Einhaltung der Grenzen, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind, durch Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1981 - 5 C 53.79 - juris Rn. 11, 115; Schöbener, in: Kluth, Handbuch des Kammerrechts, 3. Auflage 2020, § 14 Rn. 97 ff.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2012 - 1 K 1652/08

    Darlegungslast und Feststellungslast beim Absehen des Widerrufs der Bestellung

    Auszug aus VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19
    Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt durch Urteil vom 14. Juni 2012 (Az.: 1 K 1652/08) ab.
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