Rechtsprechung
   VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50839
VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17 HAL (https://dejure.org/2018,50839)
VG Halle, Entscheidung vom 05.11.2018 - 1 A 271/17 HAL (https://dejure.org/2018,50839)
VG Halle, Entscheidung vom 05. November 2018 - 1 A 271/17 HAL (https://dejure.org/2018,50839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 4, AsylG § 4 Abs. 1, AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, EMRK Art. 3, RL 2011/95/EU Art. 7 Abs. 2
    Afghanistan, alleinstehender junger Mann, nichtstaatliche Verfolgung, subsidiärer Schutz, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, interner Schutz, Existenzgrundlage, Schutzfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Das Gericht muss aufgrund einer hinreichenden Tatsachengrundlage die volle Überzeugung von der Wahrheit des von dem Schutzsuchenden geschilderten Sachverhalts erlangen (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; dazu auch BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 - juris, Rn. 18 ff. und vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; ferner Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 [Qualifikationsrichtlinie]), wobei für diese Überzeugungsbildung wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Schutzsuchender bezüglich der Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, nicht die volle Beweiserhebung notwendig, sondern die Glaubhaftmachung ausreichend ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 22).

    Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine widerlegbare tatsächliche Vermutung ein, dass sich frühere Verfolgungshandlungen und Bedrohungslagen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden ( vgl. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011//95/EU vom 13. Dezember 2011; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 21), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (vgl. BVerwG - Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - juris, Rn. 14; Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Das Gericht muss aufgrund einer hinreichenden Tatsachengrundlage die volle Überzeugung von der Wahrheit des von dem Schutzsuchenden geschilderten Sachverhalts erlangen (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; dazu auch BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 - juris, Rn. 18 ff. und vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; ferner Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 [Qualifikationsrichtlinie]), wobei für diese Überzeugungsbildung wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Schutzsuchender bezüglich der Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, nicht die volle Beweiserhebung notwendig, sondern die Glaubhaftmachung ausreichend ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 22).

    Hierzu gehört, dass der Ausländer zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung abgibt, die geeignet ist, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 321.85 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; vgl. auch Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011).

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Das Gericht muss aufgrund einer hinreichenden Tatsachengrundlage die volle Überzeugung von der Wahrheit des von dem Schutzsuchenden geschilderten Sachverhalts erlangen (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; dazu auch BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 - juris, Rn. 18 ff. und vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; ferner Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 [Qualifikationsrichtlinie]), wobei für diese Überzeugungsbildung wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Schutzsuchender bezüglich der Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, nicht die volle Beweiserhebung notwendig, sondern die Glaubhaftmachung ausreichend ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 22).

    Hierzu gehört, dass der Ausländer zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung abgibt, die geeignet ist, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 321.85 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; vgl. auch Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Als Kriterien für die Bewertung des Minimums können beispielsweise die Art der Behandlung oder Bestrafung, der Zusammenhang, in dem sie erfolgte, ihre zeitliche Dauer, ihre psychische und physische Wirkung oder je nach Fall auch Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers herangezogen werden (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - 29217/12, Tarakhel / Switzerland, Rn. 94; Q., in: Q. / Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 4 AsylG Rn. 11 - beck-online).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht aller Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann und aufgrund dessen eine Rückkehr in das Heimatland als unzumutbar einzuschätzen ist (vgl.BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 32; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. September 2016 - 9 LB 100/15 - juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Die Frage, wann von einem Schutzsuchenden "vernünftigerweise erwartet werden kann", dass er sich in einem verfolgungsfreien Landesteil niederlässt, hat das Bundesverwaltungsgericht dahingehend präzisiert, dass der Maßstab der Zumutbarkeit über das Fehlen einer für die Feststellung von Abschiebungshindernissen beachtlichen existenziellen Notlage hinausgehe (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - juris, Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2018 - A 11 S 1753/18 - juris, Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Juni 2016 - 13 A 1882/15.A - juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine widerlegbare tatsächliche Vermutung ein, dass sich frühere Verfolgungshandlungen und Bedrohungslagen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden ( vgl. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011//95/EU vom 13. Dezember 2011; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 21), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (vgl. BVerwG - Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - juris, Rn. 14; Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Das Gericht muss aufgrund einer hinreichenden Tatsachengrundlage die volle Überzeugung von der Wahrheit des von dem Schutzsuchenden geschilderten Sachverhalts erlangen (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; dazu auch BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 - juris, Rn. 18 ff. und vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; ferner Art. 4 Abs. 1, 2 und 5 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 [Qualifikationsrichtlinie]), wobei für diese Überzeugungsbildung wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Schutzsuchender bezüglich der Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, nicht die volle Beweiserhebung notwendig, sondern die Glaubhaftmachung ausreichend ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine widerlegbare tatsächliche Vermutung ein, dass sich frühere Verfolgungshandlungen und Bedrohungslagen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden ( vgl. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011//95/EU vom 13. Dezember 2011; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 21), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (vgl. BVerwG - Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - juris, Rn. 14; Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher

    Auszug aus VG Halle, 05.11.2018 - 1 A 271/17
    Ein verfolgungssicherer Ort bietet erwerbsfähigen Personen eine wirtschaftliche Lebensgrundlage etwa dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem angemessenen Lebensunterhalt Erforderliche erlangen können (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15

    Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 13 A 1882/15

    Anforderungen an die Annahme einer internen Schutzalternative im Sinne des Art. 8

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18

    Entscheidungserhebliche Abweichung hinsichtlich allgemeiner

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht