Rechtsprechung
VG Halle, 15.06.2021 - 1 B 210/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Halle, 15.06.2021 - 1 B 210/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2021 - 2 M 89/21
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2021 - 2 M 89/21
Anspruch auf Duldung aus rechtlichen Gründen; Anforderungen an das …
Am 3. Juni 2021 beantragte die Antragstellerin im Verfahren 1 B 210/21 HAL bei dem Verwaltungsgericht, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO zu verpflichten, ihr eine Duldung gemäß § 60a AufenthG aus rechtlichen Gründen zu erteilen, hilfsweise, die Antragsgegnerin zu verpflichten, zuzusichern, dass sie bis zu einer Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht abgeschoben werde.Mit Beschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 210/21 HAL - hat das Verwaltungsgericht die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO verpflichtet, der Antragstellerin eine Duldung gemäß § 60a AufenthG aus rechtlichen Gründen zu erteilen.