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   VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21   

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https://dejure.org/2021,10293
VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21 (https://dejure.org/2021,10293)
VG Halle, Entscheidung vom 22.02.2021 - 4 A 5/21 (https://dejure.org/2021,10293)
VG Halle, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 4 A 5/21 (https://dejure.org/2021,10293)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Halle, 28.01.2019 - 4 A 31/17

    Abgabepflichtiger für eine Abwasserabgabe für das Einleiten von Abwasser

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Zwar ist davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis vom 19. September 2002 in der Fassung der Änderung vom 4. Februar 2013 die Klägerin berechtigte und verpflichtete (vgl. hierzu VG Halle, Urteil vom 28. Januar 2019, 4 A 31/17 HAL, juris).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des erkennenden Gerichtes im Urteil vom 28. Januar 2019 verwiesen, die sich die Kammer auch für dieses Verfahren zu eigen macht (4 A 31/17 HAL, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Offen bleiben kann dabei, ob die streitgegenständlichen Anordnung des Verschlusses der Einleitstelle in den Roßbacher Hauptgraben im Hinblick auf die damit verbundene dauerhafte oder jedenfalls längerfristige Unterbindung von Einleitungen in den Roßbacher Hauptgraben als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist, so dass als maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage - abweichend von der sonst für Anfechtungsklagen geltenden Regel - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen wäre (VGH BW, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 70) oder ob die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist, weil sich die Anordnung des Verschlusses der Einleitstelle an sich in einem einmaligen Gebot erschöpft und damit keinen Dauerverwaltungsakt darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992, Az. 4 B 161/92 - NVwZ 1993, 476).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Offen bleiben kann dabei, ob die streitgegenständlichen Anordnung des Verschlusses der Einleitstelle in den Roßbacher Hauptgraben im Hinblick auf die damit verbundene dauerhafte oder jedenfalls längerfristige Unterbindung von Einleitungen in den Roßbacher Hauptgraben als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist, so dass als maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage - abweichend von der sonst für Anfechtungsklagen geltenden Regel - auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen wäre (VGH BW, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 70) oder ob die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist, weil sich die Anordnung des Verschlusses der Einleitstelle an sich in einem einmaligen Gebot erschöpft und damit keinen Dauerverwaltungsakt darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992, Az. 4 B 161/92 - NVwZ 1993, 476).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Diese Unterlassung ist zwar an sich nicht erlaubnisfähig, berechtigt jedoch die zuständige Behörde, hier also den Beklagten, mit den Mitteln der Gewässeraufsicht einzuschreiten (vgl. Czychowski/ Reinhardt, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, IV C 44.69, ZfW 1974, 296 (301)).
  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 8 CS 11.1380

    Formelle Illegalität der Gewässerbenutzung

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Für das gewässeraufsichtliche Einschreiten nach § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG genügt dabei grundsätzlich die formelle Illegalität des der Wasserwirtschaftsordnung zuwiderlaufenden Verhaltens, wie etwa die Benutzung eines Gewässers ohne die dafür nach § 8 Abs. 1 WHG erforderliche Erlaubnis oder Bewilligung (vgl. BayVGH vom 27. Oktober 2011 Az.: 8 CS 11.1380 - juris; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, RdNr. 42 f. zu § 100; Gößl in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand Januar 2021, RdNr. 73 zu § 100).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13

    Erteilung und Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Einleiter

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Bei einer Einleitung über einen Kanal ist danach Einleiter derjenige, der im maßgeblichen Zeitpunkt die Sachherrschaft über die Anlage hat, mit der die eingeleiteten Stoffe dem Gewässer zugeführt werden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2015, 2 L 119/13, juris Rn.10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Eine Frist ist nur dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 2 S 14.17 -, juris Rn. 21; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06

    Auskunftsverlangen der Bauaufsichtsbehörde an Eigentümer, Pächter zu benennen

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Die Ordnungsbehörde hat die Pflicht, ermessensgerecht unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte zwischen den in Betracht kommenden Störern auszuwählen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 2 S 14.17

    Inhalt der Nutzungsuntersagung an einen vermietenden Eigentümer; Einordnung eines

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Eine Frist ist nur dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 2 S 14.17 -, juris Rn. 21; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 294/09

    Abwasserabgabe, Pacht, Sachherrschaft, ergänzende Vertragsauslegung, planwidrige

    Auszug aus VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21
    Allerdings kann sich aus privatrechtlichen Verträgen oder sonstigen Besitz- oder Nutzungsverhältnissen Abweichendes ergeben, insbesondere bei privatrechtlicher Übertragung des vollen, die eigene Sachherrschaft ausschließenden Nutzungsrechts an einen Dritten (SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 5 A 294/09 - Juris Rn. 8 m.w.N.).
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