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   VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21   

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VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21 (https://dejure.org/2021,4161)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2021 - 7 E 73/21 (https://dejure.org/2021,4161)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2021 - 7 E 73/21 (https://dejure.org/2021,4161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 14 Abs 1 EGV 178/2002, Art 138 Abs 1 EUV 2017/625, § 39 Abs 7 Nr 1 LFGB, Art 14 Abs 2 Buchst a EGV 178/2002
    1. Für die Anwendung des § 39 Abs. 7 Nr. 1 LFGB kommt es nicht auf die tatsächliche Gesundheitsschädlichkeit der betroffenen Ware im Sinne des Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a der VO (EG) Nr. 178/2002 an, sondern es ist maßgeblich, dass die gegenständliche Verfügung den ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 05.09.2011 - 5 Bs 139/11

    LFBG § 39 Abs 7 Nr 1 gilt Überlagerung oder Verdrängung durch Europarecht;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21
    Dabei kommt es für die Anwendbarkeit des § 39 Abs. 7 Satz 1 LFGB, anders als die Antragstellerin meint, nicht auf die tatsächliche Gesundheitsschädlichkeit der betroffenen Ware im Sinne des Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a der VO (EG) Nr. 178/2002 an, sondern es ist maßgeblich, dass die gegenständliche Verfügung den Schutz der Gesundheit zum Zweck hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.9.2011, 5 Bs 139/11, juris Rn. 12 ff.).

    Auf dieser Grundlage können Einwände gegen die Annahme der Gesundheitsschädlichkeit seitens der Antragsgegnerin von der Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur mit dem hier für maßgeblich erachteten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, nicht aber mit einem Antrag auf Feststellung geltend gemacht werden, der eingelegte Rechtsbehelf habe kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.9.2011, 5 Bs 139/11, juris Rn. 15).

    Die Kammer teilt diesbezüglich die der Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 5. September 2011 (5 Bs 139/11, juris) zu Grunde liegende Rechtsauffassung, wonach die gesetzgeberische Entscheidung in § 39 Abs. 7 Satz 1 LFGB, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen bestimmte lebensmittelrechtliche Anordnungen keine aufschiebende Wirkung haben, auch dann gilt, wenn § 39 Abs. 2 LFGB von unmittelbar geltendem Unionsrecht überlagert oder verdrängt wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.9.2011, 5 Bs 139/11, juris Rn. 9 ff.).

  • EuGH, 17.10.2018 - C-425/17

    Günter Hartmann Tabakvertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung

    Auszug aus VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21
    Würden sie tabakhaltig sein, dann wären sie fraglos von der aktuellen Tabakrichtlinie 2014/40/EU, auf die der Verweis in Art. 2 Abs. 3 Buchst. f) der BasisVO gilt (vgl. hierzu Zipfel/Rathke, a.a.O., Rn. 220), eindeutig erfasst und je nachdem, ob sie an sich nur gekaut konsumiert werden können, untersagt (Art. 1 Buchst. c), 2 Nr. 6 und 8 der RL 2014/40/EU; EuGH, Urt. v. 17.10.2018 - C-425/17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2021 - 13 ME 580/20

    Beschwerde; Gesundheitsschädlichkeit; Lebensmittel; Nikotinbeutel;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21
    Jüngst begründet das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Lebensmitteleigenschaft von tabakfreien Nikotinbeuteln mit den nachfolgenden Erwägungen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, 13 ME 580/20, juris Rn. 22ff.):.
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21
    Selbst im Falle offener Erfolgsaussichten des Widerspruchs ergäben sich bei einer offenen Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996, 7 VR 2/96, juris Rn. 35ff.) keine Gründe, die das gesetzgeberisch vorgezeichnete, vorrangige Vollziehungsinteresse der Antragsgegnerin hinter das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin zurücktreten ließen (hierzu unter 2.).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21
    Selbst im Falle offener Erfolgsaussichten des Widerspruchs ergäben sich bei einer offenen Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996, 7 VR 2/96, juris Rn. 35ff.) keine Gründe, die das gesetzgeberisch vorgezeichnete, vorrangige Vollziehungsinteresse der Antragsgegnerin hinter das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin zurücktreten ließen (hierzu unter 2.).
  • VG Augsburg, 19.06.2020 - Au 9 S 20.847

    Lebensmittelrechtliche Anordnung des öffentlichen Rückrufs

    Auszug aus VG Hamburg, 05.03.2021 - 7 E 73/21
    Zur Begriffsbestimmung - anlässlich eines Eilrechtsschutzverfahrens hinsichtlich eines vergleichbaren Produkts - führt das Verwaltungsgericht Augsburg aus (Beschl. v. 19.6.2020, Au 9 S 20.847, juris Rn. 33ff.):.
  • VG München, 20.05.2021 - M 26b S 20.6309

    Verbot des Inverkehrbringens von sogenannten Nicotine Pouches (tabakfreie

    Im vorliegenden Fall ergibt die Auslegung, dass die von der Antragstellerin vertretene Auffassung, der Begriff der Aufnahme durch den Menschen sei gleichzusetzen mit dem Begriff des Verzehrs und setze zwingend eine Aufnahme von Stoffen in den Magen-Darm-Trakt voraus, dem unionsrechtlichen Lebensmittelbegriff des Art. 2 BasisVO nicht gerecht wird (so auch: VG Augsburg, B.v. 19.6.2020 - Au 9 S 20.847 - juris; VG Hannover, B.v. 14.12.2020 - 15 B 5597/20 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 9.2.2021 - 13 ME 580/20 - juris; VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand Juli 2020, BasisVO Art. 2 Rn. 33; a.A. Meyer/Streinz, LFGB-BasisVO, 2. Aufl 2012, BasisVO Art. 2 Rn. 6; Thomas Boch, LFGB, 8. Online-Auflage 2019, § 2 Rn. 5; Rützler in Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, Stand Juli 2020, II. Rn. 3; Meisterernst, Lebensmittelrecht, 1. Aufl. 2019, § 4 Rn. 5; Teufer in ZLR 2020, 602).

    Zusätzlich dürfte in die Risikobewertung wohl auch die bisher noch nicht thematisierte süchtig machende Wirkung nikotinhaltiger Produkte zu berücksichtigen sein (so auch VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris Rn. 41), so dass mit hinreichender Sicherheit von einer gesundheitsschädlichen Wirkung auszugehen ist.

  • VG Augsburg, 21.06.2021 - Au 9 K 20.1486

    Lebensmittelrechtliche Anordnung, Nikotinbeutel, unionsrechtlicher

    Von dem Lebensmittelbegriff des Art. 2 Abs. 1 VO (EG) 178/2002 sind gerade auch Stoffe erfasst, die nicht verzehrt werden (VG Augsburg, B.v. 19.6.2020 - Au 9 S 20.847 - juris; VG Hannover, B.v. 14.12.2020 - 15 B 5597/20 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 9.2.2021 - 13 ME 580/20 - juris; VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris; VG München, B.v. 20.5.2021 - M 26b S 20.6309 - juris; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand Nov. 2020, BasisVO Art. 2 Rn. 33; a.A. Meisterernst in Streinz/Meisterernst, BasisVO/LFGB, 1. Aufl. 2021, Art. 2 Rn. 8; Thomas Boch, LFGB, 8. Online-Auflage 2019, § 2 Rn. 5).

    Im Übrigen dürfte in der Risikobewertung auch die bislang noch nicht thematisierte süchtig machende Wirkung nikotinhaltiger Produkte zu berücksichtigen sein, sodass schon unter diesem Gesichtspunkt von einer gesundheitsschädlichen Wirkung auszugehen sein dürfte (so auch VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris Rn. 41).

  • VG Augsburg, 13.09.2021 - Au 9 K 20.2645

    Erfolglose Klage gegen lebensmittelrechtliche Untersagung von Nicotine Pouches

    Von dem Lebensmittelbegriff des Art. 2 Abs. 1 VO (EG) 178/2002 sind gerade auch Stoffe erfasst, die nicht verzehrt werden (VG Augsburg, B.v. 19.6.2020 - Au 9 S 20.847 - juris; VG Hannover, B.v. 14.12.2020 - 15 B 5597/20 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 9.2.2021 - 13 ME 580/20 - juris; VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris; VG München, B.v. 20.5.2021 - M 26b S 20.6309 - juris; Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand Nov. 2020, BasisVO Art. 2 Rn. 33; a.A. Meisterernst in Streinz/Meisterernst, BasisVO/LFGB, 1. Aufl. 2021, Art. 2 Rn. 8; Thomas Boch, LFGB, 8. Online-Auflage 2019, § 2 Rn. 5).

    Im Übrigen dürfte in der Risikobewertung auch die bislang noch nicht thematisierte süchtig machende Wirkung nikotinhaltiger Produkte zu berücksichtigen sein, sodass schon unter diesem Gesichtspunkt von einer gesundheitsschädlichen Wirkung auszugehen sein dürfte (so auch VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris Rn. 41).

  • VG München, 31.05.2023 - M 26b K 20.6308

    Tabakfreie Nikotinbeutel zum oralen Gebrauch (Nicotine, Pouches), Verbot des

    Es ist für die Einordnung von Nikotin Pouches als Lebensmittel nicht erforderlich, dass eine Aufnahme des maßgeblichen Inhaltsstoffes Nikotin im Wesentlichen oder überwiegend im Magen-Darm-Trakt erfolgt (VG Augsburg, U.v. 13.9.2021 - Au 9 K 20.2645 - juris; VG Augsburg, U.v. 21.6.2021 - Au 9 K 20.1486 - juris; VG Ansbach, U.v. 27.7.2022 - AN 14 K 20.02641 - juris; VG Hannover, B.v. 14.12.2020 - 15 B 5597/20 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 9.2.2021 - 13 ME 580/20 - juris; VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris; OVG Hamburg, B.v. 19.8.2021 - 5 Bs 56/21 - juris; Rathke in Sosnitza/Meisterernst, Lebensmittelrecht, Stand Dezember 2022, BasisVO Art. 2 Rn. 33; Rützler in Streinz/Kraus, Lebensmittelrechtshandbuch, Stand November 2022, Kap. II Rn. 4; a.A. Meyer/Streinz, LFGB-BasisVO, 2. Aufl 2012, BasisVO Art. 2 Rn. 6; Thomas Boch, LFGB, 8. Online-Auflage 2019, § 2 Rn. 5; Rützler in Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, Stand Juli 2020, II. Rn. 3; Meisterernst, Lebensmittelrecht, 1. Aufl. 2019, § 4 Rn. 5; Teufer in ZLR 2020, 602).

    Neben der toxischen Wirkung von Nikotin ist bei der Risikobewertung auch die stark süchtig machende Wirkung nikotinhaltiger Produkte zu berücksichtigen (so auch VG Hamburg, B.v. 5.3.2021 - 7 E 73/21 - juris Rn. 41), so dass mit hinreichender Sicherheit von einer gesundheitsschädlichen Wirkung auszugehen ist.

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