Rechtsprechung
   VG Hamburg, 07.01.2016 - 7 E 6767/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,36
VG Hamburg, 07.01.2016 - 7 E 6767/15 (https://dejure.org/2016,36)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07.01.2016 - 7 E 6767/15 (https://dejure.org/2016,36)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 7 E 6767/15 (https://dejure.org/2016,36)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,36) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2016 - 7 E 6767/15
    Der von den Antragstellern eingereichte Eilantrag nach § 80 Abs. 5 i.V.m. § 80a VwGO ist nicht offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg, da die Errichtung der verfahrensgegenständlichen Einrichtung auf dem durch den Bebauungsplan Ohlsdorf 12 als Fläche für den besonderen Nutzungszweck "Anzuchtgarten" festgesetztem Baugrundstück, auf welchem nur gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzungen sowie Stellplätze zulässig sind, nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar sein dürfte und diese Festsetzung voraussichtlich drittschützende Wirkung zugunsten der Antragsteller entfaltet (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2015, 7 E 5333/15).

    Angesichts des von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen mitgeteilten Zeitplanes, wonach auf dem Vorhabengrundstück am 13.1.2016, möglicherweise auch schon am 11.1.2016, Baufreiheit eintreten werde und unmittelbar daran anschließend mit der Errichtung von Unterbringungscontainern begonnen werden solle, wird eine Entscheidung hierüber nicht bis zur Aufnahme von Errichtungsarbeiten, die über den mit der Zwischenverfügung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 3.12.2015 in der Sache 2 Bs 226/15 (7 E 5333/15) beschriebenen Umfang an Vorbereitungsarbeiten hinausgehen, möglich sein und damit nicht bis zum Eintritt einer nicht offensichtlich auszuschließenden Rechtsverletzung auf Seiten der Antragsteller und der damit verbundenen Schaffung vollendeter Tatsachen.

  • OVG Saarland, 18.01.2013 - 2 B 7/13

    Aussetzungsverfahren - Zwischenregelungen im Baunachbarstreit

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2016 - 7 E 6767/15
    Eine solche Zwischenregelung kann angezeigt sein, wenn einerseits der gestellte Eilantrag zwar noch nicht entscheidungsreif, aber auch nicht offensichtlich aussichtslos ist, es andererseits aber zu befürchten steht, dass bis zu einer Sachentscheidung des Gerichts vollendete Tatsachen geschaffen werden und wegen des insofern unmittelbar drohenden Eintritts von Nachteilen auf andere Weise den Antragstellern effektiver Rechtsschutz nicht gewährt werden kann (OVG Hamburg, Beschluss vom 8.1.2015, 4 Bs 239/14; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 7.10.2014, 8 B 1686/14, juris, Rn. 18; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18.1.2013, 2 B 7/13, juris, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2010, 11 S 11/10, juris, Rn. 9 f.; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 123, Rn. 120; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 2014, § 123, Rn. 164a; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80, Rn. 170).
  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

    Auszug aus VG Hamburg, 07.01.2016 - 7 E 6767/15
    Eine solche Zwischenregelung kann angezeigt sein, wenn einerseits der gestellte Eilantrag zwar noch nicht entscheidungsreif, aber auch nicht offensichtlich aussichtslos ist, es andererseits aber zu befürchten steht, dass bis zu einer Sachentscheidung des Gerichts vollendete Tatsachen geschaffen werden und wegen des insofern unmittelbar drohenden Eintritts von Nachteilen auf andere Weise den Antragstellern effektiver Rechtsschutz nicht gewährt werden kann (OVG Hamburg, Beschluss vom 8.1.2015, 4 Bs 239/14; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 7.10.2014, 8 B 1686/14, juris, Rn. 18; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18.1.2013, 2 B 7/13, juris, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2010, 11 S 11/10, juris, Rn. 9 f.; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 123, Rn. 120; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 2014, § 123, Rn. 164a; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80, Rn. 170).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht