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VG Hamburg, 15.01.2010 - 7 K 539/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
- fragdenstaat.de
Konkurrierende Rechtsvorschriften - Personenbezogene Daten
Kurzfassungen/Presse
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Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Wird zitiert von ... (3)
- VG Hamburg, 13.07.2011 - 5 K 524/10 Während bei Ausnahmetatbeständen (vgl. §§ 8 11 HmbIFG) wegen des Regel-Ausnahme-Verhältnisses ein enges Verständnis angezeigt sein dürfte, hat der Gesetzgeber mit der Wahl der Regelung im Anwendungsbereich eine weite Auslegung angelegt (VG Hamburg, Urt. v. 15. Januar 2010, Az.: 7 K 539/08).
Dieser Gesetzeszweck lässt sich bei einer weiten Auslegung am besten verwirklichen (VG Hamburg, Urt. v. 15. Januar 2010, Az.: 7 K 539/08).
Besondere Bedeutung hat das damit berücksichtigte Schutzinteresse schließlich im Hinblick auf die Daten aussteigewilliger Personen; diese werden durch eine weitgehende Bereichsausnahme besonders effektiv geschützt, weil eine fehleranfällige Einzeldurchsicht auch mehrerer Akten unter der Fragestellung, ob verstreute Daten erst in ihrer Zusammenschau einen Rückschluss auf einzelne Personen ermöglichen nicht erforderlich wird (VG Hamburg, Urt. v. 15. Januar 2010, Az.: 7 K 539/08).
Die Vorschrift steht auch im Einklang mit dem Verbot des Einzelfallgesetzes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG, da das Gesetz allgemein ist und nicht nur für den Einzelfall gilt (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 15. Januar 2010, Az.: 7 K 539/08).
Das Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 7, hat in seinem Urteil vom 15. Januar 2010 (Az.: 7 K 539/08) dazu Folgendes ausgeführt:.
Das Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 7, hat in seinem Urteil vom 15. Januar 2010 (Az.: 7 K 539/08) dazu Folgendes ausgeführt: ,,Die Norm hält den Anforderungen, die Art. 3 Abs. 1 GG stellt, stand.
- VG Hamburg, 27.01.2016 - 17 K 295/15
Zugang zu Informationen, die die Stadt Hamburg im Rahmen der Tätigkeit der sog. …
Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die anschließend erhobene Klage mit Urteil vom 13. Juli 2011 (Az. 5 K 524/10) ab und führte zur Begründung u. a. unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Januar 2010 (Az. 7 K 539/08) aus, der Ausschlusstatbestand in § 3 Abs. 2 Nr. 7 HmbIFG sei verfassungskonform. - VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3636/09
Kein Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen über die vertrauliche …
Ein Parallelverfahren (7 K 539/08) hatte den Zugang zu Informationen bzw. dessen Ausschluss hiervon bei Informationen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Arbeitsgruppe Scientology stehen, zum Gegenstand.