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   VG Hamburg, 18.05.2022 - 17 K 583/22   

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VG Hamburg, 18.05.2022 - 17 K 583/22 (https://dejure.org/2022,13216)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2022 - 17 K 583/22 (https://dejure.org/2022,13216)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 17 K 583/22 (https://dejure.org/2022,13216)
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  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Auszug aus VG Hamburg, 18.05.2022 - 17 K 583/22
    Kein Rechtsschutzinteresse besteht, wenn das Rechtsschutzbegehren nutzlos ist oder auf einfacherem und schnellerem Wege ohne Inanspruchnahme der Gerichte realisiert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2018, 1 C 18/17, juris, Rn. 24).

    Wird über einen Antrag auf Vornahme eines rechtlich gebundenen, begünstigenden Verwaltungsaktes - wie der hier begehrten Gewährung von Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG - ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis im Regelfall nur für die auf Vornahme gerichtete Untätigkeitsklage; für die Beschränkung auf eine Bescheidungsuntätigkeitsklage bedarf es eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2018, 1 C 18/17, juris, Rn. 22 ff.).

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