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   VG Hamburg, 22.08.2022 - 3 K 3255/19   

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VG Hamburg, 22.08.2022 - 3 K 3255/19 (https://dejure.org/2022,22184)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2022 - 3 K 3255/19 (https://dejure.org/2022,22184)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2022 - 3 K 3255/19 (https://dejure.org/2022,22184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 14 BNatSchG, § 15 BNatSchG, § 56 Abs 1 BNatSchG, § 133 Abs 1 S 1 Nr 2 BBergG, Art 79 UNSeeRÜbk
    Befugnis zum Erlass naturschutzrechtlicher Nebenbestimmungen zu einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines grenzüberschreitenden unterseeischen Stromkabels

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgreiche Klage des Betreibers gegen naturschutzrechtliche Kompensationsauflagen zur Genehmigung eines unterseeischen Kabels im Bereich des deutschen Festlandsockels bzw. der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2022 - 3 K 3255/19
    So ist - gerade im Hinblick auf räumlich ausgreifende Anlagen - die Möglichkeit, diese rechtlich in mehrere (Planungs-) Abschnitte aufzuteilen, nach dem deutschen Planfeststellungsrecht gerade anerkannt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.12.1995, 11 VR 6.95, NVwZ 1996, 897 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2022 - 3 K 3255/19
    Der Erlass belastender Nebenbestimmungen hierzu kann daher jedenfalls i.S.v. § 42 Abs. 2 VwGO eine mögliche Rechtsverletzung im Hinblick auf den einfachrechtlichen Genehmigungsanspruch darstellen, und zwar unabhängig davon, ob sich die Klägerin, da ihre Anteile über verschiedene Beteiligungsgesellschaften vom niederländischen Staat gehalten werden, auf Grundrechte berufen könnte (vgl. BVerfG, Urt. v. 6.12.2016, 1 BvR 2821/11 u.a., juris, Rn. 185 ff.).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2022 - 3 K 3255/19
    Anders als die durch die eine gewisse Vorrangigkeit des Wortlauts geprägte Auslegung nationalen Rechts ("Wortlautgrenze", vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.2.2022, 2 BvL 1/20, juris, Rn. 96) hat die Auslegung einer völkerrechtlichen Vorschrift - wie Art. 79 Abs. 4 SRÜ - daher in gleichrangiger Weise die drei in Art. 31 Abs. 1 WVK genannten Methoden im Rahmen eines einheitlichen Vorgangs (sog. " single combined operation ", vgl. Heintschel von Heinegg, in: Ipsen, Völkerrecht, 6. Aufl. 2014, § 12, Rn. 12) zur Anwendung zu bringen: Wortlaut, systematische und teleologische Auslegung.
  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2022 - 3 K 3255/19
    Eine bergrechtliche Genehmigung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 BBergG stellt grundsätzlich eine gebundene Entscheidung dar, auf die bei Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen ein Anspruch besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.2019, 7 B 3.18, juris, Rn. 28; Wolf, ZUR 2010, 365), was dementsprechend gemäß § 133 Abs. 4 BBergG auch für die Genehmigung zur Verlegung und zum Betrieb von Unterwasserkabeln gilt (vgl. Weller/Kullmann, BBergG, 2012, § 133, Rn. 2).
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