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   VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16   

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https://dejure.org/2019,5263
VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16 (https://dejure.org/2019,5263)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.02.2019 - 1 A 6911/16 (https://dejure.org/2019,5263)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 1 A 6911/16 (https://dejure.org/2019,5263)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Hannover, 09.08.2017 - 1 A 2904/16

    Klage eines Schweinemästers und Biogasanlagenbetreibers gegen Untersagung der

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Für ein öffentlich-rechtliches Hausverbot ist indessen anerkannt, dass dafür keine spezialgesetzliche explizite Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist (vgl. Urt. d. Kammer v. 09.08.2017 - 1 A 2904/16 -, juris Rn. 33 unter Hinweis auf OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 05.05.2017 - 15 A 3058/15 -, juris Rn. 52).

    Bei der Kundgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung über eine Nutzungsuntersagung durch den Vorstand an das betroffene Mitglied hat die Kammer zudem erwogen, dies als mehrstufigen Verwaltungsakt zu qualifizieren (Urt. d. Kammer v. 09.08.2017 - 1 A 2904/16 -, juris Rn. 28).

    Als Alternative zu einer Untersagung der Nutzung ist dieses Vorgehen zumindest dann zu erwägen, wenn es zur Ermittlung des erhöhten Beitrags einer (weiteren) Mitwirkung des betreffenden Mitglieds nicht bedarf (vgl. zur entsprechenden Obliegenheit eines Mitglieds: Urt. d. Kammer v. 09.08.2017 - 1 A 2904/16 -, juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07

    Erhöhte Nutzung eines Realverbandsweges als Sondernutzung

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Dies gilt insbesondere für das sich aus § 7 RealVerbG ergebende Recht eines Mitglieds, das Verbandsvermögen zu benutzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

    Geht die begehrte Nutzung des Zweckvermögens über diese übliche Nutzung hinaus, so kann das Mitglied des Verbandes die dann beabsichtigte übermäßige Nutzung (Sondernutzung) nicht ohne Weiteres beanspruchen, sondern bedarf der Zustimmung des Realverbandes, wobei die Entscheidung über die begehrte Sondernutzung im Ermessen des Realverbandes steht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Dadurch darf aber der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden (vgl. BSG, Urt. v. 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R -, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 31.03.2010 - 8 C 12/09 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt (BVerwG, Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20/05 -, juris Rn. 22).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Dadurch darf aber der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden (vgl. BSG, Urt. v. 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R -, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 31.03.2010 - 8 C 12/09 -, juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 1474/18

    Sofortige Vollziehung einer wegerechtlichen Duldungsverfügung

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Von den Voraussetzungen einer unvordenklichen Verjährung (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.2018 - 5 S 1474/18 -, juris Rn. 17) für die von der Rechtsvorgängerin der Kläger veranlasste Nutzung kann vorliegend schon im Ansatz nicht die Rede sein.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Auch bei angenommener Anwendbarkeit des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts leidet die Zwangsgeldandrohung unter weiteren selbständigen Mängeln, denn weder ist bei Untersagungsverfügungen die Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" rechtlich zulässig (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2010 - 13 ME 86/10 -, juris), noch darf ein Zwangsgeld "bis zu" einer bestimmten Höhe angedroht werden (§ 70 Abs. 5 Nds. SOG).
  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Zwar kommt es bei Verwaltungsakten im Grundsatz nur darauf an, ob eine Norm die Regelung überhaupt zu tragen imstande ist, weshalb die Verwaltungsgerichte auch zu prüfen haben, ob die angegriffene Regelung kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. etwa VG Gießen, Urt. v. 25.04.2012 - 8 K 3258/11.GI -, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer

    Auszug aus VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16
    Zum anderen ist auch im Straßenrecht - wo dies der Fall ist -, anerkannt, dass auch für Sondernutzungen, die ohne Erlaubnis ausgeübt werden, Sondernutzungsgebühren erhoben werden können, da die Gebühren als Gegenleistung für die besondere Benutzung der Straße geschuldet werden (Wendrich, Niedersächsisches Straßengesetz, 4. Aufl., § 21 Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 21.10.1970 - IV C 38.69 -, juris).
  • VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 3806/21

    Ermessen; Ermessensreduzierung; Realverband; Sondernutzung; Verbandsweg;

    Allein ein Nichteinschreiten oder Dulden einer solchen Nutzungspraxis ist nicht mit einer Einwilligung im Sinne einer Widmungsänderung gleichzusetzen (vgl. VG Hannover, Urt. v. 04.02.2019 - 1 A 6911/16 -, juris Rn. 19).

    Tatsächlich geht es vorliegend nur um eine durch stärkere Frequentierung höhere Belastung, die zu einem höheren Unterhaltungsaufwand führt (vgl. VG Hannover, Urt. v. 04.02.2019 - 1 A 6911/16 -, juris Rn. 20), der jedoch durch die Bereitschaft des Klägers zur Übernahme höherer Unterhaltungskosten aufgefangen werden könnte.

    Wenn aber erhöhte Beiträge für den sich aus der Sondernutzung ergebenden höheren Unterhaltungsaufwand fest- und durchgesetzt werden können, erscheint eine korrelierende Verkehrssicherungspflicht nicht von vornherein inakzeptabel (vgl. VG Hannover, Urt. v. 04.02.2019 - 1 A 6911/16 -, juris Rn. 23), weshalb der Einwand der Beklagten hinsichtlich des Haftungsrisikos durch den mit dem klägerischen Betrieb verbundenen Ziel- und Quellverkehr nicht überzeugt.

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