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   VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16   

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https://dejure.org/2018,49644
VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16 (https://dejure.org/2018,49644)
VG Hannover, Entscheidung vom 05.06.2018 - 1 A 2368/16 (https://dejure.org/2018,49644)
VG Hannover, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 1 A 2368/16 (https://dejure.org/2018,49644)
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  • BGH, 17.07.1998 - V ZR 370/97

    Aufteilung einer Haus- oder Hofstelle mit zugehörigem selbständigem

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Die Norm verlangt, dass (aktiv) festgelegt werden muss, dass ein selbstständiger Verbandsanteil zu einer Haus- oder Hofstelle gehört ("nach dem örtlichen Herkommen oder dem bisherigen Recht, insbesondere nach dem Rezeß", vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Juli 1998 - V ZR 370/97 -, Rn. 9, juris).

    Eine Trennung kann (nur) durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch letztwillige Verfügung erfolgen (BGH, Urteil vom 17. Juli 1998 - V ZR 370/97 -, Rn. 11, juris).

    Werden Verbandsanteile im Kaufvertrag nicht angesprochen, bleiben sie Grundstücksbestandteile, und sie gehen mit dem Hofgrundstück über (Thomas/Tesmer, a.a.O., § 9 Anm. 2.2 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 17.7.1998 - V ZR 370/97 -, RdL 1998, 299).".

    Dagegen wurde im Braunschweiger Rechtskreis angenommen, die Anteile seien mit der Haus- und Hofstelle verbunden, aber trennbar (vgl. Thomas/Tesmer, a.a.O., § 9 Ziff. 1, Seite 121, m.w.N.); Letzterem schloss sich auch der Bundesgerichtshof an (Urteil vom 17. Juli 1998 - V ZR 370/97 -, Rn. 11, juris).

    Der in § 9 Abs. 2 Satz 1 RealVbG genannte Begriff "Haus- oder Hofstelle" ist nicht identisch mit dem Begriff "Hofstelle" im Sinne von § 1 Abs. 1 HöfeO (BGH, Urteil vom 17. Juli 1998 - V ZR 370/97 -, Rn. 10, juris).

    § 9 Abs. 2 Satz 2 RealVbG folgt bei einer Teilung der Haus- oder Hofstelle der Verbandsanteil dem Grundstücksteil, auf dem die Gebäude stehen (BGH, Urteil vom 17. Juli 1998 - V ZR 370/97 -, Rn. 12, juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2016 - 10 LA 42/16

    Gewohnheitsrecht; Observanz; Realverband; Rechtsgeschäftlich; selbstständig;

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Die Kammer verkennt nicht, dass die Zugehörigkeit eines selbstständigen Verbandsanteils zu einem Grundstück nach § 9 Abs. 2 RealVbG nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt und ein ausnahmsweise zu einer solchen Zugehörigkeit führendes "örtliches Herkommen", d.h. örtliches Gewohnheitsrecht, daher nicht schlicht als vermeintlich "unstreitig" bezeichnet werden kann, sondern mit seinem konkreten Regelungsinhalt einzelfall-, d.h. grundstücksbezogen von Amts wegen festzustellen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 10 LA 42/16 -, Rn. 12, juris, m.w.N.).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht vertritt hingegen die Auffassung, dass die Verbindung eines selbstständigen Verbandsanteils mit einer Haus- und Hofstelle nachgewiesen werden müsse (Beschluss vom 12. Juli 2016 - 10 LA 42/16 -, Rn. 12, juris).

  • VGH Bayern, 15.02.2001 - 9 B 99.1991
    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Die Rechte i.S.d. § 96 BGB (hier der Verbandsanteil) folgen dem Grundstück im Falle seiner Übertragung (BeckOK BGB/Fritzsche, a.a.O., § 96 Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 9 ZB 99.2608 -, Rn. 9, juris und Urteil vom 15. Februar 2001 - 9 B 99.1991 -, Rn. 39 f., juris).
  • VGH Bayern, 15.12.2000 - 9 ZB 99.2608
    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Die Rechte i.S.d. § 96 BGB (hier der Verbandsanteil) folgen dem Grundstück im Falle seiner Übertragung (BeckOK BGB/Fritzsche, a.a.O., § 96 Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 9 ZB 99.2608 -, Rn. 9, juris und Urteil vom 15. Februar 2001 - 9 B 99.1991 -, Rn. 39 f., juris).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Da die Beklagte eine solche Regelung in ihre Satzung aufnahm und in der Anlage zur Satzung festhält, welche Anteile mit einer Hofstelle tatsächlich verbunden sind und welche nicht, spricht die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass die in der Anlage B Ziff. I der Satzung genannten Verbandsanteile auch tatsächlich mit einer Hofstelle verbunden waren und nach wie vor sind, sofern - wie hier - keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen (zur allgemeinen Lebenserfahrung als Grundlage der richterlichen Überzeugung vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 9 B 11/17 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Celle, 25.06.2008 - 4 U 29/08

    Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung hinsichtlich

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Um die Trennung zu belegen, müssen sich Anhaltspunkte aus dem Kaufvertrag ergeben, dass die Anteile gerade nicht mit übertragen werden sollen; ergeben sich solche Anhaltspunkte nicht, geht mit der Hofstelle eben auch der Verbandsanteil über (so ausdrücklich auch OLG Celle, Urt. v. 25.6.2008 - 4 U 29/08 -).
  • VG Lüneburg, 11.09.2012 - 3 A 231/11

    Grundstücksverkauf; Hofübertragung; Mitgliedschaft; Realgemeinde

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Das Verwaltungsgericht Lüneburg führt zur rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung eines Grundstücks durch Urteil vom 11. September 2012 - 3 A 231/11 -, Rn. 28 ff., juris, Folgendes aus:.
  • VG Göttingen, 28.04.1994 - 1 A 1334/92

    Wirksamkeit der Übertragung von forstgenossenschaftlichen Realverbandsanteilen;

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Die gesetzliche Vermutung des Übergangs der Realverbandsanteile zusammen mit dem Hofgrundstück aufgrund der aufgeführten Rechtsvorschriften ist widerlegbar; im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muss aber ein von den Parteien erkennbar nach außen in Erscheinung getretener entgegengesetzter Wille zeitlich vor oder zugleich mit der Veräußerung des Grundstücks vorhanden sein und eben auch geäußert werden (vgl. auch Urteil des VG Göttingen vom 28.4.1994 - 1 A 1334/92).
  • OLG Braunschweig, 25.10.1989 - 3 U 69/89

    Voraussetzungen der Übertragung von Forstgenossenschaftsanteilen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Hannover, 05.06.2018 - 1 A 2368/16
    Damit sind Bestandteile des Grundstücks und Zubehör in gleicher Weise rechtlich einzuordnen, wenn es darum geht, ob Bestandteile oder Zubehör bei einer Veräußerung der Hauptsache - des Hofgrundstückes - mit übergehen (zur entsprechenden Anwendung des § 311 c BGB auf Bestandteile eines Grundstückes vgl. u.a. auch Ludwig in: jurisPK-BGB Band 2, 6. Aufl. 2012, Rn. 5 ff. m.w.N.; Palandt-Grüneberg, BGB, Kommentar, 71. Aufl. 2012, § 311c Rn. 1; OLG Braunschweig, Urteil v. 25.10.1989 - 3 U 69/89 -, Nds. RPfl 1990, 7).
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