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   VG Hannover, 13.02.2023 - 3 B 446/23   

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VG Hannover, 13.02.2023 - 3 B 446/23 (https://dejure.org/2023,3023)
VG Hannover, Entscheidung vom 13.02.2023 - 3 B 446/23 (https://dejure.org/2023,3023)
VG Hannover, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - 3 B 446/23 (https://dejure.org/2023,3023)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    SGB VIII § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2b; SGB VIII § 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; SGB VIII § 42
    Befassung des Familiengerichts; Einschaltung des Familiengerichts; Familiengericht; Inobhutnahme; Inobhutnahme durch Jugendamt; (verfrühte) Inobhutnahme bei bereits laufender familiengerichtlicher Befassung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Inobhutnahme durch das Jugendamt ohne gerichtliche Entscheidung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In sorgerechtlichen Verfahren setzt Inobhutnahme durch Jugendamt entsprechende gerichtliche Entscheidung voraus - Jugendamt muss sofortige gerichtliche Entscheidung erwirken

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Hannover, 26.05.2020 - 3 B 2032/20

    Antragsbefugnis; Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Erziehungsrecht;

    Auszug aus VG Hannover, 13.02.2023 - 3 B 446/23
    Nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 26.05.2020 - 3 B 2032/20 -, juris Rn. 33 ff.), über deren Aufrechterhaltung im Rahmen der hier nach § 161 Abs. 2 VwGO vom Berichterstatter zu treffenden Billigkeitsentscheidung nicht zu befinden ist, führt nämlich bereits der Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts dazu, dass der davon betroffene Elternteil eine Verletzung in eigenen Rechten durch eine Inobhutnahme des betreffenden Kindes vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr geltend machen kann.
  • VG Göttingen, 24.08.2023 - 2 A 107/22

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Erforderlichkeit;

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass eine Verletzung in eigenen Rechten nicht möglich erscheine, wenn den Eltern - wie hier dem Kläger zu 1. durch die familiengerichtliche Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen vom 29. Juli 2020 - das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen ist (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 26.5.2020 - 3 B 2032/20 -, juris Rn. 33 ff.; Beschl. v. 13.2.2023 - 3 B 446/23 -, juris Rn. 6), folgt die Kammer dem im vorliegenden Fall, in dem nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht einmal klar ist, wie lange die Inobhutnahme angedauert hat, nicht.
  • VG München, 04.04.2023 - M 18 K 18.5285

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Inobhutnahme, keine rechtzeitige und

    Auch wenn ein Personensorgeberechtigter im Vorfeld der Inobhutnahme nicht über deren geplante Vornahme informiert wurde, sei es, weil die Behörde zu diesem Zeitpunkt noch auf dessen Zustimmung hoffen durfte oder aus sonstigen Gründen ausnahmsweise auf die vorherige Benachrichtigung des Personensorgeberechtigten verzichten durfte, muss mangels geäußertem Einverständnis des Personensorgeberechtigten mit der Inobhutnahme eine vorherige Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt werden, um nicht den Richtervorbehalt des § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VIII in unzulässiger Weise zu umgehen (s.o. und vgl. VG München, U.v. 25.9.2013 - M 18 K 12.1272 - juris Rn. 114; so im Ergebnis auch: BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 12 CS 16.2181 - juris 13, 14; VG München, U.v. 18.2.2009 - M 18 K 07.3534 - juris Rn. 37; VG Hannover, B.v. 13.2.2023 - 3 B 446/23 - juris Rn. 7; Dürbeck in: Wiesner/Wapler, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 6. Auflage 2022, § 42 Rn. 15).
  • VG München, 29.06.2023 - M 18 S 23.3110

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (Stattgabe),

    Vor der Inobhutnahme muss deshalb grundsätzlich versucht werden, eine Entscheidung des Familiengerichts einzuholen (siehe zum Richtervorbehalt ausführlich: vgl. VG München, GB v. 4.4.2023 - m 18 K 18.5285 - juris Rn. 69 ff. m.wN.; VG Hannover, B.v. 13.2.2023 - 3 B 446/23 - juris; AG Schwäbisch Hall, B.v. 8.9.2021 - 2 F 495/21 eA - juris Rn. 19 ff.).
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